Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.23. §. Jedes von seiner eignen oder Andrer Be- 24. §. Da Erfahrung die Grundlage der Krimi- nach-
23. §. Jedes von ſeiner eignen oder Andrer Be- 24. §. Da Erfahrung die Grundlage der Krimi- nach-
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23. §.
Jedes von ſeiner eignen oder Andrer Be-
obachtung gelieferte Factum zergliedert er
analytiſch in ſeine einfachſten Beſtandtheile,
forſcht den innern und äuſsern Urſachen deſ-
ſelben nach, ſucht ſeine verſchiednen Ver-
hältniſſe auf, und bemüht ſich, den Zuſammen-
hang deſſelben mit der Denk- und Sinnesart
des Handelnden zu erkennen. — Wo er die-
ſen Zuſammenhang nicht unmittelbar auffin-
den kann, kömmt er ſeiner Beobachtung durch
vorherige Erfahrung und Analogie zu Hülfe,
bey deren Anwendung aber groſse Behutſam-
keit zu gebrauchen, und beſonders das „Duo
cum faciunt idem, non eſt idem„ nicht zu
überhören iſt.
24. §.
Da Erfahrung die Grundlage der Krimi-
nalpſychologie iſt, ſo kömmt alles darauf an,
daſs die Beobachtungen, wodurch ſie einge-
ſammelt wurde, richtig ſind. Die Befolgung
nach-
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