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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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Bauhütte die Anerkennung, Privilegien, namentlich das Privilegium der eigenen Gerichtsbarkeit auswirken, wie dieses gewiss dem Meister Wilhelm und seinen etwaigen baukünstlerischen Begleitern gewährt wurde oder versprochen war. Den in seiner Bauhätte angestellten Steinmetzen, - his qui convenerant sculptoribus, übergab er (tradidit) Formsteine (formas), welche er selbst nach Bedürfniss und nach seinen Plänen anfertigte und nach denen die Steinmetzen weiter arbeiten mussten. Masswerk, von dessen Erfindung im nördlichen Frankreich Schnaase, V. S. 102 ff., handelt, sind zunächst die kreisförmigen Steinfiguren, mit welchen man in dem gothischen Style die bei der Vereinigung zweier kleinerer (innerer) Spitzbögen zu einem grössern Spitzbogenfenster oben zwischen den beiden divergirenden Schenkeln entstehende Lücke ausfüllte, welche Ausfüllungsfiguren und Kreise dann auch bei andern ähnlichen Lücken und Durchbrechungen angewandt wurden. Die kleinern Steinkreise innerhalb des grössern und äussern Spitzbogenfensters sind das eigentliche Masswerk. Auszüge,1) welche in der gemeinen deutschen Steinmetzordnung dem Masswerke zur Seite gestellt werden, sind vermuthlich anderweitige Steinfiguren, welche nach bestimmten Planauszügen gefertigt werden mussten und weshalb das Planzeichnen in der gothischen Baukunst so wichtig war, wie z. B. auch die Visirung oder der Bauriss des Münsters zu Strassburg von Erwin noch jetzt vorhanden sein soll,2) und der romanische, vielleicht zu Fulda entworfene, auf Pergament gezeichnete Bauriss des Klosters St. Gallen vom J. 820 von Dr. F. Keller in Zürich herausgegeben ist, auch Moller die glücklich wieder aufgefundenen alten Baurisse der jetzt ihrer Vollendung entgegengehenden Thürme des Doms zu Cöln veröffentlicht hat.3) Lübke, Gesch., S. 390, versteht unter Masswerk die ganze Fensterkrönung im Gegensatze zu dem Stabwerke, den aufsteigenden Pfosten des Spitzbogenfensters. Die Kunst des Formens, der Auszüge und

1) Vergl. Krause, II. 1. S. 276, Anm. 2.
2) Krause, II. 2. S. 241.
3) Otte., a. a. O., S. 7, Anm. 2.

Bauhütte die Anerkennung, Privilegien, namentlich das Privilegium der eigenen Gerichtsbarkeit auswirken, wie dieses gewiss dem Meister Wilhelm und seinen etwaigen baukünstlerischen Begleitern gewährt wurde oder versprochen war. Den in seiner Bauhätte angestellten Steinmetzen, – his qui convenerant sculptoribus, übergab er (tradidit) Formsteine (formas), welche er selbst nach Bedürfniss und nach seinen Plänen anfertigte und nach denen die Steinmetzen weiter arbeiten mussten. Masswerk, von dessen Erfindung im nördlichen Frankreich Schnaase, V. S. 102 ff., handelt, sind zunächst die kreisförmigen Steinfiguren, mit welchen man in dem gothischen Style die bei der Vereinigung zweier kleinerer (innerer) Spitzbögen zu einem grössern Spitzbogenfenster oben zwischen den beiden divergirenden Schenkeln entstehende Lücke ausfüllte, welche Ausfüllungsfiguren und Kreise dann auch bei andern ähnlichen Lücken und Durchbrechungen angewandt wurden. Die kleinern Steinkreise innerhalb des grössern und äussern Spitzbogenfensters sind das eigentliche Masswerk. Auszüge,1) welche in der gemeinen deutschen Steinmetzordnung dem Masswerke zur Seite gestellt werden, sind vermuthlich anderweitige Steinfiguren, welche nach bestimmten Planauszügen gefertigt werden mussten und weshalb das Planzeichnen in der gothischen Baukunst so wichtig war, wie z. B. auch die Visirung oder der Bauriss des Münsters zu Strassburg von Erwin noch jetzt vorhanden sein soll,2) und der romanische, vielleicht zu Fulda entworfene, auf Pergament gezeichnete Bauriss des Klosters St. Gallen vom J. 820 von Dr. F. Keller in Zürich herausgegeben ist, auch Moller die glücklich wieder aufgefundenen alten Baurisse der jetzt ihrer Vollendung entgegengehenden Thürme des Doms zu Cöln veröffentlicht hat.3) Lübke, Gesch., S. 390, versteht unter Masswerk die ganze Fensterkrönung im Gegensatze zu dem Stabwerke, den aufsteigenden Pfosten des Spitzbogenfensters. Die Kunst des Formens, der Auszüge und

1) Vergl. Krause, II. 1. S. 276, Anm. 2.
2) Krause, II. 2. S. 241.
3) Otte., a. a. O., S. 7, Anm. 2.
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[624/0644] Bauhütte die Anerkennung, Privilegien, namentlich das Privilegium der eigenen Gerichtsbarkeit auswirken, wie dieses gewiss dem Meister Wilhelm und seinen etwaigen baukünstlerischen Begleitern gewährt wurde oder versprochen war. Den in seiner Bauhätte angestellten Steinmetzen, – his qui convenerant sculptoribus, übergab er (tradidit) Formsteine (formas), welche er selbst nach Bedürfniss und nach seinen Plänen anfertigte und nach denen die Steinmetzen weiter arbeiten mussten. Masswerk, von dessen Erfindung im nördlichen Frankreich Schnaase, V. S. 102 ff., handelt, sind zunächst die kreisförmigen Steinfiguren, mit welchen man in dem gothischen Style die bei der Vereinigung zweier kleinerer (innerer) Spitzbögen zu einem grössern Spitzbogenfenster oben zwischen den beiden divergirenden Schenkeln entstehende Lücke ausfüllte, welche Ausfüllungsfiguren und Kreise dann auch bei andern ähnlichen Lücken und Durchbrechungen angewandt wurden. Die kleinern Steinkreise innerhalb des grössern und äussern Spitzbogenfensters sind das eigentliche Masswerk. Auszüge, 1) welche in der gemeinen deutschen Steinmetzordnung dem Masswerke zur Seite gestellt werden, sind vermuthlich anderweitige Steinfiguren, welche nach bestimmten Planauszügen gefertigt werden mussten und weshalb das Planzeichnen in der gothischen Baukunst so wichtig war, wie z. B. auch die Visirung oder der Bauriss des Münsters zu Strassburg von Erwin noch jetzt vorhanden sein soll, 2) und der romanische, vielleicht zu Fulda entworfene, auf Pergament gezeichnete Bauriss des Klosters St. Gallen vom J. 820 von Dr. F. Keller in Zürich herausgegeben ist, auch Moller die glücklich wieder aufgefundenen alten Baurisse der jetzt ihrer Vollendung entgegengehenden Thürme des Doms zu Cöln veröffentlicht hat. 3) Lübke, Gesch., S. 390, versteht unter Masswerk die ganze Fensterkrönung im Gegensatze zu dem Stabwerke, den aufsteigenden Pfosten des Spitzbogenfensters. Die Kunst des Formens, der Auszüge und 1) Vergl. Krause, II. 1. S. 276, Anm. 2. 2) Krause, II. 2. S. 241. 3) Otte., a. a. O., S. 7, Anm. 2.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/644>, abgerufen am 16.07.2024.