Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.(nach indischen Begriffen) und Zimmermanns, wobei Semper, der Stil, I. S. 259 Anm., es auffallend findet, dass des Steinhauers nirgends Erwähnung geschehe. Eines der heiligen Bücher nennt die nothwendigen Eigenschaften jedes dieser Künstler. Ein Architekt z. B. soll in allen Wissenschaften wohl bewandert, in seinem Berufe stets aufmerksam, von tadellosem Charakter, edelmüthig, aufrichtig und von aller Feindschaft oder Eifersucht frei sein. Man glaubt in der That eine maurerische Urkunde reden zu hören. Der Geometer soll die gleichen Eigenschaften besitzen, der Sohn oder der Schüler eines Architekten sein und dem Willen des Baumeisters treu gehorchen. Die Masse und Verhältnisse aller Gebäude sind genau nach 4 Arten von Ellen oder Hastha's bestimmt; die Elle besteht aus 12 Angula's oder verschieden bestimmter Fingerbreiten. 4 Hastha's machen wieder einen Stab, und acht Stäbe sind gleich einer Ryju oder der Schnur, die zum Vermessen des Landes dient. Nachdem der Grund und Boden zu einem neuen Gebäude sorgfältig ausgewählt worden ist, muss der Baumeister in einem günstigen Augenblicke die Gebräuche der Reinigung vollziehen, die vorgeschriebener Opfer bringen, geweihtes Wasser nach allen Richtungen sprengen, die Gebote sprechen und endlich den Grund pflügen lassen. Das kleinste Dorf, das 12 Häuser enthält, heisst asrama oder Einsiedelei, und sollte wo möglich, um Einsiedlern die gewünschte Bequemlichkeit zu gewähren, in der Nähe von Bergen und Wäldern liegen. Das Dorf, das 24 Häuser enthält, muss an den Ufern eines Flusses liegen und wird von yatis oder heiligen Bettlern bewohnt. Diese indischen Zwölf- oder Vierundzwanzigschaften erinnern zugleich an die übrigen germanischen Zwölf- oder auch Zehnschaften in England, in Skandinavien, in Deutschland u. s. w. Nach den Vorschriften der. heiligen Silpa Sastra ist übrigens auch die Stadt Jyepur von einem einzigen Monarchen mit seltener Pracht und vollkommen regeImässig erbaut.1) In dem Gesetzbuche der Gentoos, aus dem Englischen übersetzt von R. E. Raspe, Hamburg 1778, S. 288, findet 1) Semper, I. S. 266.
(nach indischen Begriffen) und Zimmermanns, wobei Semper, der Stil, I. S. 259 Anm., es auffallend findet, dass des Steinhauers nirgends Erwähnung geschehe. Eines der heiligen Bücher nennt die nothwendigen Eigenschaften jedes dieser Künstler. Ein Architekt z. B. soll in allen Wissenschaften wohl bewandert, in seinem Berufe stets aufmerksam, von tadellosem Charakter, edelmüthig, aufrichtig und von aller Feindschaft oder Eifersucht frei sein. Man glaubt in der That eine maurerische Urkunde reden zu hören. Der Geometer soll die gleichen Eigenschaften besitzen, der Sohn oder der Schüler eines Architekten sein und dem Willen des Baumeisters treu gehorchen. Die Masse und Verhältnisse aller Gebäude sind genau nach 4 Arten von Ellen oder Hastha’s bestimmt; die Elle besteht aus 12 Angula’s oder verschieden bestimmter Fingerbreiten. 4 Hastha’s machen wieder einen Stab, und acht Stäbe sind gleich einer Ryju oder der Schnur, die zum Vermessen des Landes dient. Nachdem der Grund und Boden zu einem neuen Gebäude sorgfältig ausgewählt worden ist, muss der Baumeister in einem günstigen Augenblicke die Gebräuche der Reinigung vollziehen, die vorgeschriebener Opfer bringen, geweihtes Wasser nach allen Richtungen sprengen, die Gebote sprechen und endlich den Grund pflügen lassen. Das kleinste Dorf, das 12 Häuser enthält, heisst asrama oder Einsiedelei, und sollte wo möglich, um Einsiedlern die gewünschte Bequemlichkeit zu gewähren, in der Nähe von Bergen und Wäldern liegen. Das Dorf, das 24 Häuser enthält, muss an den Ufern eines Flusses liegen und wird von yatis oder heiligen Bettlern bewohnt. Diese indischen Zwölf- oder Vierundzwanzigschaften erinnern zugleich an die übrigen germanischen Zwölf- oder auch Zehnschaften in England, in Skandinavien, in Deutschland u. s. w. Nach den Vorschriften der. heiligen Silpa Sastra ist übrigens auch die Stadt Jyepur von einem einzigen Monarchen mit seltener Pracht und vollkommen regeImässig erbaut.1) In dem Gesetzbuche der Gentoos, aus dem Englischen übersetzt von R. E. Raspe, Hamburg 1778, S. 288, findet 1) Semper, I. S. 266.
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(nach indischen Begriffen) und Zimmermanns, wobei Semper, der Stil, I. S. 259 Anm., es auffallend findet, dass des Steinhauers nirgends Erwähnung geschehe. Eines der heiligen Bücher nennt die nothwendigen Eigenschaften jedes dieser Künstler. Ein Architekt z. B. soll in allen Wissenschaften wohl bewandert, in seinem Berufe stets aufmerksam, von tadellosem Charakter, edelmüthig, aufrichtig und von aller Feindschaft oder Eifersucht frei sein. Man glaubt in der That eine maurerische Urkunde reden zu hören. Der Geometer soll die gleichen Eigenschaften besitzen, der Sohn oder der Schüler eines Architekten sein und dem Willen des Baumeisters treu gehorchen. Die Masse und Verhältnisse aller Gebäude sind genau nach 4 Arten von Ellen oder Hastha’s bestimmt; die Elle besteht aus 12 Angula’s oder verschieden bestimmter Fingerbreiten. 4 Hastha’s machen wieder einen Stab, und acht Stäbe sind gleich einer Ryju oder der Schnur, die zum Vermessen des Landes dient. Nachdem der Grund und Boden zu einem neuen Gebäude sorgfältig ausgewählt worden ist, muss der Baumeister in einem günstigen Augenblicke die Gebräuche der Reinigung vollziehen, die vorgeschriebener Opfer bringen, geweihtes Wasser nach allen Richtungen sprengen, die Gebote sprechen und endlich den Grund pflügen lassen. Das kleinste Dorf, das 12 Häuser enthält, heisst asrama oder Einsiedelei, und sollte wo möglich, um Einsiedlern die gewünschte Bequemlichkeit zu gewähren, in der Nähe von Bergen und Wäldern liegen. Das Dorf, das 24 Häuser enthält, muss an den Ufern eines Flusses liegen und wird von yatis oder heiligen Bettlern bewohnt. Diese indischen Zwölf- oder Vierundzwanzigschaften erinnern zugleich an die übrigen germanischen Zwölf- oder auch Zehnschaften in England, in Skandinavien, in Deutschland u. s. w. Nach den Vorschriften der. heiligen Silpa Sastra ist übrigens auch die Stadt Jyepur von einem einzigen Monarchen mit seltener Pracht und vollkommen regeImässig erbaut. 1)
In dem Gesetzbuche der Gentoos, aus dem Englischen übersetzt von R. E. Raspe, Hamburg 1778, S. 288, findet
1) Semper, I. S. 266.
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