Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.Die Acta Murensia, cap. 40, sagen z. B. über die Entstehung des heutigen Fleckens Muri bei dem Kloster Muri, das wohl einer festen Burg durch den ertheilten Schutz sich gleichstellte: "In vico fuerunt multi artium periti homines (Handwerker), et adhuc sunt, et necesse est, ut semper sint, sive propter necessitatem hominum, vel ad honorem loci." Die Handwerker besonders wurden durch den gemeinsamen Lebensberuf, die gemeinsamen Interessen und Bedürfnisse zur Bildung von engern Vereinen gedrängt und geführt, so dass die Handwerkervereine in einer oder der andern Gestalt auch mit den Staaten selbst entstehen, als Kastenabtheilungen oder Innungen in den Kasten bei den Indern, Aegyptern und vielleicht selbst bei den ältesten Griechen oder den Pelasgern; als Collegien bei den Römern, als Gilden und Zünfte bei den Germanen u. s. w. Bei den Indern werden schon in dem Epos wiederholt Vorsteher der Handwerker und der Handwerkerinnungen genannt1) und jede der indischen Handwerkerinnungen stand unter einem Altmeister.2) Der Schutzgott der indischen Gewerbe, aller mechanischen Künste und Wissenschaften ist Vismakarma, der Baumeister der Götter, welchem zu Ellora eine eigene, zufolge Lassen, IV. S. 802, im 8ten oder 9ten Jahrh. erst ausgegrabene Grotte gewidmet ist, die sich durch ihre Grossartigkeit und Schönheit gleichmässig auszeichnet.3) Seit sehr frühen Zeiten war bei den Indern die Ausübung der Baukunst, Sculptur und Malerei einer untergeordneten Kaste in der 4ten Hauptkaste der Sudra's4) anvertrauet, welche darüber ihre heiligen, sehr geheim gehaltenen Bücher, Silpa Sastra (von Silpa, Handwerk, und Sastra, Wissenschaft) genannt, besassen.5) Der indischen Kunstgewerbe gibt es 4 nach den 4 Köpfen und 4 Söhnen des sie beschützenden Vismakarma, nämlich des Architekten, Geometers, Schreiners 1) Dunker, Gesch. des Alterthums, II. S. 104. 2) Bohlen, das alte Indien, II. S. 27. 3) Romberg und Steger, I. S. 63. 4) Meiners und Spittler, neues götting. histor. Magazin, I. S. 516 und 526 ff. 5) Romberg und Steger, I. S. 73 ff.
Die Acta Murensia, cap. 40, sagen z. B. über die Entstehung des heutigen Fleckens Muri bei dem Kloster Muri, das wohl einer festen Burg durch den ertheilten Schutz sich gleichstellte: „In vico fuerunt multi artium periti homines (Handwerker), et adhuc sunt, et necesse est, ut semper sint, sive propter necessitatem hominum, vel ad honorem loci.“ Die Handwerker besonders wurden durch den gemeinsamen Lebensberuf, die gemeinsamen Interessen und Bedürfnisse zur Bildung von engern Vereinen gedrängt und geführt, so dass die Handwerkervereine in einer oder der andern Gestalt auch mit den Staaten selbst entstehen, als Kastenabtheilungen oder Innungen in den Kasten bei den Indern, Aegyptern und vielleicht selbst bei den ältesten Griechen oder den Pelasgern; als Collegien bei den Römern, als Gilden und Zünfte bei den Germanen u. s. w. Bei den Indern werden schon in dem Epos wiederholt Vorsteher der Handwerker und der Handwerkerinnungen genannt1) und jede der indischen Handwerkerinnungen stand unter einem Altmeister.2) Der Schutzgott der indischen Gewerbe, aller mechanischen Künste und Wissenschaften ist Vismakarma, der Baumeister der Götter, welchem zu Ellora eine eigene, zufolge Lassen, IV. S. 802, im 8ten oder 9ten Jahrh. erst ausgegrabene Grotte gewidmet ist, die sich durch ihre Grossartigkeit und Schönheit gleichmässig auszeichnet.3) Seit sehr frühen Zeiten war bei den Indern die Ausübung der Baukunst, Sculptur und Malerei einer untergeordneten Kaste in der 4ten Hauptkaste der Sudra’s4) anvertrauet, welche darüber ihre heiligen, sehr geheim gehaltenen Bücher, Silpa Sastra (von Silpa, Handwerk, und Sastra, Wissenschaft) genannt, besassen.5) Der indischen Kunstgewerbe gibt es 4 nach den 4 Köpfen und 4 Söhnen des sie beschützenden Vismakarma, nämlich des Architekten, Geometers, Schreiners 1) Dunker, Gesch. des Alterthums, II. S. 104. 2) Bohlen, das alte Indien, II. S. 27. 3) Romberg und Steger, I. S. 63. 4) Meiners und Spittler, neues götting. histor. Magazin, I. S. 516 und 526 ff. 5) Romberg und Steger, I. S. 73 ff.
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Die Acta Murensia, cap. 40, sagen z. B. über die Entstehung des heutigen Fleckens Muri bei dem Kloster Muri, das wohl einer festen Burg durch den ertheilten Schutz sich gleichstellte: „In vico fuerunt multi artium periti homines (Handwerker), et adhuc sunt, et necesse est, ut semper sint, sive propter necessitatem hominum, vel ad honorem loci.“ Die Handwerker besonders wurden durch den gemeinsamen Lebensberuf, die gemeinsamen Interessen und Bedürfnisse zur Bildung von engern Vereinen gedrängt und geführt, so dass die Handwerkervereine in einer oder der andern Gestalt auch mit den Staaten selbst entstehen, als Kastenabtheilungen oder Innungen in den Kasten bei den Indern, Aegyptern und vielleicht selbst bei den ältesten Griechen oder den Pelasgern; als Collegien bei den Römern, als Gilden und Zünfte bei den Germanen u. s. w. Bei den Indern werden schon in dem Epos wiederholt Vorsteher der Handwerker und der Handwerkerinnungen genannt 1) und jede der indischen Handwerkerinnungen stand unter einem Altmeister. 2) Der Schutzgott der indischen Gewerbe, aller mechanischen Künste und Wissenschaften ist Vismakarma, der Baumeister der Götter, welchem zu Ellora eine eigene, zufolge Lassen, IV. S. 802, im 8ten oder 9ten Jahrh. erst ausgegrabene Grotte gewidmet ist, die sich durch ihre Grossartigkeit und Schönheit gleichmässig auszeichnet. 3) Seit sehr frühen Zeiten war bei den Indern die Ausübung der Baukunst, Sculptur und Malerei einer untergeordneten Kaste in der 4ten Hauptkaste der Sudra’s 4) anvertrauet, welche darüber ihre heiligen, sehr geheim gehaltenen Bücher, Silpa Sastra (von Silpa, Handwerk, und Sastra, Wissenschaft) genannt, besassen. 5) Der indischen Kunstgewerbe gibt es 4 nach den 4 Köpfen und 4 Söhnen des sie beschützenden Vismakarma, nämlich des Architekten, Geometers, Schreiners
1) Dunker, Gesch. des Alterthums, II. S. 104.
2) Bohlen, das alte Indien, II. S. 27.
3) Romberg und Steger, I. S. 63.
4) Meiners und Spittler, neues götting. histor. Magazin, I. S. 516 und 526 ff.
5) Romberg und Steger, I. S. 73 ff.
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