Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.des Männerklosters zu Interlaken im Kanton Bern vom 1. Sept. 1421 (bei Mohr, Regesten, I. S. 88, Nr. 501) werden zu Unterseen, welches im Allgemeinen mit dem bernischen Stadtrechte bewidmet war, nach Art der deutschen burgilde (Unger. S. 358) erwähnt der Rath und die Bürger zu Unterseen und "ihr gemeine geburzunft", welche das Eigenthum an einem Walde vor dem Rathe zu Bern ansprachen und obsiegten. Jedoch könnte der Ausdruck auch nur bildlich für Gebaursame, Dorfgemeinde, gebraucht sein, wie in der Urkunde Nr. 505 vom J. 1424 bei Mohr. In dem allgemeinen zünftischen und städtischen Kämpfen und Ringen nahmen die Künste und Wissenschaften, die Bauhütten und Universitäten eine eigene Stellung ein, weil ihre Zwecke und Bestrebungen höher und weiter gingen als die engen und kleinlichen Absichten einer Stadt, - weil die Kunst und die Wissenschaft über den Städten und Ländern stehen, oder ein von Allen zu schützendes und zu suchendes Gemeingut sind. Die Forschung und Betrachtung hinsichtlich der Geschichte der Bauhütten wird aber wesentlich erleichtert und gefördert werden, wenn man stets sie den Universitäten vergleicht und nicht in den niedern Schranken einer städtischen Zunft auffasst, wie es so häufig geschieht. Auch die Musik und die Musiker gehören hierher und können selbst auf die Bauhütten Licht werfen, wie auch zu Rom unter den 9 Innungen (collegia opificum), deren Errichtung bis auf Numa zurückgeführt wurde, sich eine Zunft der Flötenspieler (tibicines) befunden haben soll.1) Die oberelsässischen Musikanten bildeten so z. B. eine der heiligen Maria von Dusenbach geheiligte besondere Zunft und waren Lehensleute der Grafen von Rappoltstein. Die musikalischen Zunftmeister hiessen Pfeifferkönige und hatten das Recht, im Gerichte und bei öffentlichen Feierlichkeiten eine Krone zu trangen. Die Musikanten feierten alljährlich mit grossem Prange ihr Zunftfest, Dienstags nach Mariä Geburt, und noch jetzt heisst der um diese Zeit zu Dusenbach gehaltene Jahrmarkt der Pfeifferstag.2) - Auch von 1) Guhl und Koner, II. S. 286; Rich unter Tibicen. 2) Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 117.
des Männerklosters zu Interlaken im Kanton Bern vom 1. Sept. 1421 (bei Mohr, Regesten, I. S. 88, Nr. 501) werden zu Unterseen, welches im Allgemeinen mit dem bernischen Stadtrechte bewidmet war, nach Art der deutschen burgilde (Unger. S. 358) erwähnt der Rath und die Bürger zu Unterseen und „ihr gemeine geburzunft“, welche das Eigenthum an einem Walde vor dem Rathe zu Bern ansprachen und obsiegten. Jedoch könnte der Ausdruck auch nur bildlich für Gebaursame, Dorfgemeinde, gebraucht sein, wie in der Urkunde Nr. 505 vom J. 1424 bei Mohr. In dem allgemeinen zünftischen und städtischen Kämpfen und Ringen nahmen die Künste und Wissenschaften, die Bauhütten und Universitäten eine eigene Stellung ein, weil ihre Zwecke und Bestrebungen höher und weiter gingen als die engen und kleinlichen Absichten einer Stadt, – weil die Kunst und die Wissenschaft über den Städten und Ländern stehen, oder ein von Allen zu schützendes und zu suchendes Gemeingut sind. Die Forschung und Betrachtung hinsichtlich der Geschichte der Bauhütten wird aber wesentlich erleichtert und gefördert werden, wenn man stets sie den Universitäten vergleicht und nicht in den niedern Schranken einer städtischen Zunft auffasst, wie es so häufig geschieht. Auch die Musik und die Musiker gehören hierher und können selbst auf die Bauhütten Licht werfen, wie auch zu Rom unter den 9 Innungen (collegia opificum), deren Errichtung bis auf Numa zurückgeführt wurde, sich eine Zunft der Flötenspieler (tibicines) befunden haben soll.1) Die oberelsässischen Musikanten bildeten so z. B. eine der heiligen Maria von Dusenbach geheiligte besondere Zunft und waren Lehensleute der Grafen von Rappoltstein. Die musikalischen Zunftmeister hiessen Pfeifferkönige und hatten das Recht, im Gerichte und bei öffentlichen Feierlichkeiten eine Krone zu trangen. Die Musikanten feierten alljährlich mit grossem Prange ihr Zunftfest, Dienstags nach Mariä Geburt, und noch jetzt heisst der um diese Zeit zu Dusenbach gehaltene Jahrmarkt der Pfeifferstag.2) – Auch von 1) Guhl und Koner, II. S. 286; Rich unter Tibicen. 2) Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 117.