Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.der Wechsler bildeten.1) Zu Prag erscheint in dieser Zeit oder in der ersten Hälfte des 14ten Jahrh. das gewerbliche Leben und namentlich die Tuchfabrication noch weniger ausgebildet und getheilt; es werden neben den Tuchmachern und Tuchhändlern nur erwähnt die Schneider (sartores), die Mentler oder Flickschneider, welche keine neuen Kleider machen dürfen, und die nichtzünftigen Hofschneider, die bei den Landleuten arbeiten2) Die Schneider bilden eine eigene Bruderschaft und Zunft, "vnd wer sich in Prag mit sneidere vil generen, der schol mit zwain vnd dreizzig grozzen pfening purger recht gewinnen gen richter vnd gen scheppfen, vnd soll darnach geben den maistern ein schok grozzer Prager pfening in ir bruderschaft vnd recht mit eynander, vnd swer sich dar auz zeicht vnder in, er sei maister ader werd maister, der hat sein recht verlorn; vnd derselbe, der maister werden will, sol purgen vor den scheppfen zezen vurzehn schok grozzer Prager pfening, daz er drei jar vnd drei tag mit der stat leid ybel. vnd gut." - Viel früher blühten aber Gewerbe und Handel in den rheinischen Städten auf und in Mainz hatte schon im J. 1099 die Weberzunft aus ihren Mitteln eine Kirche gebaut, wofür sie vom Erzbischof das Privilegium erhielt, dass sie hinfort zu dieser Kirche gehören solle. In Worms wurde das schwarze grobe Wollentuch schon 1114 von Heinrich V. einer Abgabe unterworfen; auch wurde frühe zu Worms den Webern die Wahl der Gemeindevorsteher, deren jedes Kirchspiel 4 hatte, eingeräumt. Schon im 11ten Jahrh. gingen wie aus den niederländischen so aus den rheinischen Städten die groben wollenen Tücher als der wichtigste Ausfuhrartikel nach Italien, besonders nach Florenz;3) dort wurden sie geschoren, gefärbt, appretirt und dann nach dem Orient vertrieben. Allein die Florentiner Tuchhändlerzunft bezog zu Anfang des 14ten Jahrh. für 300,000 Gulden Tücher und es lebten damals zu 1) Arnold, S. 49. Vergl. auch noch Besoldi thesanrus pract., I. und II. unter Zunft. 2) Art. 33 des Statutarr. bei Rössler, S. 23. 3) Vergl. auch Semper, der Stil, I. S. 143 ff.
der Wechsler bildeten.1) Zu Prag erscheint in dieser Zeit oder in der ersten Hälfte des 14ten Jahrh. das gewerbliche Leben und namentlich die Tuchfabrication noch weniger ausgebildet und getheilt; es werden neben den Tuchmachern und Tuchhändlern nur erwähnt die Schneider (sartores), die Mentler oder Flickschneider, welche keine neuen Kleider machen dürfen, und die nichtzünftigen Hofschneider, die bei den Landleuten arbeiten2) Die Schneider bilden eine eigene Bruderschaft und Zunft, „vnd wer sich in Prag mit sneidere vil generen, der schol mit zwain vnd dreizzig grozzen pfening purger recht gewinnen gen richter vnd gen scheppfen, vnd soll darnach geben den maistern ein schok grozzer Prager pfening in ir bruderschaft vnd recht mit eynander, vnd swer sich dar auz zeicht vnder in, er sei maister ader werd maister, der hat sein recht verlorn; vnd derselbe, der maister werden will, sol purgen vor den scheppfen zezen vurzehn schok grozzer Prager pfening, daz er drei jar vnd drei tag mit der stat leid ybel. vnd gut.“ – Viel früher blühten aber Gewerbe und Handel in den rheinischen Städten auf und in Mainz hatte schon im J. 1099 die Weberzunft aus ihren Mitteln eine Kirche gebaut, wofür sie vom Erzbischof das Privilegium erhielt, dass sie hinfort zu dieser Kirche gehören solle. In Worms wurde das schwarze grobe Wollentuch schon 1114 von Heinrich V. einer Abgabe unterworfen; auch wurde frühe zu Worms den Webern die Wahl der Gemeindevorsteher, deren jedes Kirchspiel 4 hatte, eingeräumt. Schon im 11ten Jahrh. gingen wie aus den niederländischen so aus den rheinischen Städten die groben wollenen Tücher als der wichtigste Ausfuhrartikel nach Italien, besonders nach Florenz;3) dort wurden sie geschoren, gefärbt, appretirt und dann nach dem Orient vertrieben. Allein die Florentiner Tuchhändlerzunft bezog zu Anfang des 14ten Jahrh. für 300,000 Gulden Tücher und es lebten damals zu 1) Arnold, S. 49. Vergl. auch noch Besoldi thesanrus pract., I. und II. unter Zunft. 2) Art. 33 des Statutarr. bei Rössler, S. 23. 3) Vergl. auch Semper, der Stil, I. S. 143 ff.
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der Wechsler bildeten. 1) Zu Prag erscheint in dieser Zeit oder in der ersten Hälfte des 14ten Jahrh. das gewerbliche Leben und namentlich die Tuchfabrication noch weniger ausgebildet und getheilt; es werden neben den Tuchmachern und Tuchhändlern nur erwähnt die Schneider (sartores), die Mentler oder Flickschneider, welche keine neuen Kleider machen dürfen, und die nichtzünftigen Hofschneider, die bei den Landleuten arbeiten 2) Die Schneider bilden eine eigene Bruderschaft und Zunft, „vnd wer sich in Prag mit sneidere vil generen, der schol mit zwain vnd dreizzig grozzen pfening purger recht gewinnen gen richter vnd gen scheppfen, vnd soll darnach geben den maistern ein schok grozzer Prager pfening in ir bruderschaft vnd recht mit eynander, vnd swer sich dar auz zeicht vnder in, er sei maister ader werd maister, der hat sein recht verlorn; vnd derselbe, der maister werden will, sol purgen vor den scheppfen zezen vurzehn schok grozzer Prager pfening, daz er drei jar vnd drei tag mit der stat leid ybel. vnd gut.“ – Viel früher blühten aber Gewerbe und Handel in den rheinischen Städten auf und in Mainz hatte schon im J. 1099 die Weberzunft aus ihren Mitteln eine Kirche gebaut, wofür sie vom Erzbischof das Privilegium erhielt, dass sie hinfort zu dieser Kirche gehören solle. In Worms wurde das schwarze grobe Wollentuch schon 1114 von Heinrich V. einer Abgabe unterworfen; auch wurde frühe zu Worms den Webern die Wahl der Gemeindevorsteher, deren jedes Kirchspiel 4 hatte, eingeräumt. Schon im 11ten Jahrh. gingen wie aus den niederländischen so aus den rheinischen Städten die groben wollenen Tücher als der wichtigste Ausfuhrartikel nach Italien, besonders nach Florenz; 3) dort wurden sie geschoren, gefärbt, appretirt und dann nach dem Orient vertrieben. Allein die Florentiner Tuchhändlerzunft bezog zu Anfang des 14ten Jahrh. für 300,000 Gulden Tücher und es lebten damals zu
1) Arnold, S. 49. Vergl. auch noch Besoldi thesanrus pract., I. und II. unter Zunft.
2) Art. 33 des Statutarr. bei Rössler, S. 23.
3) Vergl. auch Semper, der Stil, I. S. 143 ff.
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