davon zu finden sind, daß, wenn auch gleich besondere Nachrichten von unserer Gegend, dieser Sache wegen, fehlen sollten, man doch an der Gewißheit derselben gar keinen Zweifel zu tragen hätte. Es wird unten in der dritten Abtheilung annoch eine Urkunde von dem Kayser Friedrich II, die Wißbadische Kirche betreffend, vorkommen, daraus sich ebenfalls nicht undeutlich wird abnehmen lassen, daß Wißbaden, ehe es an die Grafen von Nassau gekommen, ein Proprietarium oder Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey. Und also wird denn, da Wißbaden, laut dieser bisher angeführten Zeugnüssen, ohngefähr von dem Jahr 500 bis gegen das Jahr 1000, theils den Fränckischen Königen, theils den nachmaligen Teutschen Kaysern eigenthümlich zugehöret hat, solches auch billig, diesen Zeit-Lauf hindurch, das Fränckische und Kayserliche Wißbad von uns benennet.
Einwohner des Fränckischen und Kayserlichen Wißbads.
Weil die kriegerische Völcker der damaligen Zeiten, wenn sie ein Land überzogen und eingenommen, eben nicht die alten
davon zu finden sind, daß, wenn auch gleich besondere Nachrichten von unserer Gegend, dieser Sache wegen, fehlen sollten, man doch an der Gewißheit derselben gar keinen Zweifel zu tragen hätte. Es wird unten in der dritten Abtheilung annoch eine Urkunde von dem Kayser Friedrich II, die Wißbadische Kirche betreffend, vorkommen, daraus sich ebenfalls nicht undeutlich wird abnehmen lassen, daß Wißbaden, ehe es an die Grafen von Nassau gekommen, ein Proprietarium oder Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey. Und also wird denn, da Wißbaden, laut dieser bisher angeführten Zeugnüssen, ohngefähr von dem Jahr 500 bis gegen das Jahr 1000, theils den Fränckischen Königen, theils den nachmaligen Teutschen Kaysern eigenthümlich zugehöret hat, solches auch billig, diesen Zeit-Lauf hindurch, das Fränckische und Kayserliche Wißbad von uns benennet.
Einwohner des Fränckischen und Kayserlichen Wißbads.
Weil die kriegerische Völcker der damaligen Zeiten, wenn sie ein Land überzogen und eingenommen, eben nicht die alten
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davon zu finden sind, daß, wenn auch gleich besondere Nachrichten von unserer Gegend, dieser Sache wegen, fehlen sollten, man doch an der Gewißheit derselben gar keinen Zweifel zu tragen hätte. Es wird unten in der dritten Abtheilung annoch eine Urkunde von dem Kayser Friedrich II, die Wißbadische Kirche betreffend, vorkommen, daraus sich ebenfalls nicht undeutlich wird abnehmen lassen, daß Wißbaden, ehe es an die Grafen von Nassau gekommen, ein <hirendition="#aq">Proprietarium</hi> oder Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey. Und also wird denn, da Wißbaden, laut dieser bisher angeführten Zeugnüssen, ohngefähr von dem Jahr 500 bis gegen das Jahr 1000, theils den Fränckischen Königen, theils den nachmaligen Teutschen Kaysern eigenthümlich zugehöret hat, solches auch billig, diesen Zeit-Lauf hindurch, das Fränckische und Kayserliche Wißbad von uns benennet.</p></div><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><divn="2"><head>Einwohner<lb/>
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davon zu finden sind, daß, wenn auch gleich besondere Nachrichten von unserer Gegend, dieser Sache wegen, fehlen sollten, man doch an der Gewißheit derselben gar keinen Zweifel zu tragen hätte. Es wird unten in der dritten Abtheilung annoch eine Urkunde von dem Kayser Friedrich II, die Wißbadische Kirche betreffend, vorkommen, daraus sich ebenfalls nicht undeutlich wird abnehmen lassen, daß Wißbaden, ehe es an die Grafen von Nassau gekommen, ein Proprietarium oder Eigenthum der Teutschen Kayser gewesen sey. Und also wird denn, da Wißbaden, laut dieser bisher angeführten Zeugnüssen, ohngefähr von dem Jahr 500 bis gegen das Jahr 1000, theils den Fränckischen Königen, theils den nachmaligen Teutschen Kaysern eigenthümlich zugehöret hat, solches auch billig, diesen Zeit-Lauf hindurch, das Fränckische und Kayserliche Wißbad von uns benennet.
Einwohner
des Fränckischen und Kayserlichen
Wißbads.
Weil die kriegerische Völcker der damaligen Zeiten, wenn sie ein Land überzogen und eingenommen, eben nicht die alten
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/162>, abgerufen am 23.07.2024.
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