4 gefangene Königinnen mit 4 Jungfrauen.1) Im Palaste, des Priesters Johannes in Indien quillt ein Brunnen und wer aus ihm im Mai dreimal trinkt, wird 303 Jahre alt.2) - Aus der Zeit König Edgars (959 - 975) ist ein besonderes Gesetz über die angelsächsischen Hunderte vorhanden, wornach diese Corporationen monatlich die ordentliche Versammlung zu halten hatten.3) Jedoch verordnet auch schon das Londoner Statut:
"Das Achte, dass wir uns alle Monate versammeln sollen, wenn wir können, und die Hyndenmänner und Die, welche die Zehnten weisen, Muse haben, entweder bei vollen Fässern oder sonst wie es genehm ist, damit wir wissen, welchen von unsern Satzungen Folge geleistet ist. Und es mögen die 12 Männer ihr gemeinschaftliches Mahl haben und speisen, wie sie es ihrer würdig halten, und sie mögen alle Ueberbleibsel des Mahles um Gottes willen vertheilen."
In §. 6 desselben Art. 8 des Londoner Statuts ist verfügt, dass im Falle des Absterbens eines Gildengenossen "jeder Gildengenosse ein mit Zuthat versehenes Brod für die Seele geben solle, und ein Fünfzig singen solle oder singen lassen solle innerhalb dreissig Nächten." Vorangehend war in Art. 7 im Eingange gesagt worden: "Das Siebente, was wir beschlossen, ist, dass, wer auch immer etwas that, um unser Unrecht zu rächen, wir alle einig sein sollen in Freundschaft und Feindschaft, wie es auch kommen möge." - Das ganze Statut schliesst mit den Worten: "Wenn wir es so halten, dann vertraue ich (Aethelstan) zu Gott, dass unser Friede besser sein werde, als er es früher war."
Die gesetzliche Einrichtung der Bauhütten konnte zu jener Zeit um so weniger ausbleiben, als die Ausbesserung der Kirchen im ganzen Lande gesetzlich vorgeschrieben war. Unter Edmund I. (941 - 946) wurde z. B. auf einer grossen Synode von den geistlichen und weltlichen Ständen das Gesetz erlassen, dass jeder Bischof aus seinem
1) Lang, S. 297.
2) Lang, S. 369.
3) Leo, rectitudines, S. 177.
4 gefangene Königinnen mit 4 Jungfrauen.1) Im Palaste, des Priesters Johannes in Indien quillt ein Brunnen und wer aus ihm im Mai dreimal trinkt, wird 303 Jahre alt.2) – Aus der Zeit König Edgars (959 – 975) ist ein besonderes Gesetz über die angelsächsischen Hunderte vorhanden, wornach diese Corporationen monatlich die ordentliche Versammlung zu halten hatten.3) Jedoch verordnet auch schon das Londoner Statut:
„Das Achte, dass wir uns alle Monate versammeln sollen, wenn wir können, und die Hyndenmänner und Die, welche die Zehnten weisen, Muse haben, entweder bei vollen Fässern oder sonst wie es genehm ist, damit wir wissen, welchen von unsern Satzungen Folge geleistet ist. Und es mögen die 12 Männer ihr gemeinschaftliches Mahl haben und speisen, wie sie es ihrer würdig halten, und sie mögen alle Ueberbleibsel des Mahles um Gottes willen vertheilen.“
In §. 6 desselben Art. 8 des Londoner Statuts ist verfügt, dass im Falle des Absterbens eines Gildengenossen „jeder Gildengenosse ein mit Zuthat versehenes Brod für die Seele geben solle, und ein Fünfzig singen solle oder singen lassen solle innerhalb dreissig Nächten.“ Vorangehend war in Art. 7 im Eingange gesagt worden: „Das Siebente, was wir beschlossen, ist, dass, wer auch immer etwas that, um unser Unrecht zu rächen, wir alle einig sein sollen in Freundschaft und Feindschaft, wie es auch kommen möge.“ – Das ganze Statut schliesst mit den Worten: „Wenn wir es so halten, dann vertraue ich (Aethelstan) zu Gott, dass unser Friede besser sein werde, als er es früher war.“
Die gesetzliche Einrichtung der Bauhütten konnte zu jener Zeit um so weniger ausbleiben, als die Ausbesserung der Kirchen im ganzen Lande gesetzlich vorgeschrieben war. Unter Edmund I. (941 – 946) wurde z. B. auf einer grossen Synode von den geistlichen und weltlichen Ständen das Gesetz erlassen, dass jeder Bischof aus seinem
1) Lang, S. 297.
2) Lang, S. 369.
3) Leo, rectitudines, S. 177.
