Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

wohl hindeutend auf die Spezereien, mit denen die Krämer besonders verkehrten. Zu Lucern gehörten zur Gesellschaft der Krämer alle Handwerker, welche "mit Spänen zu thun haben," als Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, Bildschnitzer, Drechsler, Schreiner, Küfer, Wagner, Seiler, Hafner, Ziegler, Knopfmacher u. s. w. Es hiess diese Gesellschaft auch Fritschizunft. Nach einer Verordnung von 1501 soll Niemand in der Stadt eines der benannten Handwerke betreiben, er habe denn Burgerrecht und Fritschizunft erworben und besitze seinen Harnisch. Jeder, der sich in diese Gesellschaft als Meister aufnehmen lassen wollte, hatte dem heiligen Kreuz eine Kerze und den Gesellen einen rheinischen Gulden zu geben.1) - Die Stubengesellen der Kaufleute oder die Herrenstube zu Lucern hatten sich später mit der Schützentrinkstube zu Einer Trinkstube vereinigt und die beiden Gesellschaften bildeten seit dem J. 1484 die Sebastiansbruderschaft. Zur Gesellschaft der Kaufleute, zur Herrenstube, zur höhern Zunft gehörten zu Lucern2) wie zu Zürich die Goldschmiede, sie galten als Künstler und Herrn und standen zu Zürich dem Adel, den Constablern gleich. Die Gesellschaft der Schützen besass seit dem 10. Juni 1429 eine eigene Trinkstube und machte sich im J. 1436 eine eigene Ordnung, was beweist, dass auch in der Schweiz wie in Deutschland die Schützengesellschaften, die Schützengilden erst seit dem 15ten Jahrh. entstanden sind. Nach Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 112, fällt die Stiftung der sächsischen Schützengesellschaften fast überall in die zweite Hälfte des 16ten Jahrh.

In dem Constitutionsbuche der Loge Archimedes zu Altenburg, S. 158, und daraus in einem Auszuge bei Krause, Kunsturk., II. 2. S. 235, Anm. b, werden ziemlich ausführliche Nachrichten über die Stiftung der Bauhütte von Strassburg im J. 1275 durch Erwin von Steinbach unter bischöflichen, kaiserlichen und päpstlichen Privilegien gegeben,

1) Segesser, Rechtsgesch. der Stadt Lucern, II. S. 371.
2) Segesser, II. S. 386.

wohl hindeutend auf die Spezereien, mit denen die Krämer besonders verkehrten. Zu Lucern gehörten zur Gesellschaft der Krämer alle Handwerker, welche „mit Spänen zu thun haben,“ als Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, Bildschnitzer, Drechsler, Schreiner, Küfer, Wagner, Seiler, Hafner, Ziegler, Knopfmacher u. s. w. Es hiess diese Gesellschaft auch Fritschizunft. Nach einer Verordnung von 1501 soll Niemand in der Stadt eines der benannten Handwerke betreiben, er habe denn Burgerrecht und Fritschizunft erworben und besitze seinen Harnisch. Jeder, der sich in diese Gesellschaft als Meister aufnehmen lassen wollte, hatte dem heiligen Kreuz eine Kerze und den Gesellen einen rheinischen Gulden zu geben.1) – Die Stubengesellen der Kaufleute oder die Herrenstube zu Lucern hatten sich später mit der Schützentrinkstube zu Einer Trinkstube vereinigt und die beiden Gesellschaften bildeten seit dem J. 1484 die Sebastiansbruderschaft. Zur Gesellschaft der Kaufleute, zur Herrenstube, zur höhern Zunft gehörten zu Lucern2) wie zu Zürich die Goldschmiede, sie galten als Künstler und Herrn und standen zu Zürich dem Adel, den Constablern gleich. Die Gesellschaft der Schützen besass seit dem 10. Juni 1429 eine eigene Trinkstube und machte sich im J. 1436 eine eigene Ordnung, was beweist, dass auch in der Schweiz wie in Deutschland die Schützengesellschaften, die Schützengilden erst seit dem 15ten Jahrh. entstanden sind. Nach Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 112, fällt die Stiftung der sächsischen Schützengesellschaften fast überall in die zweite Hälfte des 16ten Jahrh.

