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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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"Dies ist der Anbeginn unsers Rechts, dass wir dem Heidenthum entsagen und geloben zu halten der Christenheit, und zu glauben alle an Einen Gott, allgewaltig, und beten, dass er uns gönne Frieden und Zuneigung und Heil,1) und unsere Christenheit zu halten und rechten Glauben, und unser Land gebauet, und alle Tage schaffen an Werken, Worten und Willen,2) - dass das Gott sei zum Lobe und uns zur Nothdurft (nöthigsten Bedürfniss) an Leib und Seele. Amen."3)

Auf der mitten in der Ostsee gelegenen Insel Gothland stand als die einzige die alte deutsche oder niedersächsische Seestadt Wisby,4) dessen Seerecht weit verbreitet und worin schon während des 12ten Jahrh. die Gewerbe neben dem Handel blühten, wie auch in England in manchen Städten, z. B. zu York, Beverley, Dunwich, Montgomery und Hereford die alten Friedensgilden zu eigentlichen Handelsgilden oder Hausen sehr frühzeitig sich entwickelten und die bedeutende Hanse zu York ein eigenes Hansehaus besass.5) Zu London wie zu York werden schon im 8ten Jahrh. friesische und deutsche Kaufleute gefunden. Zum Bau des ersten Schlosses Uxkull in Lievland wurden um das J. 1158 Maurer und Steinhauer aus Wisby geholt; ebenso liess ungefähr um dieselbe Zeit Bischof Meinhard zum Bau der ersten Kirche Künstler und Handwerker aus Gothland kommen; ferner bevölkerte Engelbert von Buxhöfden im J. 1202 das eben erbaute Riga mit Kaufleuten und Handwerkern aus Gothland, welche

1) Eine maurerische oder kymrische Dreizahl oder Triade, wie als die drei ersten Grundsätze der Weisheit bei den Druiden (oben S. 133) und bei Diogenes von Laerte erscheinen: "Gehorsam gegen die Gesetze Gottes, Sorge für das Wohl der Menschen und Stärke in den Ereignissen des Lebens (Lappenberg, Gesch. von England, I. S. 10, Anm. 2).
2) Die bekannte parsische oder zarathustrische Dreizahl.
3) Schildener, S. 1.
4) Schildener, Beiträge zur Kenntniss des germanischen Rechts, 2. Stück (Greifswalde 1827) S. 88 ff.
5) Lappenberg, Gesch. von England, I, S. 611, vergl. mit S. 625 ff. unten und S. 386.

„Dies ist der Anbeginn unsers Rechts, dass wir dem Heidenthum entsagen und geloben zu halten der Christenheit, und zu glauben alle an Einen Gott, allgewaltig, und beten, dass er uns gönne Frieden und Zuneigung und Heil,1) und unsere Christenheit zu halten und rechten Glauben, und unser Land gebauet, und alle Tage schaffen an Werken, Worten und Willen,2) – dass das Gott sei zum Lobe und uns zur Nothdurft (nöthigsten Bedürfniss) an Leib und Seele. Amen.“3)

Auf der mitten in der Ostsee gelegenen Insel Gothland stand als die einzige die alte deutsche oder niedersächsische Seestadt Wisby,4) dessen Seerecht weit verbreitet und worin schon während des 12ten Jahrh. die Gewerbe neben dem Handel blühten, wie auch in England in manchen Städten, z. B. zu York, Beverley, Dunwich, Montgomery und Hereford die alten Friedensgilden zu eigentlichen Handelsgilden oder Hausen sehr frühzeitig sich entwickelten und die bedeutende Hanse zu York ein eigenes Hansehaus besass.5) Zu London wie zu York werden schon im 8ten Jahrh. friesische und deutsche Kaufleute gefunden. Zum Bau des ersten Schlosses Uxkull in Lievland wurden um das J. 1158 Maurer und Steinhauer aus Wisby geholt; ebenso liess ungefähr um dieselbe Zeit Bischof Meinhard zum Bau der ersten Kirche Künstler und Handwerker aus Gothland kommen; ferner bevölkerte Engelbert von Buxhöfden im J. 1202 das eben erbaute Riga mit Kaufleuten und Handwerkern aus Gothland, welche

1) Eine maurerische oder kymrische Dreizahl oder Triade, wie als die drei ersten Grundsätze der Weisheit bei den Druiden (oben S. 133) und bei Diogenes von Laerte erscheinen: „Gehorsam gegen die Gesetze Gottes, Sorge für das Wohl der Menschen und Stärke in den Ereignissen des Lebens (Lappenberg, Gesch. von England, I. S. 10, Anm. 2).
2) Die bekannte parsische oder zarathustrische Dreizahl.
3) Schildener, S. 1.
4) Schildener, Beiträge zur Kenntniss des germanischen Rechts, 2. Stück (Greifswalde 1827) S. 88 ff.
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[498/0518] „Dies ist der Anbeginn unsers Rechts, dass wir dem Heidenthum entsagen und geloben zu halten der Christenheit, und zu glauben alle an Einen Gott, allgewaltig, und beten, dass er uns gönne Frieden und Zuneigung und Heil, 1) und unsere Christenheit zu halten und rechten Glauben, und unser Land gebauet, und alle Tage schaffen an Werken, Worten und Willen, 2) – dass das Gott sei zum Lobe und uns zur Nothdurft (nöthigsten Bedürfniss) an Leib und Seele. Amen.“ 3) Auf der mitten in der Ostsee gelegenen Insel Gothland stand als die einzige die alte deutsche oder niedersächsische Seestadt Wisby, 4) dessen Seerecht weit verbreitet und worin schon während des 12ten Jahrh. die Gewerbe neben dem Handel blühten, wie auch in England in manchen Städten, z. B. zu York, Beverley, Dunwich, Montgomery und Hereford die alten Friedensgilden zu eigentlichen Handelsgilden oder Hausen sehr frühzeitig sich entwickelten und die bedeutende Hanse zu York ein eigenes Hansehaus besass. 5) Zu London wie zu York werden schon im 8ten Jahrh. friesische und deutsche Kaufleute gefunden. Zum Bau des ersten Schlosses Uxkull in Lievland wurden um das J. 1158 Maurer und Steinhauer aus Wisby geholt; ebenso liess ungefähr um dieselbe Zeit Bischof Meinhard zum Bau der ersten Kirche Künstler und Handwerker aus Gothland kommen; ferner bevölkerte Engelbert von Buxhöfden im J. 1202 das eben erbaute Riga mit Kaufleuten und Handwerkern aus Gothland, welche 1) Eine maurerische oder kymrische Dreizahl oder Triade, wie als die drei ersten Grundsätze der Weisheit bei den Druiden (oben S. 133) und bei Diogenes von Laerte erscheinen: „Gehorsam gegen die Gesetze Gottes, Sorge für das Wohl der Menschen und Stärke in den Ereignissen des Lebens (Lappenberg, Gesch. von England, I. S. 10, Anm. 2). 2) Die bekannte parsische oder zarathustrische Dreizahl. 3) Schildener, S. 1. 4) Schildener, Beiträge zur Kenntniss des germanischen Rechts, 2. Stück (Greifswalde 1827) S. 88 ff. 5) Lappenberg, Gesch. von England, I, S. 611, vergl. mit S. 625 ff. unten und S. 386.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 498. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/518>, abgerufen am 16.07.2024.