Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.19. §. Von nicht minder beträchtlichem Nutzen Vierter Abschnitt. Methodenlehre der Kriminalpsychologie. 20. §. Die Aufgabe der Kriminalpsychologie ist ser
19. §. Von nicht minder beträchtlichem Nutzen Vierter Abſchnitt. Methodenlehre der Kriminalpſychologie. 20. §. Die Aufgabe der Kriminalpſychologie iſt ſer
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19. §.
Von nicht minder beträchtlichem Nutzen
iſt das Studium unſrer Wiſſenſchaft für den
Moraliſten, Religionslehrer und Erzieher, für
jeden, der zur moraliſchen und geiſtigen Bil-
dung Andrer mitwirken ſoll; für jeden, der
ſich ſelbſt ſeiner Beſtimmung zuführen will.
Man wird dadurch mit den innern Hinderniſ-
ſen der Vervollkommnung, und den Mitteln,
ſie zu beſiegen, bekannt: erhält eine lebendi-
gere Ueberzeugung von der Nothwendigkeit
der moraliſchen Selbſterziehung, lernt Ge-
rechtigkeit gegen ſich ſelbſt und Billigkeit ge-
gen Andre. —
Vierter Abſchnitt.
Methodenlehre der Kriminalpſychologie.
20. §.
Die Aufgabe der Kriminalpſychologie iſt
eine richtige Erklärung derjenigen Erſchei-
nungen (Handlungen), welche Verbrechen
heiſsen; (I. Abſchn. 7. §.) der Bearbeiter die-
ſer
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