Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.monent, sagt Petrus Gregorius Tholosanus). Dass das deutsche Wort Handschuh die blosse Uebersetzung von chirotheca sei, braucht kaum bemerkt zu werden. Von den wandernden und der Gastlichkeit bedürftigen Bauleuten des Mittelalters, welches sich überhaupt durch die Unruhe, die Beweglichkeit, das Drängen und Wandern seiner Völker auszeichnet,1) und dem ganz eigentlich die fahrenden Leute jeder Art, die laufenden Gesellen (currentes socii nach Knebel),2) angehören, ist bis auf unsere Tage in dem rothen Fünf- oder Sechsecke, welches in den Städten und Dörfern der Schweiz, des südlichen, mittleren und ohne Zweifel auch nördlichen Deutschlands den kleineren Wein- und Bierschenken als Schild dient, ein Zeugniss übrig geblieben, wie wir schon in Nr. 33 der Bauhütte von 1861 darzuthun versucht haben. Die wandernden Baugesellen, Steinmetzgesellen waren in jenen frühern im Kirchen- und Profanbau so ausserordentlich thätigen Zeiten die ersten und jedenfalls lange die zahlreichsten Wandergesellen, weshalb begreiflich ist, dass in Städten und Dörfern mit Rücksicht auf sie besondere Schenken errichtet wurden und diese durch ein denselben bekanntes und befreundetes Zeichen zur Einkehr einladen wollten, wie ähnlich die Herbergen der verschiedenen Handwerke errichtet und eingerichtet wurden. Dasselbe Zeichen hängen die Bauleute noch dermalen bei Neubauten und besonders bei Reparaturen auf, um die Vorübergehenden zur Aufmerksamkeit einzuladen, und so konnte es sehr leicht gebraucht werden, um ihre eigene Aufmerksamkeit auf die Wein- und Bierschenken zu lenken. Vielleicht ist auch hierher zu beziehen, dass besonders in der Schweiz und überhaupt bei den Alemannen die Tafere, Taffera, Taverne, Täffri das Wirthshaus-, Gasthausschild und Tavernenwirthshaus oder auch die Taverne, das mit einem solchen Schilde, - mit dem eigenthümlichen oder dinglichen Rechte, Realrechte darauf, versehene Wirths-, Gasthaus noch heute bezeichnen.3) Der Ausdruck ist 1) Schnaase, VI. S. 86 ff. 2) Chronik, II. S. 143. 3) Vergl. Tobler, appenz. Sprachschatz, Zürich 1837, S. 128 b.
monent, sagt Petrus Gregorius Tholosanus). Dass das deutsche Wort Handschuh die blosse Uebersetzung von chirotheca sei, braucht kaum bemerkt zu werden. Von den wandernden und der Gastlichkeit bedürftigen Bauleuten des Mittelalters, welches sich überhaupt durch die Unruhe, die Beweglichkeit, das Drängen und Wandern seiner Völker auszeichnet,1) und dem ganz eigentlich die fahrenden Leute jeder Art, die laufenden Gesellen (currentes socii nach Knebel),2) angehören, ist bis auf unsere Tage in dem rothen Fünf- oder Sechsecke, welches in den Städten und Dörfern der Schweiz, des südlichen, mittleren und ohne Zweifel auch nördlichen Deutschlands den kleineren Wein- und Bierschenken als Schild dient, ein Zeugniss übrig geblieben, wie wir schon in Nr. 33 der Bauhütte von 1861 darzuthun versucht haben. Die wandernden Baugesellen, Steinmetzgesellen waren in jenen frühern im Kirchen- und Profanbau so ausserordentlich thätigen Zeiten die ersten und jedenfalls lange die zahlreichsten Wandergesellen, weshalb begreiflich ist, dass in Städten und Dörfern mit Rücksicht auf sie besondere Schenken errichtet wurden und diese durch ein denselben bekanntes und befreundetes Zeichen zur Einkehr einladen wollten, wie ähnlich die Herbergen der verschiedenen Handwerke errichtet und eingerichtet wurden. Dasselbe Zeichen hängen die Bauleute noch dermalen bei Neubauten und besonders bei Reparaturen auf, um die Vorübergehenden zur Aufmerksamkeit einzuladen, und so konnte es sehr leicht gebraucht werden, um ihre eigene Aufmerksamkeit auf die Wein- und Bierschenken zu lenken. Vielleicht ist auch hierher zu beziehen, dass besonders in der Schweiz und überhaupt bei den Alemannen die Tafère, Taffera, Taverne, Täffri das Wirthshaus-, Gasthausschild und Tavernenwirthshaus oder auch die Taverne, das mit einem solchen Schilde, – mit dem eigenthümlichen oder dinglichen Rechte, Realrechte darauf, versehene Wirths-, Gasthaus noch heute bezeichnen.3) Der Ausdruck ist 1) Schnaase, VI. S. 86 ff. 2) Chronik, II. S. 143. 3) Vergl. Tobler, appenz. Sprachschatz, Zürich 1837, S. 128 b.
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monent, sagt Petrus Gregorius Tholosanus). Dass das deutsche Wort Handschuh die blosse Uebersetzung von chirotheca sei, braucht kaum bemerkt zu werden.
Von den wandernden und der Gastlichkeit bedürftigen Bauleuten des Mittelalters, welches sich überhaupt durch die Unruhe, die Beweglichkeit, das Drängen und Wandern seiner Völker auszeichnet, 1) und dem ganz eigentlich die fahrenden Leute jeder Art, die laufenden Gesellen (currentes socii nach Knebel), 2) angehören, ist bis auf unsere Tage in dem rothen Fünf- oder Sechsecke, welches in den Städten und Dörfern der Schweiz, des südlichen, mittleren und ohne Zweifel auch nördlichen Deutschlands den kleineren Wein- und Bierschenken als Schild dient, ein Zeugniss übrig geblieben, wie wir schon in Nr. 33 der Bauhütte von 1861 darzuthun versucht haben. Die wandernden Baugesellen, Steinmetzgesellen waren in jenen frühern im Kirchen- und Profanbau so ausserordentlich thätigen Zeiten die ersten und jedenfalls lange die zahlreichsten Wandergesellen, weshalb begreiflich ist, dass in Städten und Dörfern mit Rücksicht auf sie besondere Schenken errichtet wurden und diese durch ein denselben bekanntes und befreundetes Zeichen zur Einkehr einladen wollten, wie ähnlich die Herbergen der verschiedenen Handwerke errichtet und eingerichtet wurden. Dasselbe Zeichen hängen die Bauleute noch dermalen bei Neubauten und besonders bei Reparaturen auf, um die Vorübergehenden zur Aufmerksamkeit einzuladen, und so konnte es sehr leicht gebraucht werden, um ihre eigene Aufmerksamkeit auf die Wein- und Bierschenken zu lenken. Vielleicht ist auch hierher zu beziehen, dass besonders in der Schweiz und überhaupt bei den Alemannen die Tafère, Taffera, Taverne, Täffri das Wirthshaus-, Gasthausschild und Tavernenwirthshaus oder auch die Taverne, das mit einem solchen Schilde, – mit dem eigenthümlichen oder dinglichen Rechte, Realrechte darauf, versehene Wirths-, Gasthaus noch heute bezeichnen. 3) Der Ausdruck ist
1) Schnaase, VI. S. 86 ff.
2) Chronik, II. S. 143.
3) Vergl. Tobler, appenz. Sprachschatz, Zürich 1837, S. 128 b.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 576. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/596>, abgerufen am 20.07.2024. |