Schelling, Friedrich Wilhelm Joseph von: Vorlesungen über die Methode des academischen Studium. Tübingen, 1803.Frage allgemein stellen: Wovon kann man in Eine Richtung in der Wissenschaft halte ich Die erste ist, wenn das gemeine Wissen Frage allgemein ſtellen: Wovon kann man in Eine Richtung in der Wiſſenſchaft halte ich Die erſte iſt, wenn das gemeine Wiſſen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0113" n="104"/> Frage allgemein ſtellen: Wovon kann man in<lb/> der wiſſenſchaftlichen Beziehung mit Recht ſa¬<lb/> gen oder fuͤrchten, daß es dem Staat gefaͤhrlich<lb/> ſey? Es wird ſich alsdann ohne Zweifel von<lb/> ſelbſt ergeben, ob die Philoſophie etwas der<lb/> Art ſey oder ob etwas der Art aus ihr hervor¬<lb/> gehen koͤnne?</p><lb/> <p>Eine Richtung in der Wiſſenſchaft halte ich<lb/> in Beziehung auf den Staat fuͤr verderblich und<lb/> die andere fuͤr untergrabend.</p><lb/> <p>Die erſte iſt, wenn das gemeine Wiſſen<lb/> ſich zum abſoluten oder zur Beurtheilung deſſel¬<lb/> ben aufrichten will. Der Staat beguͤnſtige nur<lb/> erſt, daß der gemeine Verſtand Schiedsrichter<lb/> uͤber Ideen ſey, ſo wird dieſer ſich bald auch<lb/> uͤber den Staat erheben, deſſen auf Vernunft<lb/> und in Ideen gegruͤndete Verfaſſung er ſo wenig<lb/> wie dieſe begreift. Mit denſelben populaͤren<lb/> Gruͤnden, mit welchen er gegen die Philoſophie<lb/> zu ſtreiten meynt, kann er und noch viel ein¬<lb/> leuchtender die erſten Formen des Staates an¬<lb/> greifen. Ich muß erklaͤren, was ich unter ge¬<lb/> meinem Verſtand begreife. Keineswegs allein<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [104/0113]
Frage allgemein ſtellen: Wovon kann man in
der wiſſenſchaftlichen Beziehung mit Recht ſa¬
gen oder fuͤrchten, daß es dem Staat gefaͤhrlich
ſey? Es wird ſich alsdann ohne Zweifel von
ſelbſt ergeben, ob die Philoſophie etwas der
Art ſey oder ob etwas der Art aus ihr hervor¬
gehen koͤnne?
Eine Richtung in der Wiſſenſchaft halte ich
in Beziehung auf den Staat fuͤr verderblich und
die andere fuͤr untergrabend.
Die erſte iſt, wenn das gemeine Wiſſen
ſich zum abſoluten oder zur Beurtheilung deſſel¬
ben aufrichten will. Der Staat beguͤnſtige nur
erſt, daß der gemeine Verſtand Schiedsrichter
uͤber Ideen ſey, ſo wird dieſer ſich bald auch
uͤber den Staat erheben, deſſen auf Vernunft
und in Ideen gegruͤndete Verfaſſung er ſo wenig
wie dieſe begreift. Mit denſelben populaͤren
Gruͤnden, mit welchen er gegen die Philoſophie
zu ſtreiten meynt, kann er und noch viel ein¬
leuchtender die erſten Formen des Staates an¬
greifen. Ich muß erklaͤren, was ich unter ge¬
meinem Verſtand begreife. Keineswegs allein
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