sich die Lehrer von selbst bilden, die jenen Fode¬ rungen Genüge thun können und wiederum im Stande sind andere zu bilden.
Man könnte fragen, ob es überhaupt zie¬ me, gleichsam im Namen der Wissenschaft Fo¬ derungen an Academieen zu machen, dn es hin¬ länglich bekannt und angenommen sey, daß sie Instrumente des Staats sind, die das seyn müs¬ sen, wozu dieser sie bestimmt. Wenn es nun seine Absicht wäre, daß in Ansehung der Wis¬ senschaft durchgehends eine gewisse Mäßigkeit, Zurückhaltung, Einschränkung auf das Gewöhn¬ liche oder Nützliche beobachtet würde, wie sollte dann von den Lehrern progressive Tendenz und Lust zur Ausbildung ihrer Wissenschaft nach Ideen erwartet werden können?
Es versteht sich wohl von selbst, daß wir gemeinschaftlich voraussetzen und voraussetzen müssen: der Staat wolle in den Academieen wirklich wissenschaftliche Anstalten sehen, und daß alles, was wir in Ansehung ihrer behaup¬ ten, nur unter dieser Bedingung gilt. Der Staat wäre unstreitig befugt, die Academieen
ſich die Lehrer von ſelbſt bilden, die jenen Fode¬ rungen Genuͤge thun koͤnnen und wiederum im Stande ſind andere zu bilden.
Man koͤnnte fragen, ob es uͤberhaupt zie¬ me, gleichſam im Namen der Wiſſenſchaft Fo¬ derungen an Academieen zu machen, dn es hin¬ laͤnglich bekannt und angenommen ſey, daß ſie Inſtrumente des Staats ſind, die das ſeyn muͤſ¬ ſen, wozu dieſer ſie beſtimmt. Wenn es nun ſeine Abſicht waͤre, daß in Anſehung der Wiſ¬ ſenſchaft durchgehends eine gewiſſe Maͤßigkeit, Zuruͤckhaltung, Einſchraͤnkung auf das Gewoͤhn¬ liche oder Nuͤtzliche beobachtet wuͤrde, wie ſollte dann von den Lehrern progreſſive Tendenz und Luſt zur Ausbildung ihrer Wiſſenſchaft nach Ideen erwartet werden koͤnnen?
Es verſteht ſich wohl von ſelbſt, daß wir gemeinſchaftlich vorausſetzen und vorausſetzen muͤſſen: der Staat wolle in den Academieen wirklich wiſſenſchaftliche Anſtalten ſehen, und daß alles, was wir in Anſehung ihrer behaup¬ ten, nur unter dieſer Bedingung gilt. Der Staat waͤre unſtreitig befugt, die Academieen
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ſich die Lehrer von ſelbſt bilden, die jenen Fode¬
rungen Genuͤge thun koͤnnen und wiederum im
Stande ſind andere zu bilden.
Man koͤnnte fragen, ob es uͤberhaupt zie¬
me, gleichſam im Namen der Wiſſenſchaft Fo¬
derungen an Academieen zu machen, dn es hin¬
laͤnglich bekannt und angenommen ſey, daß ſie
Inſtrumente des Staats ſind, die das ſeyn muͤſ¬
ſen, wozu dieſer ſie beſtimmt. Wenn es nun
ſeine Abſicht waͤre, daß in Anſehung der Wiſ¬
ſenſchaft durchgehends eine gewiſſe Maͤßigkeit,
Zuruͤckhaltung, Einſchraͤnkung auf das Gewoͤhn¬
liche oder Nuͤtzliche beobachtet wuͤrde, wie ſollte
dann von den Lehrern progreſſive Tendenz und
Luſt zur Ausbildung ihrer Wiſſenſchaft nach
Ideen erwartet werden koͤnnen?
Es verſteht ſich wohl von ſelbſt, daß wir
gemeinſchaftlich vorausſetzen und vorausſetzen
muͤſſen: der Staat wolle in den Academieen
wirklich wiſſenſchaftliche Anſtalten ſehen, und
daß alles, was wir in Anſehung ihrer behaup¬
ten, nur unter dieſer Bedingung gilt. Der
Staat waͤre unſtreitig befugt, die Academieen
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Schelling, Friedrich Wilhelm Joseph von: Vorlesungen über die Methode des academischen Studium. Tübingen, 1803, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schelling_methode_1803/49>, abgerufen am 21.11.2024.
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