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Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.

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Anm. Andere Eintheilungen der Seelen-
lehre übergeht der Verf., weil sie nicht zu-
nächst zu seinem Zwecke gehören.

7. §.

Eine solche particulare Psychologie (§. 6.)
ist die, welche der Verf. Kriminalpsychologie
nennt, worunter er ein System von psycholo-
gischen Kenntnissen versteht, die sich auf die
Natur der Verbrechen beziehen. -- Die Auf-
gabe der Kriminalpsychologie ist eine richtige
Erklärung derjenigen Handlungen, welche wir
Verbrechen nennen.

8. §.

Diese Aufgabe (§. 7.) ist wichtig genug,
um ihrer Auflösung eine besondre Wissenschaft
zu widmen. Denn wenn sich überhaupt die
Menschheit ihrer Bestimmung -- der reinen
Sittlichkeit und höchsten Glückseligkeit --
immer mehr nähern soll; so müssen der Hand-
lungen, welche diese Näherung aufhalten
oder verhindern, immer weniger werden,

wel-

Anm. Andere Eintheilungen der Seelen-
lehre übergeht der Verf., weil ſie nicht zu-
nächſt zu ſeinem Zwecke gehören.

7. §.

Eine ſolche particulare Pſychologie (§. 6.)
iſt die, welche der Verf. Kriminalpſychologie
nennt, worunter er ein Syſtem von pſycholo-
giſchen Kenntniſſen verſteht, die ſich auf die
Natur der Verbrechen beziehen. — Die Auf-
gabe der Kriminalpſychologie iſt eine richtige
Erklärung derjenigen Handlungen, welche wir
Verbrechen nennen.

8. §.

Dieſe Aufgabe (§. 7.) iſt wichtig genug,
um ihrer Auflöſung eine beſondre Wiſſenſchaft
zu widmen. Denn wenn ſich überhaupt die
Menſchheit ihrer Beſtimmung — der reinen
Sittlichkeit und höchſten Glückſeligkeit —
immer mehr nähern ſoll; ſo müſſen der Hand-
lungen, welche dieſe Näherung aufhalten
oder verhindern, immer weniger werden,

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[91/0093] Anm. Andere Eintheilungen der Seelen- lehre übergeht der Verf., weil ſie nicht zu- nächſt zu ſeinem Zwecke gehören. 7. §. Eine ſolche particulare Pſychologie (§. 6.) iſt die, welche der Verf. Kriminalpſychologie nennt, worunter er ein Syſtem von pſycholo- giſchen Kenntniſſen verſteht, die ſich auf die Natur der Verbrechen beziehen. — Die Auf- gabe der Kriminalpſychologie iſt eine richtige Erklärung derjenigen Handlungen, welche wir Verbrechen nennen. 8. §. Dieſe Aufgabe (§. 7.) iſt wichtig genug, um ihrer Auflöſung eine beſondre Wiſſenſchaft zu widmen. Denn wenn ſich überhaupt die Menſchheit ihrer Beſtimmung — der reinen Sittlichkeit und höchſten Glückſeligkeit — immer mehr nähern ſoll; ſo müſſen der Hand- lungen, welche dieſe Näherung aufhalten oder verhindern, immer weniger werden, wel-

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Zitationshilfe: Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/93>, abgerufen am 22.11.2024.