Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.nach, und stück-weis, in ihre Hände werde gekommen seyn. Wie wir denn auch kurtz vorher, in der zweyten Abtheilung einer schriftlichen Urkunde des Kaisers Henrichs V. vom Jahr 1123 Meldung gethan haben, und derselben unten noch mit mehrerem Meldung thun werden, aus welcher klärlich zu ersehen ist, daß noch um das gedachte Jahr die Teutsche Kayser selbst die zu dem Saal zu Wißbaden gehörig-gewesene Güter würcklich inne gehabt haben. Es haben aber doch freylich die benennte Grafen von Nassau endlich nach und nach, gleich andern Herren des Teutschen Reiches, alle solche ihre Lande, und nahmentlich auch Stadt und Herrschaft Wißbaden völlig an sich gebracht, und besitzen solche noch bis auf den heutigen Tag eigenthümlich und erblich. Zwar sollte man dencken, es seyen vielleicht zwischen den Teutschen Kaysern, welche Wißbaden besessen, und zwischen den Grafen von Nassau, welche solches nachmals überkommen, annoch besondere Edle Herren gewesen, welche das Wißbadische Land zugehöret habe. Denn es heisset dieses Stück Land, von alten Zeiten her, keine Grafschaft, sondern eine Herrschaft. Und es ist bekannt genug, daß, wie überall in Teutschland, also auch insbesondere in unserer Rheinischen und Wetterauischen Gegend, viele dergleichen Edle Herren, Edle Mannen, Herren von hohen Adel, Nobiles nach, und stück-weis, in ihre Hände werde gekommen seyn. Wie wir denn auch kurtz vorher, in der zweyten Abtheilung einer schriftlichen Urkunde des Kaisers Henrichs V. vom Jahr 1123 Meldung gethan haben, und derselben unten noch mit mehrerem Meldung thun werden, aus welcher klärlich zu ersehen ist, daß noch um das gedachte Jahr die Teutsche Kayser selbst die zu dem Saal zu Wißbaden gehörig-gewesene Güter würcklich inne gehabt haben. Es haben aber doch freylich die benennte Grafen von Nassau endlich nach und nach, gleich andern Herren des Teutschen Reiches, alle solche ihre Lande, und nahmentlich auch Stadt und Herrschaft Wißbaden völlig an sich gebracht, und besitzen solche noch bis auf den heutigen Tag eigenthümlich und erblich. Zwar sollte man dencken, es seyen vielleicht zwischen den Teutschen Kaysern, welche Wißbaden besessen, und zwischen den Grafen von Nassau, welche solches nachmals überkommen, annoch besondere Edle Herren gewesen, welche das Wißbadische Land zugehöret habe. Denn es heisset dieses Stück Land, von alten Zeiten her, keine Grafschaft, sondern eine Herrschaft. Und es ist bekannt genug, daß, wie überall in Teutschland, also auch insbesondere in unserer Rheinischen und Wetterauischen Gegend, viele dergleichen Edle Herren, Edle Mannen, Herren von hohen Adel, Nobiles <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0203" n="167"/> nach, und stück-weis, in ihre Hände werde gekommen seyn. Wie wir denn auch kurtz vorher, in der zweyten Abtheilung einer schriftlichen Urkunde des Kaisers Henrichs V. vom Jahr 1123 Meldung gethan haben, und derselben unten noch mit mehrerem Meldung thun werden, aus welcher klärlich zu ersehen ist, daß noch um das gedachte Jahr die Teutsche Kayser selbst die zu dem Saal zu Wißbaden gehörig-gewesene Güter würcklich inne gehabt haben. Es haben aber doch freylich die benennte Grafen von Nassau endlich nach und nach, gleich andern Herren des Teutschen Reiches, alle solche ihre Lande, und nahmentlich auch Stadt und Herrschaft Wißbaden völlig an sich gebracht, und besitzen solche noch bis auf den heutigen Tag eigenthümlich und erblich. Zwar sollte man dencken, es seyen vielleicht zwischen den Teutschen Kaysern, welche Wißbaden besessen, und zwischen den Grafen von Nassau, welche solches nachmals überkommen, annoch besondere Edle Herren gewesen, welche das Wißbadische Land zugehöret habe. Denn es heisset dieses Stück Land, von alten Zeiten her, keine Grafschaft, sondern eine Herrschaft. Und es ist bekannt genug, daß, wie überall in Teutschland, also auch insbesondere in unserer Rheinischen und Wetterauischen Gegend, viele dergleichen Edle Herren, Edle Mannen, Herren von hohen Adel, <hi rendition="#aq">Nobiles </hi></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [167/0203]
nach, und stück-weis, in ihre Hände werde gekommen seyn. Wie wir denn auch kurtz vorher, in der zweyten Abtheilung einer schriftlichen Urkunde des Kaisers Henrichs V. vom Jahr 1123 Meldung gethan haben, und derselben unten noch mit mehrerem Meldung thun werden, aus welcher klärlich zu ersehen ist, daß noch um das gedachte Jahr die Teutsche Kayser selbst die zu dem Saal zu Wißbaden gehörig-gewesene Güter würcklich inne gehabt haben. Es haben aber doch freylich die benennte Grafen von Nassau endlich nach und nach, gleich andern Herren des Teutschen Reiches, alle solche ihre Lande, und nahmentlich auch Stadt und Herrschaft Wißbaden völlig an sich gebracht, und besitzen solche noch bis auf den heutigen Tag eigenthümlich und erblich. Zwar sollte man dencken, es seyen vielleicht zwischen den Teutschen Kaysern, welche Wißbaden besessen, und zwischen den Grafen von Nassau, welche solches nachmals überkommen, annoch besondere Edle Herren gewesen, welche das Wißbadische Land zugehöret habe. Denn es heisset dieses Stück Land, von alten Zeiten her, keine Grafschaft, sondern eine Herrschaft. Und es ist bekannt genug, daß, wie überall in Teutschland, also auch insbesondere in unserer Rheinischen und Wetterauischen Gegend, viele dergleichen Edle Herren, Edle Mannen, Herren von hohen Adel, Nobiles
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |