Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.sein Urtheil nicht durch den widrigen Ein- 19. §.
ſein Urtheil nicht durch den widrigen Ein- 19. §.
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ſein Urtheil nicht durch den widrigen Ein-
druck, den die Geſtalt, die Lage, die Feſſeln,
und der Squalor der Inquiſiten auf ihn ma-
chen, misleiten zu laſſen: ermuntert ihn, des
Verzagten Hülfe, des Verzweifelnden Troſt
und des Einfältigen Verſtand zu ſeyn: und be-
wahrt ihn vor der Härte und Unempfindlich-
keit, welche die mit dem Menſchen unbe-
kannten Carpzove ältrer und neuerer Zeiten
auszeichnet. Das Studium der Kriminalpſy-
chologie giebt endlich den Berufsarbeiten des
Richters, die ſo oft als läſtig, drückend oder
trocken verſchrieen werden, Intereſſe, indem
es ihn in denſelben Gelegenheit finden lehrt,
ſeinen Beobachtungsgeiſt zu üben und die
Summe ſeiner Erfahrungen zu vermehren;
und macht ihn zu der kritiſchen Beurtheilung
der Geſetze geſchickt, ohne welche er in ih-
rer Anwendung häufige und mannigfaltige
Fehler begeht. —
19. §.
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