In dem Constitutionsbuche der Loge Archimedes zu Altenburg, S. 158, und daraus in einem Auszuge bei Krause, Kunsturk., II. 2. S. 235, Anm. b, werden ziemlich ausführliche Nachrichten über die Stiftung der Bauhütte von Strassburg im J. 1275 durch Erwin von Steinbach unter bischöflichen, kaiserlichen und päpstlichen Privilegien gegeben,

1) Segesser, Rechtsgesch. der Stadt Lucern, II. S. 371.
2) Segesser, II. S. 386.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0444" n="424"/>
wohl hindeutend auf die Spezereien, mit denen die Krämer besonders verkehrten. Zu Lucern gehörten zur Gesellschaft der Krämer alle Handwerker, welche &#x201E;<hi rendition="#g">mit Spänen zu thun haben,</hi>&#x201C; als Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, Bildschnitzer, Drechsler, Schreiner, Küfer, Wagner, Seiler, Hafner, Ziegler, Knopfmacher u. s. w. Es hiess diese Gesellschaft auch Fritschizunft. Nach einer Verordnung von 1501 soll Niemand in der Stadt eines der benannten Handwerke betreiben, er habe denn Burgerrecht und Fritschizunft erworben und besitze seinen Harnisch. Jeder, der sich in diese Gesellschaft als Meister aufnehmen lassen wollte, hatte dem heiligen Kreuz eine Kerze und den Gesellen einen rheinischen Gulden zu geben.<note place="foot" n="1)">Segesser, Rechtsgesch. der Stadt Lucern, II. S. 371.<lb/></note> &#x2013; Die Stubengesellen der Kaufleute oder die Herrenstube zu Lucern hatten sich später mit der <hi rendition="#g">Schützen</hi>trinkstube zu Einer Trinkstube vereinigt und die beiden Gesellschaften bildeten seit dem J. 1484 die Sebastiansbruderschaft. Zur Gesellschaft der Kaufleute, zur Herrenstube, zur höhern Zunft gehörten zu Lucern<note place="foot" n="2)">Segesser, II. S. 386.</note> wie zu Zürich die <hi rendition="#g">Goldschmiede</hi>, sie galten als Künstler und Herrn und standen zu Zürich dem Adel, den Constablern gleich. Die Gesellschaft der Schützen besass seit dem 10. Juni 1429 eine eigene Trinkstube und machte sich im J. 1436 eine eigene Ordnung, was beweist, dass auch in der Schweiz wie in Deutschland die Schützengesellschaften, die Schützengilden erst seit dem 15ten Jahrh. entstanden sind. Nach Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 112, fällt die Stiftung der sächsischen Schützengesellschaften fast überall in die zweite Hälfte des 16ten Jahrh.</p>
        <p>
 In dem Constitutionsbuche der Loge Archimedes zu Altenburg, S. 158, und daraus in einem Auszuge bei Krause, Kunsturk., II. 2. S. 235, Anm. b, werden ziemlich ausführliche Nachrichten über die Stiftung der Bauhütte von Strassburg im J. 1275 durch Erwin von Steinbach unter bischöflichen, kaiserlichen und päpstlichen Privilegien gegeben,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[424/0444] wohl hindeutend auf die Spezereien, mit denen die Krämer besonders verkehrten. Zu Lucern gehörten zur Gesellschaft der Krämer alle Handwerker, welche „mit Spänen zu thun haben,“ als Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, Bildschnitzer, Drechsler, Schreiner, Küfer, Wagner, Seiler, Hafner, Ziegler, Knopfmacher u. s. w. Es hiess diese Gesellschaft auch Fritschizunft. Nach einer Verordnung von 1501 soll Niemand in der Stadt eines der benannten Handwerke betreiben, er habe denn Burgerrecht und Fritschizunft erworben und besitze seinen Harnisch. Jeder, der sich in diese Gesellschaft als Meister aufnehmen lassen wollte, hatte dem heiligen Kreuz eine Kerze und den Gesellen einen rheinischen Gulden zu geben. 1) – Die Stubengesellen der Kaufleute oder die Herrenstube zu Lucern hatten sich später mit der Schützentrinkstube zu Einer Trinkstube vereinigt und die beiden Gesellschaften bildeten seit dem J. 1484 die Sebastiansbruderschaft. Zur Gesellschaft der Kaufleute, zur Herrenstube, zur höhern Zunft gehörten zu Lucern 2) wie zu Zürich die Goldschmiede, sie galten als Künstler und Herrn und standen zu Zürich dem Adel, den Constablern gleich. Die Gesellschaft der Schützen besass seit dem 10. Juni 1429 eine eigene Trinkstube und machte sich im J. 1436 eine eigene Ordnung, was beweist, dass auch in der Schweiz wie in Deutschland die Schützengesellschaften, die Schützengilden erst seit dem 15ten Jahrh. entstanden sind. Nach Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 112, fällt die Stiftung der sächsischen Schützengesellschaften fast überall in die zweite Hälfte des 16ten Jahrh. In dem Constitutionsbuche der Loge Archimedes zu Altenburg, S. 158, und daraus in einem Auszuge bei Krause, Kunsturk., II. 2. S. 235, Anm. b, werden ziemlich ausführliche Nachrichten über die Stiftung der Bauhütte von Strassburg im J. 1275 durch Erwin von Steinbach unter bischöflichen, kaiserlichen und päpstlichen Privilegien gegeben, 1) Segesser, Rechtsgesch. der Stadt Lucern, II. S. 371. 2) Segesser, II. S. 386.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/444
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 424. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/444>, abgerufen am 26.12.2024.