vermählet, so wurde ihm von seinem gemeldten Bruder Philipp 1564 die Herrschaft Idstein abgetreten. Er selbst Philipp blieb unvermählet und starb 1566, und ward in die Kirche zu Wißbaden begraben. Ihm folgete hierauf gedachter sein Bruder Balthasar in den gesammten Nassau-Wißbadischen Landen. Er hat von dem Kayser Maximilian II eine Erneuerung und Bestätigung der, von alten Zeiten her, in Wißbaden gewöhnlich-gewesenen Wochen- und Jahr-Märckten erhalten, und ist 1568 gestorben, und in die Kirche zu Idstein begraben worden. Dessen eintziger Sohn Joh. Ludwig bekam hierauf die Regierung. Zeit derselben, und zwar im Jahr 1581, wurde ein gewisser Burger in Wißbaden, L. U. von dem Kayserlichen Hof-Gericht zu Rothweil in Schwaben schriftlich befehliget, sich vor diesem Gericht, wegen einer geschehenen Beklagung, zu stellen. Es bewies aber dieser Graf Joh. Ludwig, daß das Gräfliche Haus Nassau von den Kaysern eine Ausnahme von dem Gerichts-Zwang dieses Gerichtes erhalten habe; wodurch denn er gedachte Burger von seiner Verbindung, vor diesem Gerichte zu erscheinen, befreyet wurde. Es hat dieser Herr im Jahr 1596 ein neues Schloß in Wißbaden erbauet, er ist aber noch in eben demselben Jahr gestorben, und in der
vermählet, so wurde ihm von seinem gemeldten Bruder Philipp 1564 die Herrschaft Idstein abgetreten. Er selbst Philipp blieb unvermählet und starb 1566, und ward in die Kirche zu Wißbaden begraben. Ihm folgete hierauf gedachter sein Bruder Balthasar in den gesammten Nassau-Wißbadischen Landen. Er hat von dem Kayser Maximilian II eine Erneuerung und Bestätigung der, von alten Zeiten her, in Wißbaden gewöhnlich-gewesenen Wochen- und Jahr-Märckten erhalten, und ist 1568 gestorben, und in die Kirche zu Idstein begraben worden. Dessen eintziger Sohn Joh. Ludwig bekam hierauf die Regierung. Zeit derselben, und zwar im Jahr 1581, wurde ein gewisser Burger in Wißbaden, L. U. von dem Kayserlichen Hof-Gericht zu Rothweil in Schwaben schriftlich befehliget, sich vor diesem Gericht, wegen einer geschehenen Beklagung, zu stellen. Es bewies aber dieser Graf Joh. Ludwig, daß das Gräfliche Haus Nassau von den Kaysern eine Ausnahme von dem Gerichts-Zwang dieses Gerichtes erhalten habe; wodurch denn er gedachte Burger von seiner Verbindung, vor diesem Gerichte zu erscheinen, befreyet wurde. Es hat dieser Herr im Jahr 1596 ein neues Schloß in Wißbaden erbauet, er ist aber noch in eben demselben Jahr gestorben, und in der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0226"n="190"/>
vermählet, so wurde ihm von seinem gemeldten Bruder Philipp 1564 die Herrschaft Idstein abgetreten. Er selbst Philipp blieb unvermählet und starb 1566, und ward in die Kirche zu Wißbaden begraben. Ihm folgete hierauf gedachter sein Bruder Balthasar in den gesammten Nassau-Wißbadischen Landen. Er hat von dem Kayser Maximilian II eine Erneuerung und Bestätigung der, von alten Zeiten her, in Wißbaden gewöhnlich-gewesenen Wochen- und Jahr-Märckten erhalten, und ist 1568 gestorben, und in die Kirche zu Idstein begraben worden. Dessen eintziger Sohn Joh. Ludwig bekam hierauf die Regierung. Zeit derselben, und zwar im Jahr 1581, wurde ein gewisser Burger in Wißbaden, L. U. von dem Kayserlichen Hof-Gericht zu Rothweil in Schwaben schriftlich befehliget, sich vor diesem Gericht, wegen einer geschehenen Beklagung, zu stellen. Es bewies aber dieser Graf Joh. Ludwig, daß das Gräfliche Haus Nassau von den Kaysern eine Ausnahme von dem Gerichts-Zwang dieses Gerichtes erhalten habe; wodurch denn er gedachte Burger von seiner Verbindung, vor diesem Gerichte zu erscheinen, befreyet wurde. Es hat dieser Herr im Jahr 1596 ein neues Schloß in Wißbaden erbauet, er ist aber noch in eben demselben Jahr gestorben, und in der
</p></div></div></body></text></TEI>
[190/0226]
vermählet, so wurde ihm von seinem gemeldten Bruder Philipp 1564 die Herrschaft Idstein abgetreten. Er selbst Philipp blieb unvermählet und starb 1566, und ward in die Kirche zu Wißbaden begraben. Ihm folgete hierauf gedachter sein Bruder Balthasar in den gesammten Nassau-Wißbadischen Landen. Er hat von dem Kayser Maximilian II eine Erneuerung und Bestätigung der, von alten Zeiten her, in Wißbaden gewöhnlich-gewesenen Wochen- und Jahr-Märckten erhalten, und ist 1568 gestorben, und in die Kirche zu Idstein begraben worden. Dessen eintziger Sohn Joh. Ludwig bekam hierauf die Regierung. Zeit derselben, und zwar im Jahr 1581, wurde ein gewisser Burger in Wißbaden, L. U. von dem Kayserlichen Hof-Gericht zu Rothweil in Schwaben schriftlich befehliget, sich vor diesem Gericht, wegen einer geschehenen Beklagung, zu stellen. Es bewies aber dieser Graf Joh. Ludwig, daß das Gräfliche Haus Nassau von den Kaysern eine Ausnahme von dem Gerichts-Zwang dieses Gerichtes erhalten habe; wodurch denn er gedachte Burger von seiner Verbindung, vor diesem Gerichte zu erscheinen, befreyet wurde. Es hat dieser Herr im Jahr 1596 ein neues Schloß in Wißbaden erbauet, er ist aber noch in eben demselben Jahr gestorben, und in der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/226>, abgerufen am 28.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.