dargestellt ist. Aber das Herausheben der bloß endlichen Seite dehnt den Organismus der Verfassung in einen endlosen Mechanismus aus, in dem nichts Unbedingtes angetroffen wird. Ueberhaupt aber kann allen bisherigen Versuchen die Abhängigkeit ihres Bestrebens vorgeworfen werden, nämlich eine Einrichtung des Staats zu ersinnen, damit jenes oder dieses erreicht werde. Ob man diesen Zweck in die allgemeine Glückseligkeit, in die Befriedi¬ gung der socialen Triebe der menschlichen Na¬ tur, oder in etwas rein Formales, wie das Zusammenleben freyer Wesen unter den Bedin¬ gungen der möglichsten Freyheit, setzt, ist in jener Beziehung völlig gleichgültig: denn in jedem Fall wird der Staat nur als Mittel, als bedingt und abhängig begriffen. Alle wahre Construction ist ihrer Natur nach absolut und immer nur auf Eines, auch in der besondern Form, gerichtet. Sie ist z. B. nicht Constru¬ ction des Staats als solchen, sondern des ab¬ soluten Organismus in der Form des Staats. Diesen construiren heißt also nicht, ihn als Be¬
dargeſtellt iſt. Aber das Herausheben der bloß endlichen Seite dehnt den Organismus der Verfaſſung in einen endloſen Mechanismus aus, in dem nichts Unbedingtes angetroffen wird. Ueberhaupt aber kann allen bisherigen Verſuchen die Abhaͤngigkeit ihres Beſtrebens vorgeworfen werden, naͤmlich eine Einrichtung des Staats zu erſinnen, damit jenes oder dieſes erreicht werde. Ob man dieſen Zweck in die allgemeine Gluͤckſeligkeit, in die Befriedi¬ gung der ſocialen Triebe der menſchlichen Na¬ tur, oder in etwas rein Formales, wie das Zuſammenleben freyer Weſen unter den Bedin¬ gungen der moͤglichſten Freyheit, ſetzt, iſt in jener Beziehung voͤllig gleichguͤltig: denn in jedem Fall wird der Staat nur als Mittel, als bedingt und abhaͤngig begriffen. Alle wahre Conſtruction iſt ihrer Natur nach abſolut und immer nur auf Eines, auch in der beſondern Form, gerichtet. Sie iſt z. B. nicht Conſtru¬ ction des Staats als ſolchen, ſondern des ab¬ ſoluten Organismus in der Form des Staats. Dieſen conſtruiren heißt alſo nicht, ihn als Be¬
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dargeſtellt iſt. Aber das Herausheben der bloß
endlichen Seite dehnt den Organismus der
Verfaſſung in einen endloſen Mechanismus
aus, in dem nichts Unbedingtes angetroffen
wird. Ueberhaupt aber kann allen bisherigen
Verſuchen die Abhaͤngigkeit ihres Beſtrebens
vorgeworfen werden, naͤmlich eine Einrichtung
des Staats zu erſinnen, damit jenes oder
dieſes erreicht werde. Ob man dieſen Zweck in
die allgemeine Gluͤckſeligkeit, in die Befriedi¬
gung der ſocialen Triebe der menſchlichen Na¬
tur, oder in etwas rein Formales, wie das
Zuſammenleben freyer Weſen unter den Bedin¬
gungen der moͤglichſten Freyheit, ſetzt, iſt in
jener Beziehung voͤllig gleichguͤltig: denn in
jedem Fall wird der Staat nur als Mittel, als
bedingt und abhaͤngig begriffen. Alle wahre
Conſtruction iſt ihrer Natur nach abſolut und
immer nur auf Eines, auch in der beſondern
Form, gerichtet. Sie iſt z. B. nicht Conſtru¬
ction des Staats als ſolchen, ſondern des ab¬
ſoluten Organismus in der Form des Staats.
Dieſen conſtruiren heißt alſo nicht, ihn als Be¬
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Schelling, Friedrich Wilhelm Joseph von: Vorlesungen über die Methode des academischen Studium. Tübingen, 1803, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schelling_methode_1803/244>, abgerufen am 22.11.2024.
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