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0349" n="329"/> des Männerklosters zu Interlaken im Kanton Bern vom 1. Sept. 1421 (bei Mohr, Regesten, I. S. 88, Nr. 501) werden zu Unterseen, welches im Allgemeinen mit dem bernischen Stadtrechte bewidmet war, nach Art der deutschen burgilde (Unger. S. 358) erwähnt der Rath und die Bürger zu Unterseen und „<hi rendition="#g">ihr gemeine geburzunft</hi>“, welche das Eigenthum an einem Walde vor dem Rathe zu Bern ansprachen und obsiegten. Jedoch könnte der Ausdruck auch nur bildlich für Gebaursame, Dorfgemeinde, gebraucht sein, wie in der Urkunde Nr. 505 vom J. 1424 bei Mohr.</p> <p> In dem allgemeinen zünftischen und städtischen Kämpfen und Ringen nahmen die Künste und Wissenschaften, die Bauhütten und Universitäten eine eigene Stellung ein, weil ihre Zwecke und Bestrebungen höher und weiter gingen als die engen und kleinlichen Absichten einer Stadt, – weil die Kunst und die Wissenschaft über den Städten und Ländern stehen, oder ein von Allen zu schützendes und zu suchendes Gemeingut sind. Die Forschung und Betrachtung hinsichtlich der Geschichte der Bauhütten wird aber wesentlich erleichtert und gefördert werden, wenn man stets sie den Universitäten vergleicht und nicht in den niedern Schranken einer städtischen Zunft auffasst, wie es so häufig geschieht. Auch die Musik und die Musiker gehören hierher und können selbst auf die Bauhütten Licht werfen, wie auch zu Rom unter den 9 Innungen (collegia opificum), deren Errichtung bis auf Numa zurückgeführt wurde, sich eine Zunft der Flötenspieler (tibicines) befunden haben soll.<note place="foot" n="1)">Guhl und Koner, II. S. 286; Rich unter Tibicen.<lb/></note> Die oberelsässischen Musikanten bildeten so z. B. eine der heiligen Maria von Dusenbach geheiligte besondere Zunft und waren Lehensleute der Grafen von Rappoltstein. Die musikalischen Zunftmeister hiessen Pfeifferkönige und hatten das Recht, im Gerichte und bei öffentlichen Feierlichkeiten eine Krone zu trangen. Die Musikanten feierten alljährlich mit grossem Prange ihr Zunftfest, Dienstags nach Mariä Geburt, und noch jetzt heisst der um diese Zeit zu Dusenbach gehaltene Jahrmarkt der Pfeifferstag.<note place="foot" n="2)">Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 117.</note> – Auch von </p> </div> </body> </text> </TEI> [329/0349]
des Männerklosters zu Interlaken im Kanton Bern vom 1. Sept. 1421 (bei Mohr, Regesten, I. S. 88, Nr. 501) werden zu Unterseen, welches im Allgemeinen mit dem bernischen Stadtrechte bewidmet war, nach Art der deutschen burgilde (Unger. S. 358) erwähnt der Rath und die Bürger zu Unterseen und „ihr gemeine geburzunft“, welche das Eigenthum an einem Walde vor dem Rathe zu Bern ansprachen und obsiegten. Jedoch könnte der Ausdruck auch nur bildlich für Gebaursame, Dorfgemeinde, gebraucht sein, wie in der Urkunde Nr. 505 vom J. 1424 bei Mohr.
In dem allgemeinen zünftischen und städtischen Kämpfen und Ringen nahmen die Künste und Wissenschaften, die Bauhütten und Universitäten eine eigene Stellung ein, weil ihre Zwecke und Bestrebungen höher und weiter gingen als die engen und kleinlichen Absichten einer Stadt, – weil die Kunst und die Wissenschaft über den Städten und Ländern stehen, oder ein von Allen zu schützendes und zu suchendes Gemeingut sind. Die Forschung und Betrachtung hinsichtlich der Geschichte der Bauhütten wird aber wesentlich erleichtert und gefördert werden, wenn man stets sie den Universitäten vergleicht und nicht in den niedern Schranken einer städtischen Zunft auffasst, wie es so häufig geschieht. Auch die Musik und die Musiker gehören hierher und können selbst auf die Bauhütten Licht werfen, wie auch zu Rom unter den 9 Innungen (collegia opificum), deren Errichtung bis auf Numa zurückgeführt wurde, sich eine Zunft der Flötenspieler (tibicines) befunden haben soll. 1) Die oberelsässischen Musikanten bildeten so z. B. eine der heiligen Maria von Dusenbach geheiligte besondere Zunft und waren Lehensleute der Grafen von Rappoltstein. Die musikalischen Zunftmeister hiessen Pfeifferkönige und hatten das Recht, im Gerichte und bei öffentlichen Feierlichkeiten eine Krone zu trangen. Die Musikanten feierten alljährlich mit grossem Prange ihr Zunftfest, Dienstags nach Mariä Geburt, und noch jetzt heisst der um diese Zeit zu Dusenbach gehaltene Jahrmarkt der Pfeifferstag. 2) – Auch von
1) Guhl und Koner, II. S. 286; Rich unter Tibicen.
2) Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 117.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |