Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

dige Thiere, nicht mit Caligula, als seine
Sclaven, sondern mit Titus und Marc Aurel als
Menschen zu betrachten. Sie lehrt ihn,
dass Schwerdt und Kerker, Verweisung und
Schande nicht die einzigen, nicht die wirk-
samsten Mittel sind, die Verbrechen auszutil-
gen, und dass es nicht der schwerbewaffnete
Arm der Strafgerechtigkeit allein ist, der
Friede und Sicherheit im Staate erhält. Sie
lehrt ihn die Kriminalgesetze so verfassen,
dass sie ihren Zweck, Verhütung der Verbre-
chen, erreichen, dem patriotischen Bürger
Schutz gewähren, und ihr Fluch nur den
Frevler -- nicht den Unschuldigen -- treffen
kann. Sie lehrt ihn, die Strafen, die er dem
Verbrecher androhen muss, zweckmässig und
moralisch machen, den Process gegen die An-
geschuldigten mit Weisheit einrichten, und das
Verfahren gegen dieselben nach Grundsätzen
der Menschlichkeit und Menschenkenntniss
bestimmen. Sie flösst den Herren über Leben

und
G 5

dige Thiere, nicht mit Caligula, als ſeine
Sclaven, ſondern mit Titus und Marc Aurel als
Menſchen zu betrachten. Sie lehrt ihn,
daſs Schwerdt und Kerker, Verweiſung und
Schande nicht die einzigen, nicht die wirk-
ſamſten Mittel ſind, die Verbrechen auszutil-
gen, und daſs es nicht der ſchwerbewaffnete
Arm der Strafgerechtigkeit allein iſt, der
Friede und Sicherheit im Staate erhält. Sie
lehrt ihn die Kriminalgeſetze ſo verfaſſen,
daſs ſie ihren Zweck, Verhütung der Verbre-
chen, erreichen, dem patriotiſchen Bürger
Schutz gewähren, und ihr Fluch nur den
Frevler — nicht den Unſchuldigen — treffen
kann. Sie lehrt ihn, die Strafen, die er dem
Verbrecher androhen muſs, zweckmäſsig und
moraliſch machen, den Proceſs gegen die An-
geſchuldigten mit Weisheit einrichten, und das
Verfahren gegen dieſelben nach Grundſätzen
der Menſchlichkeit und Menſchenkenntniſs
beſtimmen. Sie flöſst den Herren über Leben

und
G 5
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0107" n="105"/>
dige Thiere, nicht mit <hi rendition="#i">Caligula</hi>, als &#x017F;eine<lb/>
Sclaven, &#x017F;ondern mit <hi rendition="#i">Titus</hi> und <hi rendition="#i">Marc Aurel</hi> als<lb/>
Men&#x017F;chen zu betrachten. Sie lehrt ihn,<lb/>
da&#x017F;s Schwerdt und Kerker, Verwei&#x017F;ung und<lb/>
Schande nicht die einzigen, nicht die wirk-<lb/>
&#x017F;am&#x017F;ten Mittel &#x017F;ind, die Verbrechen auszutil-<lb/>
gen, und da&#x017F;s es nicht der &#x017F;chwerbewaffnete<lb/>
Arm der Strafgerechtigkeit allein i&#x017F;t, der<lb/>
Friede und Sicherheit im Staate erhält. Sie<lb/>
lehrt ihn die Kriminalge&#x017F;etze &#x017F;o verfa&#x017F;&#x017F;en,<lb/>
da&#x017F;s &#x017F;ie ihren Zweck, Verhütung der Verbre-<lb/>
chen, erreichen, dem patrioti&#x017F;chen Bürger<lb/>
Schutz gewähren, und ihr Fluch nur den<lb/>
Frevler &#x2014; nicht den Un&#x017F;chuldigen &#x2014; treffen<lb/>
kann. Sie lehrt ihn, die Strafen, die er dem<lb/>
Verbrecher androhen mu&#x017F;s, zweckmä&#x017F;sig und<lb/><hi rendition="#i">morali&#x017F;ch</hi> machen, den Proce&#x017F;s gegen die An-<lb/>
ge&#x017F;chuldigten mit Weisheit einrichten, und das<lb/>
Verfahren gegen die&#x017F;elben nach Grund&#x017F;ätzen<lb/>
der Men&#x017F;chlichkeit und Men&#x017F;chenkenntni&#x017F;s<lb/>
be&#x017F;timmen. Sie flö&#x017F;st den Herren über Leben<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">G 5</fw><fw place="bottom" type="catch">und</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[105/0107] dige Thiere, nicht mit Caligula, als ſeine Sclaven, ſondern mit Titus und Marc Aurel als Menſchen zu betrachten. Sie lehrt ihn, daſs Schwerdt und Kerker, Verweiſung und Schande nicht die einzigen, nicht die wirk- ſamſten Mittel ſind, die Verbrechen auszutil- gen, und daſs es nicht der ſchwerbewaffnete Arm der Strafgerechtigkeit allein iſt, der Friede und Sicherheit im Staate erhält. Sie lehrt ihn die Kriminalgeſetze ſo verfaſſen, daſs ſie ihren Zweck, Verhütung der Verbre- chen, erreichen, dem patriotiſchen Bürger Schutz gewähren, und ihr Fluch nur den Frevler — nicht den Unſchuldigen — treffen kann. Sie lehrt ihn, die Strafen, die er dem Verbrecher androhen muſs, zweckmäſsig und moraliſch machen, den Proceſs gegen die An- geſchuldigten mit Weisheit einrichten, und das Verfahren gegen dieſelben nach Grundſätzen der Menſchlichkeit und Menſchenkenntniſs beſtimmen. Sie flöſst den Herren über Leben und G 5

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/107
Zitationshilfe: Schaumann, Johann Christian Gottlieb: Ideen zu einer Kriminalpsychologie. Halle, 1792, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schaumann_crimipsyche_1792/107>, abgerufen am 18.12.2024.