Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.derselben oben auf dem Heidnischen Berge ist abgebrochen worden. Daß sie sich aber gar, wie man insgemein vorgiebt, und auch Winckelmann in seiner Heßischen Chron. p. 130. es behauptet, ehemals über den gantzen Heidnischen Berg hin, bis an die, bald zu beschreibende, Rent-Mauer im Walde bey Wißbaden erstrecket habe, das scheinet wohl keinen sonderlichen Grund zu haben. Wenigstens kan sie bis an solchen Ort hin keine Stadt-Mauer gewesen seyn, weil sich sonst auch die Stadt selber, welches niemand glauben wird, bis dahin müste erstrecket haben. Doch kan sie, wenn ja etwas an der Sache ist, den Römern zur Befestigung und Bedeckung des Landes, gleich andern ihren Schantzen und Gräben, gedienet haben. Sonst haben auch von alten Zeiten her verschiedene, nahe bey dieser Heidnischen Mauer befindlich-gewesene, Sachen und Gegenden ihre Bey-Nahmen von derselben erhalten, z. E. das Heidnische Thor, der Heidnische Weyher oder daselbstige Stadt-Graben, der Heidnische Berg, die Heidnische Hol oder der daselbstige gemeine Fahr-Weg, der Heidnische Kirch-Hof etc. welche Benennungen auch noch jetzo, zum Theil, übrig und gewöhnlich sind. 3. Das Heiden-Loch in und bey Wißbaden. In einem alten Wißbadischen Gerichts-Buch finden sich, unter dem Jahr 1380 diese derselben oben auf dem Heidnischen Berge ist abgebrochen worden. Daß sie sich aber gar, wie man insgemein vorgiebt, und auch Winckelmann in seiner Heßischen Chron. p. 130. es behauptet, ehemals über den gantzen Heidnischen Berg hin, bis an die, bald zu beschreibende, Rent-Mauer im Walde bey Wißbaden erstrecket habe, das scheinet wohl keinen sonderlichen Grund zu haben. Wenigstens kan sie bis an solchen Ort hin keine Stadt-Mauer gewesen seyn, weil sich sonst auch die Stadt selber, welches niemand glauben wird, bis dahin müste erstrecket haben. Doch kan sie, wenn ja etwas an der Sache ist, den Römern zur Befestigung und Bedeckung des Landes, gleich andern ihren Schantzen und Gräben, gedienet haben. Sonst haben auch von alten Zeiten her verschiedene, nahe bey dieser Heidnischen Mauer befindlich-gewesene, Sachen und Gegenden ihre Bey-Nahmen von derselben erhalten, z. E. das Heidnische Thor, der Heidnische Weyher oder daselbstige Stadt-Graben, der Heidnische Berg, die Heidnische Hol oder der daselbstige gemeine Fahr-Weg, der Heidnische Kirch-Hof etc. welche Benennungen auch noch jetzo, zum Theil, übrig und gewöhnlich sind. 3. Das Heiden-Loch in und bey Wißbaden. In einem alten Wißbadischen Gerichts-Buch finden sich, unter dem Jahr 1380 diese <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0117" n="81"/> derselben oben auf dem Heidnischen Berge ist abgebrochen worden. Daß sie sich aber gar, wie man insgemein vorgiebt, und auch Winckelmann in seiner Heßischen Chron. <hi rendition="#aq">p. 130.</hi> es behauptet, ehemals über den gantzen Heidnischen Berg hin, bis an die, bald zu beschreibende, Rent-Mauer im Walde bey Wißbaden erstrecket habe, das scheinet wohl keinen sonderlichen Grund zu haben. Wenigstens kan sie bis an solchen Ort hin keine Stadt-Mauer gewesen seyn, weil sich sonst auch die Stadt selber, welches niemand glauben wird, bis dahin müste erstrecket haben. Doch kan sie, wenn ja etwas an der Sache ist, den Römern zur Befestigung und Bedeckung des Landes, gleich andern ihren Schantzen und Gräben, gedienet haben. Sonst haben auch von alten Zeiten her verschiedene, nahe bey dieser Heidnischen Mauer befindlich-gewesene, Sachen und Gegenden ihre Bey-Nahmen von derselben erhalten, z. E. das Heidnische Thor, der Heidnische Weyher oder daselbstige Stadt-Graben, der Heidnische Berg, die Heidnische Hol oder der daselbstige gemeine Fahr-Weg, der Heidnische Kirch-Hof etc. welche Benennungen auch noch jetzo, zum Theil, übrig und gewöhnlich sind.</p> <p>3. Das Heiden-Loch in und bey Wißbaden. In einem alten Wißbadischen Gerichts-Buch finden sich, unter dem Jahr 1380 diese </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [81/0117]
derselben oben auf dem Heidnischen Berge ist abgebrochen worden. Daß sie sich aber gar, wie man insgemein vorgiebt, und auch Winckelmann in seiner Heßischen Chron. p. 130. es behauptet, ehemals über den gantzen Heidnischen Berg hin, bis an die, bald zu beschreibende, Rent-Mauer im Walde bey Wißbaden erstrecket habe, das scheinet wohl keinen sonderlichen Grund zu haben. Wenigstens kan sie bis an solchen Ort hin keine Stadt-Mauer gewesen seyn, weil sich sonst auch die Stadt selber, welches niemand glauben wird, bis dahin müste erstrecket haben. Doch kan sie, wenn ja etwas an der Sache ist, den Römern zur Befestigung und Bedeckung des Landes, gleich andern ihren Schantzen und Gräben, gedienet haben. Sonst haben auch von alten Zeiten her verschiedene, nahe bey dieser Heidnischen Mauer befindlich-gewesene, Sachen und Gegenden ihre Bey-Nahmen von derselben erhalten, z. E. das Heidnische Thor, der Heidnische Weyher oder daselbstige Stadt-Graben, der Heidnische Berg, die Heidnische Hol oder der daselbstige gemeine Fahr-Weg, der Heidnische Kirch-Hof etc. welche Benennungen auch noch jetzo, zum Theil, übrig und gewöhnlich sind.
3. Das Heiden-Loch in und bey Wißbaden. In einem alten Wißbadischen Gerichts-Buch finden sich, unter dem Jahr 1380 diese
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-24T12:08:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |