Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.schen Könige zeigt sich, wenn irgendwo, in ihren finanziellen Rechten. Hier ist nach Sybel, S. 242, ohne irgend eine Ausnahme die Regel auszusprechen, dass freilich nicht alle römischen Einrichtungen übernommen worden sind, dass aber alle Lasten, welche das Volk zu tragen bat, der Berührung mit Rom ihr Dasein oder ihre AusbiIdung verdanken. Nach römischem Vorbilde hatten sowohl bei den Angelsachsen als bei den Franken alle Freien die Last der öffentlichen Bauten, wornach sie auf Befehl des Königs an der Errichtung und Erhaltung der Kirchen, Brücken und Strassen Antheil nehmen mussten. Bei den Angelsachsen erscheint sie als ein Theil der sog. trinoda necessitas, unter welchem Namen Heerbann, Burgen- und Brückenbau zusammengefasst werden und wovon höchst selten Befreiung ertheilt wird.1) An dem römischen Ursprung der Zölle und des Münzregals ist noch niemals gezweifelt worden. Die Romanisirung der Deutschen, - die Verpflanzung der römischen Staatseinrichtungen und Staatsanschauungen, des römischen Staats- und Privatrechtes, der römischen technischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Bildung zu den Deutsehen erfolgte zunächst durch die römischen Städte, Länder und Völker selbst; sodann durch die deutschen Fürsten und Könige, - durch die Fürsten und Könige der Ost- und Westgothen, der Burgunder und Franken, welche zu römischen Feldherrn, Verbündeten und Würdenträgern geworden waren, und aus der römischen Kaiser- und Feldherrngewalt, dem imperium, und auf den römischen Staatseinrichtungen, auf dem römischen Staate die eigene fürstliche und königliche Gewalt, die Monarchie aufbauten. Karl der Grosse erneuerte im J. 800 das römische Kaiserthum, d. h. wollte die Franken und Deutschen von Gesetzes- und Staates wegen möglichst romanisiren, besonders auch durch die von ihm errichteten mannichfachen Bildungsanstalten,1) worunter die Gesangschulen zu Metz und Soisson die frühesten waren und sogar eine Schule 1) Sybel, S. 248 ff.; Cnut's Ges., I. Art. 10 u. 62 bei Schmid, I. S. 151 und 165; Lappenberg, Gesch., I. S. 579. 1) Mannert, I. S. 505 ff.
schen Könige zeigt sich, wenn irgendwo, in ihren finanziellen Rechten. Hier ist nach Sybel, S. 242, ohne irgend eine Ausnahme die Regel auszusprechen, dass freilich nicht alle römischen Einrichtungen übernommen worden sind, dass aber alle Lasten, welche das Volk zu tragen bat, der Berührung mit Rom ihr Dasein oder ihre AusbiIdung verdanken. Nach römischem Vorbilde hatten sowohl bei den Angelsachsen als bei den Franken alle Freien die Last der öffentlichen Bauten, wornach sie auf Befehl des Königs an der Errichtung und Erhaltung der Kirchen, Brücken und Strassen Antheil nehmen mussten. Bei den Angelsachsen erscheint sie als ein Theil der sog. trinoda necessitas, unter welchem Namen Heerbann, Burgen- und Brückenbau zusammengefasst werden und wovon höchst selten Befreiung ertheilt wird.1) An dem römischen Ursprung der Zölle und des Münzregals ist noch niemals gezweifelt worden. Die Romanisirung der Deutschen, – die Verpflanzung der römischen Staatseinrichtungen und Staatsanschauungen, des römischen Staats- und Privatrechtes, der römischen technischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Bildung zu den Deutsehen erfolgte zunächst durch die römischen Städte, Länder und Völker selbst; sodann durch die deutschen Fürsten und Könige, – durch die Fürsten und Könige der Ost- und Westgothen, der Burgunder und Franken, welche zu römischen Feldherrn, Verbündeten und Würdenträgern geworden waren, und aus der römischen Kaiser- und Feldherrngewalt, dem imperium, und auf den römischen Staatseinrichtungen, auf dem römischen Staate die eigene fürstliche und königliche Gewalt, die Monarchie aufbauten. Karl der Grosse erneuerte im J. 800 das römische Kaiserthum, d. h. wollte die Franken und Deutschen von Gesetzes- und Staates wegen möglichst romanisiren, besonders auch durch die von ihm errichteten mannichfachen Bildungsanstalten,1) worunter die Gesangschulen zu Metz und Soisson die frühesten waren und sogar eine Schule 1) Sybel, S. 248 ff.; Cnut’s Ges., I. Art. 10 u. 62 bei Schmid, I. S. 151 und 165; Lappenberg, Gesch., I. S. 579. 1) Mannert, I. S. 505 ff.
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schen Könige zeigt sich, wenn irgendwo, in ihren finanziellen Rechten. Hier ist nach Sybel, S. 242, ohne irgend eine Ausnahme die Regel auszusprechen, dass freilich nicht alle römischen Einrichtungen übernommen worden sind, dass aber alle Lasten, welche das Volk zu tragen bat, der Berührung mit Rom ihr Dasein oder ihre AusbiIdung verdanken. Nach römischem Vorbilde hatten sowohl bei den Angelsachsen als bei den Franken alle Freien die Last der öffentlichen Bauten, wornach sie auf Befehl des Königs an der Errichtung und Erhaltung der Kirchen, Brücken und Strassen Antheil nehmen mussten. Bei den Angelsachsen erscheint sie als ein Theil der sog. trinoda necessitas, unter welchem Namen Heerbann, Burgen- und Brückenbau zusammengefasst werden und wovon höchst selten Befreiung ertheilt wird. 1) An dem römischen Ursprung der Zölle und des Münzregals ist noch niemals gezweifelt worden. Die Romanisirung der Deutschen, – die Verpflanzung der römischen Staatseinrichtungen und Staatsanschauungen, des römischen Staats- und Privatrechtes, der römischen technischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Bildung zu den Deutsehen erfolgte zunächst durch die römischen Städte, Länder und Völker selbst; sodann durch die deutschen Fürsten und Könige, – durch die Fürsten und Könige der Ost- und Westgothen, der Burgunder und Franken, welche zu römischen Feldherrn, Verbündeten und Würdenträgern geworden waren, und aus der römischen Kaiser- und Feldherrngewalt, dem imperium, und auf den römischen Staatseinrichtungen, auf dem römischen Staate die eigene fürstliche und königliche Gewalt, die Monarchie aufbauten. Karl der Grosse erneuerte im J. 800 das römische Kaiserthum, d. h. wollte die Franken und Deutschen von Gesetzes- und Staates wegen möglichst romanisiren, besonders auch durch die von ihm errichteten mannichfachen Bildungsanstalten, 1) worunter die Gesangschulen zu Metz und Soisson die frühesten waren und sogar eine Schule
1) Sybel, S. 248 ff.; Cnut’s Ges., I. Art. 10 u. 62 bei Schmid, I. S. 151 und 165; Lappenberg, Gesch., I. S. 579.
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