sanctum, einen heiligen Vatter nennet, (wie denn die Römer ehemals die abgeschiedene und vergötterte Seelen ihrer Vor-Eltern sanctos oder heilige zu nennen gepfleget haben, siehe den Virgilium Aen. V. 80. 603. etc.) diesen Stein zu Ehren in Wißbaden aufrichten lassen. So viel ist wenigstens aus den vorhandenen Fastis Consularibus Rom. oder Jahr-Verzeichnüssen der ehemaligen Römischen Burgermeister zu ersehen, daß derjenige Pompejanus, welchen der Kayser Antoninus, vorgemeldter massen, hat umbringen lassen, mit seinem Vor-Nahmen: M. Aurelius Claudius geheissen hat, und dieses stimmet mit unserer gegenwärtigen Aufschrift ziemlich überein. Denn daß es gar leicht habe geschehen können, daß der unerfahrene Stein-Arbeiter vor M. Aurel. Marel gesetzet habe, das ist ohnschwer zu begreiffen. Und vielleicht hat der Sohn dieses Pompejani gleiche Vor-Nahmen mit seinem Vatter geführet. Wie denn nachmals im Jahr Christi 231. und 241. ein M. Aurelius Claudius Pompejanus in Rom Burgermeister worden, welcher eben dieser junge Pompejanus scheinet gewesen zu seyn. Es möchte auch wohl etwan um deßwillen eine schwartze steinerne Tafel, welches sonst bey den alten Römischen Stein-Aufschriften nicht sonderlich gewöhnlich gewesen, zu dieser Aufschrift seyn gebrauchet worden, weil der alte Pompejanus (von dessen Vatter
sanctum, einen heiligen Vatter nennet, (wie denn die Römer ehemals die abgeschiedene und vergötterte Seelen ihrer Vor-Eltern sanctos oder heilige zu nennen gepfleget haben, siehe den Virgilium Aen. V. 80. 603. etc.) diesen Stein zu Ehren in Wißbaden aufrichten lassen. So viel ist wenigstens aus den vorhandenen Fastis Consularibus Rom. oder Jahr-Verzeichnüssen der ehemaligen Römischen Burgermeister zu ersehen, daß derjenige Pompejanus, welchen der Kayser Antoninus, vorgemeldter massen, hat umbringen lassen, mit seinem Vor-Nahmen: M. Aurelius Claudius geheissen hat, und dieses stimmet mit unserer gegenwärtigen Aufschrift ziemlich überein. Denn daß es gar leicht habe geschehen können, daß der unerfahrene Stein-Arbeiter vor M. Aurel. Marel gesetzet habe, das ist ohnschwer zu begreiffen. Und vielleicht hat der Sohn dieses Pompejani gleiche Vor-Nahmen mit seinem Vatter geführet. Wie denn nachmals im Jahr Christi 231. und 241. ein M. Aurelius Claudius Pompejanus in Rom Burgermeister worden, welcher eben dieser junge Pompejanus scheinet gewesen zu seyn. Es möchte auch wohl etwan um deßwillen eine schwartze steinerne Tafel, welches sonst bey den alten Römischen Stein-Aufschriften nicht sonderlich gewöhnlich gewesen, zu dieser Aufschrift seyn gebrauchet worden, weil der alte Pompejanus (von dessen Vatter
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sanctum, einen heiligen Vatter nennet, (wie denn die Römer ehemals die abgeschiedene und vergötterte Seelen ihrer Vor-Eltern sanctos oder heilige zu nennen gepfleget haben, siehe den Virgilium Aen. V. 80. 603. etc.) diesen Stein zu Ehren in Wißbaden aufrichten lassen. So viel ist wenigstens aus den vorhandenen Fastis Consularibus Rom. oder Jahr-Verzeichnüssen der ehemaligen Römischen Burgermeister zu ersehen, daß derjenige Pompejanus, welchen der Kayser Antoninus, vorgemeldter massen, hat umbringen lassen, mit seinem Vor-Nahmen: M. Aurelius Claudius geheissen hat, und dieses stimmet mit unserer gegenwärtigen Aufschrift ziemlich überein. Denn daß es gar leicht habe geschehen können, daß der unerfahrene Stein-Arbeiter vor M. Aurel. Marel gesetzet habe, das ist ohnschwer zu begreiffen. Und vielleicht hat der Sohn dieses Pompejani gleiche Vor-Nahmen mit seinem Vatter geführet. Wie denn nachmals im Jahr Christi 231. und 241. ein M. Aurelius Claudius Pompejanus in Rom Burgermeister worden, welcher eben dieser junge Pompejanus scheinet gewesen zu seyn. Es möchte auch wohl etwan um deßwillen eine schwartze steinerne Tafel, welches sonst bey den alten Römischen Stein-Aufschriften nicht sonderlich gewöhnlich gewesen, zu dieser Aufschrift seyn gebrauchet worden, weil der alte Pompejanus (von dessen Vatter
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/137>, abgerufen am 22.07.2024.
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