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4 gefangene Königinnen mit 4 Jungfrauen.<noteplace="foot"n="1)">Lang, S. 297.<lb/></note> Im Palaste, des Priesters Johannes in Indien quillt ein Brunnen und wer aus ihm im Mai dreimal trinkt, wird 303 Jahre alt.<noteplace="foot"n="2)">Lang, S. 369.<lb/></note>– Aus der Zeit König Edgars (959 – 975) ist ein besonderes Gesetz über die angelsächsischen Hunderte vorhanden, wornach diese Corporationen monatlich die ordentliche Versammlung zu halten hatten.<noteplace="foot"n="3)">Leo, rectitudines, S. 177.</note> Jedoch verordnet auch schon das Londoner Statut:</p><citrendition="#et"><quote><p>„Das Achte, dass wir uns alle Monate versammeln sollen, wenn wir können, und die Hyndenmänner und Die, welche die Zehnten weisen, Muse haben, entweder bei vollen Fässern oder sonst wie es genehm ist, damit wir wissen, welchen von unsern Satzungen Folge geleistet ist. Und es mögen die 12 Männer ihr gemeinschaftliches Mahl haben und speisen, wie sie es ihrer würdig halten, <hirendition="#g">und sie mögen alle Ueberbleibsel des Mahles um Gottes willen vertheilen.</hi>“</p></quote></cit><p>
In §. 6 desselben Art. 8 des Londoner Statuts ist verfügt, dass im Falle des Absterbens eines Gildengenossen „jeder Gildengenosse ein mit Zuthat versehenes Brod für die Seele geben solle, und ein Fünfzig singen solle oder singen lassen solle innerhalb <hirendition="#g">dreissig</hi> Nächten.“ Vorangehend war in Art. 7 im Eingange gesagt worden: „Das Siebente, was wir beschlossen, ist, dass, wer auch immer etwas that, um unser Unrecht zu rächen, wir alle einig sein sollen in <hirendition="#g">Freundschaft und Feindschaft</hi>, wie es auch kommen möge.“– Das ganze Statut schliesst mit den Worten: „Wenn wir es so halten, dann vertraue ich (Aethelstan) zu Gott, dass unser Friede besser sein werde, als er es früher war.“</p><p>
Die gesetzliche Einrichtung der Bauhütten konnte zu jener Zeit um so weniger ausbleiben, als die Ausbesserung der Kirchen im ganzen Lande gesetzlich vorgeschrieben war. Unter Edmund I. (941 – 946) wurde z. B. auf einer grossen Synode von den geistlichen und weltlichen Ständen das Gesetz erlassen, dass jeder Bischof aus seinem
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4 gefangene Königinnen mit 4 Jungfrauen. 1) Im Palaste, des Priesters Johannes in Indien quillt ein Brunnen und wer aus ihm im Mai dreimal trinkt, wird 303 Jahre alt. 2) – Aus der Zeit König Edgars (959 – 975) ist ein besonderes Gesetz über die angelsächsischen Hunderte vorhanden, wornach diese Corporationen monatlich die ordentliche Versammlung zu halten hatten. 3) Jedoch verordnet auch schon das Londoner Statut:
„Das Achte, dass wir uns alle Monate versammeln sollen, wenn wir können, und die Hyndenmänner und Die, welche die Zehnten weisen, Muse haben, entweder bei vollen Fässern oder sonst wie es genehm ist, damit wir wissen, welchen von unsern Satzungen Folge geleistet ist. Und es mögen die 12 Männer ihr gemeinschaftliches Mahl haben und speisen, wie sie es ihrer würdig halten, und sie mögen alle Ueberbleibsel des Mahles um Gottes willen vertheilen.“
In §. 6 desselben Art. 8 des Londoner Statuts ist verfügt, dass im Falle des Absterbens eines Gildengenossen „jeder Gildengenosse ein mit Zuthat versehenes Brod für die Seele geben solle, und ein Fünfzig singen solle oder singen lassen solle innerhalb dreissig Nächten.“ Vorangehend war in Art. 7 im Eingange gesagt worden: „Das Siebente, was wir beschlossen, ist, dass, wer auch immer etwas that, um unser Unrecht zu rächen, wir alle einig sein sollen in Freundschaft und Feindschaft, wie es auch kommen möge.“ – Das ganze Statut schliesst mit den Worten: „Wenn wir es so halten, dann vertraue ich (Aethelstan) zu Gott, dass unser Friede besser sein werde, als er es früher war.“
Die gesetzliche Einrichtung der Bauhütten konnte zu jener Zeit um so weniger ausbleiben, als die Ausbesserung der Kirchen im ganzen Lande gesetzlich vorgeschrieben war. Unter Edmund I. (941 – 946) wurde z. B. auf einer grossen Synode von den geistlichen und weltlichen Ständen das Gesetz erlassen, dass jeder Bischof aus seinem
1) Lang, S. 297.
2) Lang, S. 369.
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 574. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/594>, abgerufen am 16.02.2025.
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