Lande leben, dessen väterlicher König nicht erst durch fremdes Beyspiel zur Verbesserung der Einrichtungen, die so grossen Einfluss auf Menschenwohl und Wehe haben, gereizt wer- den darf! Heil uns, dass Friedrich Wilhelm, der Vielgeliebte, unser Gesetzgeber ist! und dass ein Carmer, durch Menschenkenntniss erleuch- tet und von Menschenliebe erwärmt, über Recht und Gerechtigkeit wacht! --
Manche Grundsätze, nach welchen die Criminalgesetze bestimmt und die Processord- nungen eingerichtet sind, werden als ausge- macht richtig angenommen, ob sie gleich der genauen Critik noch manchen Zweifel übrig lassen. Ich könnte die Wahrheit dieses Ur- theils durch eine Prüfung mehrerer allgemein angenommenen Sätze aufs evidenteste bewei- sen: ich begnüge mich aber mit einem einzi- gen Beyspiele. Sie können auch dies schon eine Abschweifung nennen: allein ich weiss, Sie halten mir dieselbe zu gut. "Wenn's nur
keine
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Lande leben, deſſen väterlicher König nicht erſt durch fremdes Beyſpiel zur Verbeſſerung der Einrichtungen, die ſo groſsen Einfluſs auf Menſchenwohl und Wehe haben, gereizt wer- den darf! Heil uns, daſs Friedrich Wilhelm, der Vielgeliebte, unſer Geſetzgeber iſt! und daſs ein Carmer, durch Menſchenkenntniſs erleuch- tet und von Menſchenliebe erwärmt, über Recht und Gerechtigkeit wacht! —
Manche Grundſätze, nach welchen die Criminalgeſetze beſtimmt und die Proceſsord- nungen eingerichtet ſind, werden als ausge- macht richtig angenommen, ob ſie gleich der genauen Critik noch manchen Zweifel übrig laſſen. Ich könnte die Wahrheit dieſes Ur- theils durch eine Prüfung mehrerer allgemein angenommenen Sätze aufs evidenteſte bewei- ſen: ich begnüge mich aber mit einem einzi- gen Beyſpiele. Sie können auch dies ſchon eine Abſchweifung nennen: allein ich weiſs, Sie halten mir dieſelbe zu gut. „Wenn's nur
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[69/0071]
Lande leben, deſſen väterlicher König nicht
erſt durch fremdes Beyſpiel zur Verbeſſerung
der Einrichtungen, die ſo groſsen Einfluſs auf
Menſchenwohl und Wehe haben, gereizt wer-
den darf! Heil uns, daſs Friedrich Wilhelm, der
Vielgeliebte, unſer Geſetzgeber iſt! und daſs
ein Carmer, durch Menſchenkenntniſs erleuch-
tet und von Menſchenliebe erwärmt, über
Recht und Gerechtigkeit wacht! —
Manche Grundſätze, nach welchen die
Criminalgeſetze beſtimmt und die Proceſsord-
nungen eingerichtet ſind, werden als ausge-
macht richtig angenommen, ob ſie gleich der
genauen Critik noch manchen Zweifel übrig
laſſen. Ich könnte die Wahrheit dieſes Ur-
theils durch eine Prüfung mehrerer allgemein
angenommenen Sätze aufs evidenteſte bewei-
ſen: ich begnüge mich aber mit einem einzi-
gen Beyſpiele. Sie können auch dies ſchon
eine Abſchweifung nennen: allein ich weiſs,
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Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/71>, abgerufen am 16.02.2025.
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