sämtliche Lande an die Nassau-Usingische Linie gefallen, welche bereits 1688 die Erneuerung und Bestätigung der Fürstlichen Würde erhalten hatte. Und sind bey der Theilung dieser Landen unter die beyde vorhanden-gewesene Fürstliche Herren Brüder, Carl und Wilhelm Henrich, die Using-Idstein-Wißbad- und Lahnische Lande, nebst den Zugehörden, an den ersten, nemlich Fürsten Carl, die Saarbrück- und Ottweilerische Lande aber, nebst den Zugehörden, an den zweyten, nemlich Fürsten Wilhelm Henrich gelanget. Der erste ist also Landes-Herr von Stadt und Herrschaft Wißbaden worden. Er ist 1712 gebohren, und hat sich 1734 mit Christianen Wilhelminen, einer Princeßin von Sachsen-Eisenach, vermählet, welche 1740 gestorben, und ihm drey Printzen, Carl Wilhelm geb. 1735, Friedrich August geb. 1738, und Johann Adolph geb. 1740, nachgelassen hat. Er hat seine Residentz von Usingen nach Biebrich, und seine nachgesetzte Regierung 1744 ebenfalls von Usingen nach Wißbaden verleget. Und nachdem also aus den bisher angeführten sattsam genug erhellet, daß ohngefähr von dem Jahr 1000 an, bis auf die gegenwärtige Zeit, die Stadt Wißbaden dem hohen Hause Nassau zugehöret hat, so nennen wir auch solche gantz billig, diesen Zeit-Lauf hindurch: das Nassauische Wißbad.
sämtliche Lande an die Nassau-Usingische Linie gefallen, welche bereits 1688 die Erneuerung und Bestätigung der Fürstlichen Würde erhalten hatte. Und sind bey der Theilung dieser Landen unter die beyde vorhanden-gewesene Fürstliche Herren Brüder, Carl und Wilhelm Henrich, die Using-Idstein-Wißbad- und Lahnische Lande, nebst den Zugehörden, an den ersten, nemlich Fürsten Carl, die Saarbrück- und Ottweilerische Lande aber, nebst den Zugehörden, an den zweyten, nemlich Fürsten Wilhelm Henrich gelanget. Der erste ist also Landes-Herr von Stadt und Herrschaft Wißbaden worden. Er ist 1712 gebohren, und hat sich 1734 mit Christianen Wilhelminen, einer Princeßin von Sachsen-Eisenach, vermählet, welche 1740 gestorben, und ihm drey Printzen, Carl Wilhelm geb. 1735, Friedrich August geb. 1738, und Johann Adolph geb. 1740, nachgelassen hat. Er hat seine Residentz von Usingen nach Biebrich, und seine nachgesetzte Regierung 1744 ebenfalls von Usingen nach Wißbaden verleget. Und nachdem also aus den bisher angeführten sattsam genug erhellet, daß ohngefähr von dem Jahr 1000 an, bis auf die gegenwärtige Zeit, die Stadt Wißbaden dem hohen Hause Nassau zugehöret hat, so nennen wir auch solche gantz billig, diesen Zeit-Lauf hindurch: das Nassauische Wißbad.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0235"n="199"/>
sämtliche Lande an die Nassau-Usingische Linie gefallen, welche bereits 1688 die Erneuerung und Bestätigung der Fürstlichen Würde erhalten hatte. Und sind bey der Theilung dieser Landen unter die beyde vorhanden-gewesene Fürstliche Herren Brüder, Carl und Wilhelm Henrich, die Using-Idstein-Wißbad- und Lahnische Lande, nebst den Zugehörden, an den ersten, nemlich Fürsten Carl, die Saarbrück- und Ottweilerische Lande aber, nebst den Zugehörden, an den zweyten, nemlich Fürsten Wilhelm Henrich gelanget. Der erste ist also Landes-Herr von Stadt und Herrschaft Wißbaden worden. Er ist 1712 gebohren, und hat sich 1734 mit Christianen Wilhelminen, einer Princeßin von Sachsen-Eisenach, vermählet, welche 1740 gestorben, und ihm drey Printzen, Carl Wilhelm geb. 1735, Friedrich August geb. 1738, und Johann Adolph geb. 1740, nachgelassen hat. Er hat seine Residentz von Usingen nach Biebrich, und seine nachgesetzte Regierung 1744 ebenfalls von Usingen nach Wißbaden verleget. Und nachdem also aus den bisher angeführten sattsam genug erhellet, daß ohngefähr von dem Jahr 1000 an, bis auf die gegenwärtige Zeit, die Stadt Wißbaden dem hohen Hause Nassau zugehöret hat, so nennen wir auch solche gantz billig, diesen Zeit-Lauf hindurch: das Nassauische Wißbad.</p></div><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></div></body></text></TEI>
[199/0235]
sämtliche Lande an die Nassau-Usingische Linie gefallen, welche bereits 1688 die Erneuerung und Bestätigung der Fürstlichen Würde erhalten hatte. Und sind bey der Theilung dieser Landen unter die beyde vorhanden-gewesene Fürstliche Herren Brüder, Carl und Wilhelm Henrich, die Using-Idstein-Wißbad- und Lahnische Lande, nebst den Zugehörden, an den ersten, nemlich Fürsten Carl, die Saarbrück- und Ottweilerische Lande aber, nebst den Zugehörden, an den zweyten, nemlich Fürsten Wilhelm Henrich gelanget. Der erste ist also Landes-Herr von Stadt und Herrschaft Wißbaden worden. Er ist 1712 gebohren, und hat sich 1734 mit Christianen Wilhelminen, einer Princeßin von Sachsen-Eisenach, vermählet, welche 1740 gestorben, und ihm drey Printzen, Carl Wilhelm geb. 1735, Friedrich August geb. 1738, und Johann Adolph geb. 1740, nachgelassen hat. Er hat seine Residentz von Usingen nach Biebrich, und seine nachgesetzte Regierung 1744 ebenfalls von Usingen nach Wißbaden verleget. Und nachdem also aus den bisher angeführten sattsam genug erhellet, daß ohngefähr von dem Jahr 1000 an, bis auf die gegenwärtige Zeit, die Stadt Wißbaden dem hohen Hause Nassau zugehöret hat, so nennen wir auch solche gantz billig, diesen Zeit-Lauf hindurch: das Nassauische Wißbad.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/235>, abgerufen am 28.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.