Domini, Viri, Dynastae etc. wie sie in den alten Teutschen und Lateinischen Schriften derselben Zeit genennet werden, vormals vorhanden gewesen sind, welche von den gemeinen Edel-Leuten, die man Edel-Knechte hieß, gar sehr unterschieden, und den Grafen ziemlich gleich geachtet waren, und ihre ansehnliche Lande, unter dem Titel einer Herrschaft besessen haben. Z. E. die Herren von Limburg an der Lohne, von Westerburg, von Weilnau, von Epstein, von Falckenstein, von Müntzenberg, von Hanau, von Isenburg etc. Allein da man in den schriftlichen Urkunden der damaligen Zeiten keinen eintzigen solcher Edlen Herren von Wißbaden antrift, so ist es allerdings glaublich, daß die Wißbadische Lande unmittelbar von den Teutschen Kaysern, als eine gewesene Dynastia imperialis, Reichs-Herrschaft, Reichs-Fiscus, Reichs-Schatz, (dergleichen sie, wie wir in der zweyten Abtheilung berichtet, ehemals einer gewesen) an die Grafen von Nassau werde gekommen seyn. Was aber nun den Ursprung des Hauses Nassau selbst anbelanget, so ist es wohl an dem, daß dasselbe seinen Nahmen von dem, an dem Lohn-Fluß liegenden, Ort Nassau (welcher bereits zu den Zeiten des Kaysers Carls des Grossen in einer Urkunde bey dem Hontheim Hist. Trev. dipl. T. I. p. 142 vorkommt) erhalten hat. Ob es aber ehemals, als ein eingebohrenes
Domini, Viri, Dynastae etc. wie sie in den alten Teutschen und Lateinischen Schriften derselben Zeit genennet werden, vormals vorhanden gewesen sind, welche von den gemeinen Edel-Leuten, die man Edel-Knechte hieß, gar sehr unterschieden, und den Grafen ziemlich gleich geachtet waren, und ihre ansehnliche Lande, unter dem Titel einer Herrschaft besessen haben. Z. E. die Herren von Limburg an der Lohne, von Westerburg, von Weilnau, von Epstein, von Falckenstein, von Müntzenberg, von Hanau, von Isenburg etc. Allein da man in den schriftlichen Urkunden der damaligen Zeiten keinen eintzigen solcher Edlen Herren von Wißbaden antrift, so ist es allerdings glaublich, daß die Wißbadische Lande unmittelbar von den Teutschen Kaysern, als eine gewesene Dynastia imperialis, Reichs-Herrschaft, Reichs-Fiscus, Reichs-Schatz, (dergleichen sie, wie wir in der zweyten Abtheilung berichtet, ehemals einer gewesen) an die Grafen von Nassau werde gekommen seyn. Was aber nun den Ursprung des Hauses Nassau selbst anbelanget, so ist es wohl an dem, daß dasselbe seinen Nahmen von dem, an dem Lohn-Fluß liegenden, Ort Nassau (welcher bereits zu den Zeiten des Kaysers Carls des Grossen in einer Urkunde bey dem Hontheim Hist. Trev. dipl. T. I. p. 142 vorkommt) erhalten hat. Ob es aber ehemals, als ein eingebohrenes
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Domini, Viri, Dynastae etc. wie sie in den alten Teutschen und Lateinischen Schriften derselben Zeit genennet werden, vormals vorhanden gewesen sind, welche von den gemeinen Edel-Leuten, die man Edel-Knechte hieß, gar sehr unterschieden, und den Grafen ziemlich gleich geachtet waren, und ihre ansehnliche Lande, unter dem Titel einer Herrschaft besessen haben. Z. E. die Herren von Limburg an der Lohne, von Westerburg, von Weilnau, von Epstein, von Falckenstein, von Müntzenberg, von Hanau, von Isenburg etc. Allein da man in den schriftlichen Urkunden der damaligen Zeiten keinen eintzigen solcher Edlen Herren von Wißbaden antrift, so ist es allerdings glaublich, daß die Wißbadische Lande unmittelbar von den Teutschen Kaysern, als eine gewesene Dynastia imperialis, Reichs-Herrschaft, Reichs-Fiscus, Reichs-Schatz, (dergleichen sie, wie wir in der zweyten Abtheilung berichtet, ehemals einer gewesen) an die Grafen von Nassau werde gekommen seyn. Was aber nun den Ursprung des Hauses Nassau selbst anbelanget, so ist es wohl an dem, daß dasselbe seinen Nahmen von dem, an dem Lohn-Fluß liegenden, Ort Nassau (welcher bereits zu den Zeiten des Kaysers Carls des Grossen in einer Urkunde bey dem Hontheim Hist. Trev. dipl. T. I. p. 142 vorkommt) erhalten hat. Ob es aber ehemals, als ein eingebohrenes
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/204>, abgerufen am 28.02.2025.
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