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Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.

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schuldige -- gleich sorgfältig und ängstlich,
jener damit er sich nicht verrathe, dieser da-
mit er sich nicht verdächtig mache. --

Aber nicht den Untersucher allein, der
nur Beweise des Verbrechens haben will, macht
der vollkommene Richter in einer vorhaben-
den Untersuchung; er erinnert sich vielmehr,
dass er ausser dem Character des Justizbeam-
ten, den noch höhern des Menschen hat, der
gern statt eines Verbrechers einen Unschuldigen
finden möchte. Auch die auf Entschuldigung
führenden Aeusserungen liegen also in seinem
Plan; und sollten bey jedem Untersuchungs-
geschäfft des Geschäfftsführers vorzügliche
Aufmerksamkeit haben. Denn gewiss ist über
manchen schon der Stab gebrochen, der ein ein-
stimmiges absolvo verdient, und auch von Rechts-
wegen erhalten hätte, wenn er im Stande gewe-
sen wäre, seine Handlung richtig darzustellen
und zu erklären.
Der menschenkennende Un-
tersucher muss hier das Geschäfft auf sich neh-

men,

ſchuldige — gleich ſorgfältig und ängſtlich,
jener damit er ſich nicht verrathe, dieſer da-
mit er ſich nicht verdächtig mache. —

Aber nicht den Unterſucher allein, der
nur Beweiſe des Verbrechens haben will, macht
der vollkommene Richter in einer vorhaben-
den Unterſuchung; er erinnert ſich vielmehr,
daſs er auſser dem Character des Juſtizbeam-
ten, den noch höhern des Menſchen hat, der
gern ſtatt eines Verbrechers einen Unſchuldigen
finden möchte. Auch die auf Entſchuldigung
führenden Aeuſserungen liegen alſo in ſeinem
Plan; und ſollten bey jedem Unterſuchungs-
geſchäfft des Geſchäfftsführers vorzügliche
Aufmerkſamkeit haben. Denn gewiſs iſt über
manchen ſchon der Stab gebrochen, der ein ein-
ſtimmiges abſolvo verdient, und auch von Rechts-
wegen erhalten hätte, wenn er im Stande gewe-
ſen wäre, ſeine Handlung richtig darzuſtellen
und zu erklären.
Der menſchenkennende Un-
terſucher muſs hier das Geſchäfft auf ſich neh-

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[47/0049] ſchuldige — gleich ſorgfältig und ängſtlich, jener damit er ſich nicht verrathe, dieſer da- mit er ſich nicht verdächtig mache. — Aber nicht den Unterſucher allein, der nur Beweiſe des Verbrechens haben will, macht der vollkommene Richter in einer vorhaben- den Unterſuchung; er erinnert ſich vielmehr, daſs er auſser dem Character des Juſtizbeam- ten, den noch höhern des Menſchen hat, der gern ſtatt eines Verbrechers einen Unſchuldigen finden möchte. Auch die auf Entſchuldigung führenden Aeuſserungen liegen alſo in ſeinem Plan; und ſollten bey jedem Unterſuchungs- geſchäfft des Geſchäfftsführers vorzügliche Aufmerkſamkeit haben. Denn gewiſs iſt über manchen ſchon der Stab gebrochen, der ein ein- ſtimmiges abſolvo verdient, und auch von Rechts- wegen erhalten hätte, wenn er im Stande gewe- ſen wäre, ſeine Handlung richtig darzuſtellen und zu erklären. Der menſchenkennende Un- terſucher muſs hier das Geſchäfft auf ſich neh- men,

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Zitationshilfe: Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/49>, abgerufen am 21.11.2024.