Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.3. §. Die Psychologie kann also (§. 2. n. a.) 4. §. Kenntnisse von der Seelenwirksamkeit 5. §. Es lässt sich also, in Rücksicht der Quelle geden- F 5
3. §. Die Pſychologie kann alſo (§. 2. n. a.) 4. §. Kenntniſſe von der Seelenwirkſamkeit 5. §. Es läſst ſich alſo, in Rückſicht der Quelle geden- F 5
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3. §.
Die Pſychologie kann alſo (§. 2. n. a.)
nicht den Zweck haben, ihren Gegenſtand,
in ſeine weſentlichen Beſtandtheile aufgelöſt,
darzuſtellen: ſondern ſie muſs ſich darauf ein-
ſchränken, ein Syſtem der Seelenwirkſamkeit
aufzuführen.
4. §.
Kenntniſſe von der Seelenwirkſamkeit
ſind nicht möglich ohne Kenntniſs der Phä-
nomene der Seele, (2. §. n. a.) des Körpers,
(daſ. n. b. und c.) und des Menſchen (daſ. Anm.)
Von dieſen Gegenſtänden aber kann man kei-
ne Kenntniſs anders, als durch Wahrnehmung
und Beobachtung erlangen; es muſs alſo die
Quelle, aus welcher die Seelenlehre ſchöpft,
dieſelbe ſeyn, aus welcher jene Kenntniſs
flieſst — die Erfahrung. —
5. §.
Es läſst ſich alſo, in Rückſicht der Quelle
keine andre Seelenlehre, als eine empiriſche,
geden-
F 5
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