wie unten wird berichtet werden, im Jahre 1211 den Teutschen Ordens-Rittern übergeben) gemeinschaftlich. Nach des letzteren, ohne nachgelassene Leibes-Erben, erfolgtem Tode aber fiel alles dem ersten allein anheim, welcher daher insgemein Henrich der Reiche genennet ward. Sein Tod wird gemeiniglich in das Jahr 1254 gesetzet. Seine zwey nachgelassene Söhne Walram (Waldram, Waldrad, Walrad, Walrab, Walraf, Walrawe, Volrad etc.) und Otto theileten die ererbten Länder, und bekam der erste diejenige, welche zur lincken Seite, (dahin auch Wißbaden gehöret) der andere aber diejenige welche zur rechten Seite des Lohn-Flusses liegen. Das Stamm-Haus Nassau aber und dessen Zugehörde, samt dem Einrichgau, blieben gemeinschaftlich. Die Nachkommene des ersten werden die Walramische, die andere aber die Ottonische Stamm-Linie genennet. Der Tod des Walrams soll ohngefähr gegen das Jahr 1280 erfolget seyn. Seine nachgelassene Gemahlin Adelheid, eine gebohrene Gräfin von Catzenellenbogen, begab sich nach seinem Tode in den Franciscaner-Orden, und wohnete des Sommers hindurch zu Wißbaden, des Winters aber zu Maintz, an welchem letzten Orte sie auch 1288 gestorben, und in Beyseyn des Kaysers Rudolfs I in dem Franciscaner Claren-Closter daselbst begraben worden. Dem Walram
wie unten wird berichtet werden, im Jahre 1211 den Teutschen Ordens-Rittern übergeben) gemeinschaftlich. Nach des letzteren, ohne nachgelassene Leibes-Erben, erfolgtem Tode aber fiel alles dem ersten allein anheim, welcher daher insgemein Henrich der Reiche genennet ward. Sein Tod wird gemeiniglich in das Jahr 1254 gesetzet. Seine zwey nachgelassene Söhne Walram (Waldram, Waldrad, Walrad, Walrab, Walraf, Walrawe, Volrad etc.) und Otto theileten die ererbten Länder, und bekam der erste diejenige, welche zur lincken Seite, (dahin auch Wißbaden gehöret) der andere aber diejenige welche zur rechten Seite des Lohn-Flusses liegen. Das Stamm-Haus Nassau aber und dessen Zugehörde, samt dem Einrichgau, blieben gemeinschaftlich. Die Nachkommene des ersten werden die Walramische, die andere aber die Ottonische Stamm-Linie genennet. Der Tod des Walrams soll ohngefähr gegen das Jahr 1280 erfolget seyn. Seine nachgelassene Gemahlin Adelheid, eine gebohrene Gräfin von Catzenellenbogen, begab sich nach seinem Tode in den Franciscaner-Orden, und wohnete des Sommers hindurch zu Wißbaden, des Winters aber zu Maintz, an welchem letzten Orte sie auch 1288 gestorben, und in Beyseyn des Kaysers Rudolfs I in dem Franciscaner Claren-Closter daselbst begraben worden. Dem Walram
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wie unten wird berichtet werden, im Jahre 1211 den Teutschen Ordens-Rittern übergeben) gemeinschaftlich. Nach des letzteren, ohne nachgelassene Leibes-Erben, erfolgtem Tode aber fiel alles dem ersten allein anheim, welcher daher insgemein Henrich der Reiche genennet ward. Sein Tod wird gemeiniglich in das Jahr 1254 gesetzet. Seine zwey nachgelassene Söhne Walram (Waldram, Waldrad, Walrad, Walrab, Walraf, Walrawe, Volrad etc.) und Otto theileten die ererbten Länder, und bekam der erste diejenige, welche zur lincken Seite, (dahin auch Wißbaden gehöret) der andere aber diejenige welche zur rechten Seite des Lohn-Flusses liegen. Das Stamm-Haus Nassau aber und dessen Zugehörde, samt dem Einrichgau, blieben gemeinschaftlich. Die Nachkommene des ersten werden die Walramische, die andere aber die Ottonische Stamm-Linie genennet. Der Tod des Walrams soll ohngefähr gegen das Jahr 1280 erfolget seyn. Seine nachgelassene Gemahlin Adelheid, eine gebohrene Gräfin von Catzenellenbogen, begab sich nach seinem Tode in den Franciscaner-Orden, und wohnete des Sommers hindurch zu Wißbaden, des Winters aber zu Maintz, an welchem letzten Orte sie auch 1288 gestorben, und in Beyseyn des Kaysers Rudolfs I in dem Franciscaner Claren-Closter daselbst begraben worden. Dem Walram
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wie unten wird berichtet werden, im Jahre 1211 den Teutschen Ordens-Rittern übergeben) gemeinschaftlich. Nach des letzteren, ohne nachgelassene Leibes-Erben, erfolgtem Tode aber fiel alles dem ersten allein anheim, welcher daher insgemein Henrich der Reiche genennet ward. Sein Tod wird gemeiniglich in das Jahr 1254 gesetzet. Seine zwey nachgelassene Söhne Walram (Waldram, Waldrad, Walrad, Walrab, Walraf, Walrawe, Volrad etc.) und Otto theileten die ererbten Länder, und bekam der erste diejenige, welche zur lincken Seite, (dahin auch Wißbaden gehöret) der andere aber diejenige welche zur rechten Seite des Lohn-Flusses liegen. Das Stamm-Haus Nassau aber und dessen Zugehörde, samt dem Einrichgau, blieben gemeinschaftlich. Die Nachkommene des ersten werden die Walramische, die andere aber die Ottonische Stamm-Linie genennet. Der Tod des Walrams soll ohngefähr gegen das Jahr 1280 erfolget seyn. Seine nachgelassene Gemahlin Adelheid, eine gebohrene Gräfin von Catzenellenbogen, begab sich nach seinem Tode in den Franciscaner-Orden, und wohnete des Sommers hindurch zu Wißbaden, des Winters aber zu Maintz, an welchem letzten Orte sie auch 1288 gestorben, und in Beyseyn des Kaysers Rudolfs I in dem Franciscaner Claren-Closter daselbst begraben worden. Dem Walram
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/210>, abgerufen am 28.02.2025.
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