Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.Siebengestirn von Dichtern blühen, zu denen Callimachus und Nicander, Lycophron, Appollonius Rhodus u. s. f. gehörten.1) - Das uralte Gebot des Zarathustra der in Gedanken, Worten und Werken zu erstrebenden Reinheit (des Lichtes) war bei den Manichäern für die eigentlichen Eingeweihten in das Gebot umgestaltet, das Herz, den Mund und die Hände zu besiegeln und zu bewahren (signaculum oris, manuum oder manus und sinus), indem nichts Verbotenes in den Mund eingehen und aus demselben herausgehen soll, die Hände sich niemals zu etwas Unerlaubtem oder Schlechtem hergeben sollen und der Busen oder die Brust schlechten Gredanken, Wünschen oder sinnlichen Eindrücken verschlossen bleiben soll.2) Die Glaubenslehre des Manei war in Nachahmung der mosaischen zehn Gebote gleichfalls in zehn Gebote gefasst.3) Die Manichäer hatten täglich 4 oder 7 Gebete zu verrichten und zwar vermuthlich die Eingeweihten 7 und die Nichteingeweihten oder Zuhörer nur 4.4) Jedem Gebete hatte eine Reinigung mit laufendem Wasser oder mit etwas Anderem (z. B. Erde) vorauszugehen und der Betende musste dabei stehend nach dem grossen Lichte, nach der Sonne als der Wohnung und dem Symbole Gottes sich wenden, auch während jeden Gebetes sich 12 Mal zur Erde niederwerfen. Lieber die Zeit der gewöhnlichen 4 Gebete sagt der Fihrist: "Das erste Gebet aber wird, wenn die Sonne den mittägigen Punct verlässt, verrichtet, das zweite zwischen dieser Zeit und dem Untergange der Sonne. Dann folgt das Gebet zur Zeit des Abends nach dem Untergange der Sonne und hierauf das Gebet in dem ersten Drittel der Nacht drei Stunden nach Sonnenuntergang. Bei jedem Gebete und Niederwerfung verfährt der Betende gerade so wie beim ersten Gebet, und das ist das Gebet des Heilverkünders (des Manei, des Führers oder Paraklet)." - Diese kurze Erzählung des Muhammad ben Ishak ist für die maurerische Symbolik ausserordent- 1) Winckelmann, Vl. S. 144. 2) Flügel, S. 289, Anm. 217. 3) Flügel, S. 95. 4) Vergl. Flügel, S. 96 und die Anmerkungen dazu.
Siebengestirn von Dichtern blühen, zu denen Callimachus und Nicander, Lycophron, Appollonius Rhodus u. s. f. gehörten.1) – Das uralte Gebot des Zarathustra der in Gedanken, Worten und Werken zu erstrebenden Reinheit (des Lichtes) war bei den Manichäern für die eigentlichen Eingeweihten in das Gebot umgestaltet, das Herz, den Mund und die Hände zu besiegeln und zu bewahren (signaculum oris, manuum oder manus und sinus), indem nichts Verbotenes in den Mund eingehen und aus demselben herausgehen soll, die Hände sich niemals zu etwas Unerlaubtem oder Schlechtem hergeben sollen und der Busen oder die Brust schlechten Gredanken, Wünschen oder sinnlichen Eindrücken verschlossen bleiben soll.2) Die Glaubenslehre des Mânî war in Nachahmung der mosaischen zehn Gebote gleichfalls in zehn Gebote gefasst.3) Die Manichäer hatten täglich 4 oder 7 Gebete zu verrichten und zwar vermuthlich die Eingeweihten 7 und die Nichteingeweihten oder Zuhörer nur 4.4) Jedem Gebete hatte eine Reinigung mit laufendem Wasser oder mit etwas Anderem (z. B. Erde) vorauszugehen und der Betende musste dabei stehend nach dem grossen Lichte, nach der Sonne als der Wohnung und dem Symbole Gottes sich wenden, auch während jeden Gebetes sich 12 Mal zur Erde niederwerfen. Lieber die Zeit der gewöhnlichen 4 Gebete sagt der Fihrist: „Das erste Gebet aber wird, wenn die Sonne den mittägigen Punct verlässt, verrichtet, das zweite zwischen dieser Zeit und dem Untergange der Sonne. Dann folgt das Gebet zur Zeit des Abends nach dem Untergange der Sonne und hierauf das Gebet in dem ersten Drittel der Nacht drei Stunden nach Sonnenuntergang. Bei jedem Gebete und Niederwerfung verfährt der Betende gerade so wie beim ersten Gebet, und das ist das Gebet des Heilverkünders (des Mânî, des Führers oder Paraklet).“ – Diese kurze Erzählung des Muhammad ben Ishak ist für die maurerische Symbolik ausserordent- 1) Winckelmann, Vl. S. 144. 2) Flügel, S. 289, Anm. 217. 3) Flügel, S. 95. 4) Vergl. Flügel, S. 96 und die Anmerkungen dazu.
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Siebengestirn von Dichtern blühen, zu denen Callimachus und Nicander, Lycophron, Appollonius Rhodus u. s. f. gehörten. 1) – Das uralte Gebot des Zarathustra der in Gedanken, Worten und Werken zu erstrebenden Reinheit (des Lichtes) war bei den Manichäern für die eigentlichen Eingeweihten in das Gebot umgestaltet, das Herz, den Mund und die Hände zu besiegeln und zu bewahren (signaculum oris, manuum oder manus und sinus), indem nichts Verbotenes in den Mund eingehen und aus demselben herausgehen soll, die Hände sich niemals zu etwas Unerlaubtem oder Schlechtem hergeben sollen und der Busen oder die Brust schlechten Gredanken, Wünschen oder sinnlichen Eindrücken verschlossen bleiben soll. 2) Die Glaubenslehre des Mânî war in Nachahmung der mosaischen zehn Gebote gleichfalls in zehn Gebote gefasst. 3) Die Manichäer hatten täglich 4 oder 7 Gebete zu verrichten und zwar vermuthlich die Eingeweihten 7 und die Nichteingeweihten oder Zuhörer nur 4. 4) Jedem Gebete hatte eine Reinigung mit laufendem Wasser oder mit etwas Anderem (z. B. Erde) vorauszugehen und der Betende musste dabei stehend nach dem grossen Lichte, nach der Sonne als der Wohnung und dem Symbole Gottes sich wenden, auch während jeden Gebetes sich 12 Mal zur Erde niederwerfen. Lieber die Zeit der gewöhnlichen 4 Gebete sagt der Fihrist: „Das erste Gebet aber wird, wenn die Sonne den mittägigen Punct verlässt, verrichtet, das zweite zwischen dieser Zeit und dem Untergange der Sonne. Dann folgt das Gebet zur Zeit des Abends nach dem Untergange der Sonne und hierauf das Gebet in dem ersten Drittel der Nacht drei Stunden nach Sonnenuntergang. Bei jedem Gebete und Niederwerfung verfährt der Betende gerade so wie beim ersten Gebet, und das ist das Gebet des Heilverkünders (des Mânî, des Führers oder Paraklet).“ – Diese kurze Erzählung des Muhammad ben Ishak ist für die maurerische Symbolik ausserordent-
1) Winckelmann, Vl. S. 144.
2) Flügel, S. 289, Anm. 217.
3) Flügel, S. 95.
4) Vergl. Flügel, S. 96 und die Anmerkungen dazu.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/406>, abgerufen am 16.02.2025. |