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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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die Finsterniss niemals ganz das Uebergewicht und die Herrschaft über die Menschheit gewinnen könne, weil derselben zugleich der Geist verliehen sei und sie in diesem die Bürgschaft des endlichen Sieges über das Böse besitze. Dass die Manichäer, welche sich begegnen, sich die Rechte reichen, was auch Flügel, S. 210, als gewiss betrachtet, hat kaum nach der gewöhnlichen Auffassung dier symbolische Bedeutung, dass dadurch die Manichäer sich als schon im Lichte Befindliche und alle Andersgläubigen als noch in der Finsterniss wandelnd darzustellen beabsichtigten:1) vielmehr wollten die Manichäer nur ausdrücken, dass sie heilig gelobt haben und aus besten Kräften streben, die von dem helfenden und rettenden Geiste dargereichte Rechte zu ergreifen und warm zu umfassen. Jedenfalls sollte bei den Maurern in diesem Sinne des Lichtglaubens ihre Begrüssung durch Darreichung der Rechten nunmehr gedeutet werden.

Die Manichäer hatten ihren ursprünglichen Sitz in der Landschaft und Stadt Kaskar in dem südlichen Theil des alten Chaldäa oder des heutigen Irak Arabi an der Westseite des Tigris, welche Landschaft sich von Wasit2) nach Kazweinei bis Basra erstreckt und auch zwischen Kaufa und Basra verlegt wird.3) Die Manichäer, welche nicht mit den Mandäern, den Sabiern des Koran zu verwechseln sind, waren nach Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, II. S. 481, im J. 277 schon eine blühende Secte und wahrscheinlich starb in demselben Jahre ihr Stifter den Tod der Verfolgung am Kreuze.4) Manei war ein geborner Perser, ein Parse oder vermuthlich in dem alten zoroastrischen Feuer- und Lichtdienste geboren; ein Mann von grossen Talenten und von der vielseitigsten theologischen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und selbst

1) Vergl. Flügel, S. 7 ff., nach den Acta disputationis Archelae episcopi Mesopotamie et Manetis haeresiarchae, - und S. 34 ff. nach dem Fihrist.
2) Wasit, eine grosse Stadt, wurde nach Braun, I. S. 156, in Kalifenzeiten erbaut.
3) Flügel, S. 25.
4) Vergl. auch Flügel, S. 99. S. 329 setzt Flügel die Hinrichtung Manei's in die Zeit zwischen 272 - 276.

die Finsterniss niemals ganz das Uebergewicht und die Herrschaft über die Menschheit gewinnen könne, weil derselben zugleich der Geist verliehen sei und sie in diesem die Bürgschaft des endlichen Sieges über das Böse besitze. Dass die Manichäer, welche sich begegnen, sich die Rechte reichen, was auch Flügel, S. 210, als gewiss betrachtet, hat kaum nach der gewöhnlichen Auffassung dier symbolische Bedeutung, dass dadurch die Manichäer sich als schon im Lichte Befindliche und alle Andersgläubigen als noch in der Finsterniss wandelnd darzustellen beabsichtigten:1) vielmehr wollten die Manichäer nur ausdrücken, dass sie heilig gelobt haben und aus besten Kräften streben, die von dem helfenden und rettenden Geiste dargereichte Rechte zu ergreifen und warm zu umfassen. Jedenfalls sollte bei den Maurern in diesem Sinne des Lichtglaubens ihre Begrüssung durch Darreichung der Rechten nunmehr gedeutet werden.

Die Manichäer hatten ihren ursprünglichen Sitz in der Landschaft und Stadt Kaskar in dem südlichen Theil des alten Chaldäa oder des heutigen Irak Arabi an der Westseite des Tigris, welche Landschaft sich von Wâsit2) nach Kazwînî bis Basra erstreckt und auch zwischen Kûfa und Basra verlegt wird.3) Die Manichäer, welche nicht mit den Mandäern, den Sabiern des Koran zu verwechseln sind, waren nach Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, II. S. 481, im J. 277 schon eine blühende Secte und wahrscheinlich starb in demselben Jahre ihr Stifter den Tod der Verfolgung am Kreuze.4) Mânî war ein geborner Perser, ein Parse oder vermuthlich in dem alten zoroastrischen Feuer- und Lichtdienste geboren; ein Mann von grossen Talenten und von der vielseitigsten theologischen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und selbst

1) Vergl. Flügel, S. 7 ff., nach den Acta disputationis Archelae episcopi Mesopotamie et Manetis haeresiarchae, – und S. 34 ff. nach dem Fihrist.
2) Wâsit, eine grosse Stadt, wurde nach Braun, I. S. 156, in Kalifenzeiten erbaut.
3) Flügel, S. 25.
4) Vergl. auch Flügel, S. 99. S. 329 setzt Flügel die Hinrichtung Mânî’s in die Zeit zwischen 272 – 276.
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[370/0390] die Finsterniss niemals ganz das Uebergewicht und die Herrschaft über die Menschheit gewinnen könne, weil derselben zugleich der Geist verliehen sei und sie in diesem die Bürgschaft des endlichen Sieges über das Böse besitze. Dass die Manichäer, welche sich begegnen, sich die Rechte reichen, was auch Flügel, S. 210, als gewiss betrachtet, hat kaum nach der gewöhnlichen Auffassung dier symbolische Bedeutung, dass dadurch die Manichäer sich als schon im Lichte Befindliche und alle Andersgläubigen als noch in der Finsterniss wandelnd darzustellen beabsichtigten: 1) vielmehr wollten die Manichäer nur ausdrücken, dass sie heilig gelobt haben und aus besten Kräften streben, die von dem helfenden und rettenden Geiste dargereichte Rechte zu ergreifen und warm zu umfassen. Jedenfalls sollte bei den Maurern in diesem Sinne des Lichtglaubens ihre Begrüssung durch Darreichung der Rechten nunmehr gedeutet werden. Die Manichäer hatten ihren ursprünglichen Sitz in der Landschaft und Stadt Kaskar in dem südlichen Theil des alten Chaldäa oder des heutigen Irak Arabi an der Westseite des Tigris, welche Landschaft sich von Wâsit 2) nach Kazwînî bis Basra erstreckt und auch zwischen Kûfa und Basra verlegt wird. 3) Die Manichäer, welche nicht mit den Mandäern, den Sabiern des Koran zu verwechseln sind, waren nach Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, II. S. 481, im J. 277 schon eine blühende Secte und wahrscheinlich starb in demselben Jahre ihr Stifter den Tod der Verfolgung am Kreuze. 4) Mânî war ein geborner Perser, ein Parse oder vermuthlich in dem alten zoroastrischen Feuer- und Lichtdienste geboren; ein Mann von grossen Talenten und von der vielseitigsten theologischen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und selbst 1) Vergl. Flügel, S. 7 ff., nach den Acta disputationis Archelae episcopi Mesopotamie et Manetis haeresiarchae, – und S. 34 ff. nach dem Fihrist. 2) Wâsit, eine grosse Stadt, wurde nach Braun, I. S. 156, in Kalifenzeiten erbaut. 3) Flügel, S. 25. 4) Vergl. auch Flügel, S. 99. S. 329 setzt Flügel die Hinrichtung Mânî’s in die Zeit zwischen 272 – 276.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/390>, abgerufen am 23.11.2024.