Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.Die Klosterstiftungen des abendlichen Europa waren besonders von Martinus zu Tours und von Benedictus auf dem Berge Cassino ausgegangen, beziehungsweise von den Schotten- und Benedictinerklöstern, daher ihre Bildung wesentlich die römische, die gallisch-schottisch-italienisehe war.1) Selbst die Franken erlangten die Landeshoheit über Gallien dem römischen Reiche gegenüber zuletzt durch einen Vertrag mit Kaiser Justinian im J. 537.2) Auch waren die germanischen Könige der Burgunder und der Franken zuweilen römisch-kaiserliche Würdenträger. Der Theil Galliens (die Provence), welcher im Anfange des 6ten Jahrh. den Ostgothen unterworfen war, blieb durchaus römisch, da der König Theodorich ganz die römische Verwaltung wiederhergestellt hatte und er nach dem Ausdrucke Warnkoenig's nur eine römische Provinz unter den Ostgothenkönigen anstatt einem römischen Kaiser bildete. Die Herrschaftsnachfolger der Ostgothen waren in Gallien unmittelbar die Franken. Der im J. 511 verstorbene fränkische König Chlodwig, der Gründer des grossen Frankenreichs mit der Hauptstadt Paris, war von dem Kaiser Anastasius zum Patricius erhoben, welche römische Würden nach der Ansicht Mancher nicht ohne Einfluss auf die Ausbildung und den Inhalt des fränkischen Königthums und der fränkischen Königsrechte sollen geblieben sein. Selbst noch Karl der Grosse führte gleich seinen Vorfahren den Namen eines Patricius. Indem viele frühere römische Städte bei der Gründung der germanischen Staaten und vorzüglich auch des Frankenreiches in diesen mit den römischen Kirchen und Priestern ohne Unterbrechung fortbestanden, haben sich das römische städtische Leben und die römische Bildung, die römische Sprache und das Recht, die römische Technik und selbst der römische Baustyl3) nicht allein nothwendig in bestimmtem Umfange damit erhalten, sondern sie waren so mächtig geblieben, um die fremden Ankömmlinge und 1) Hüllmann, S. 138 ff. 2) Warnkoenig, S. 70. 3) Schnaase, III. S. 482 ff. und IV. 2. S. 49.
Die Klosterstiftungen des abendlichen Europa waren besonders von Martinus zu Tours und von Benedictus auf dem Berge Cassino ausgegangen, beziehungsweise von den Schotten- und Benedictinerklöstern, daher ihre Bildung wesentlich die römische, die gallisch-schottisch-italienisehe war.1) Selbst die Franken erlangten die Landeshoheit über Gallien dem römischen Reiche gegenüber zuletzt durch einen Vertrag mit Kaiser Justinian im J. 537.2) Auch waren die germanischen Könige der Burgunder und der Franken zuweilen römisch-kaiserliche Würdenträger. Der Theil Galliens (die Provence), welcher im Anfange des 6ten Jahrh. den Ostgothen unterworfen war, blieb durchaus römisch, da der König Theodorich ganz die römische Verwaltung wiederhergestellt hatte und er nach dem Ausdrucke Warnkoenig’s nur eine römische Provinz unter den Ostgothenkönigen anstatt einem römischen Kaiser bildete. Die Herrschaftsnachfolger der Ostgothen waren in Gallien unmittelbar die Franken. Der im J. 511 verstorbene fränkische König Chlodwig, der Gründer des grossen Frankenreichs mit der Hauptstadt Paris, war von dem Kaiser Anastasius zum Patricius erhoben, welche römische Würden nach der Ansicht Mancher nicht ohne Einfluss auf die Ausbildung und den Inhalt des fränkischen Königthums und der fränkischen Königsrechte sollen geblieben sein. Selbst noch Karl der Grosse führte gleich seinen Vorfahren den Namen eines Patricius. Indem viele frühere römische Städte bei der Gründung der germanischen Staaten und vorzüglich auch des Frankenreiches in diesen mit den römischen Kirchen und Priestern ohne Unterbrechung fortbestanden, haben sich das römische städtische Leben und die römische Bildung, die römische Sprache und das Recht, die römische Technik und selbst der römische Baustyl3) nicht allein nothwendig in bestimmtem Umfange damit erhalten, sondern sie waren so mächtig geblieben, um die fremden Ankömmlinge und 1) Hüllmann, S. 138 ff. 2) Warnkoenig, S. 70. 3) Schnaase, III. S. 482 ff. und IV. 2. S. 49.
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Die Klosterstiftungen des abendlichen Europa waren besonders von Martinus zu Tours und von Benedictus auf dem Berge Cassino ausgegangen, beziehungsweise von den Schotten- und Benedictinerklöstern, daher ihre Bildung wesentlich die römische, die gallisch-schottisch-italienisehe war. 1)
Selbst die Franken erlangten die Landeshoheit über Gallien dem römischen Reiche gegenüber zuletzt durch einen Vertrag mit Kaiser Justinian im J. 537. 2) Auch waren die germanischen Könige der Burgunder und der Franken zuweilen römisch-kaiserliche Würdenträger. Der Theil Galliens (die Provence), welcher im Anfange des 6ten Jahrh. den Ostgothen unterworfen war, blieb durchaus römisch, da der König Theodorich ganz die römische Verwaltung wiederhergestellt hatte und er nach dem Ausdrucke Warnkoenig’s nur eine römische Provinz unter den Ostgothenkönigen anstatt einem römischen Kaiser bildete. Die Herrschaftsnachfolger der Ostgothen waren in Gallien unmittelbar die Franken. Der im J. 511 verstorbene fränkische König Chlodwig, der Gründer des grossen Frankenreichs mit der Hauptstadt Paris, war von dem Kaiser Anastasius zum Patricius erhoben, welche römische Würden nach der Ansicht Mancher nicht ohne Einfluss auf die Ausbildung und den Inhalt des fränkischen Königthums und der fränkischen Königsrechte sollen geblieben sein. Selbst noch Karl der Grosse führte gleich seinen Vorfahren den Namen eines Patricius.
Indem viele frühere römische Städte bei der Gründung der germanischen Staaten und vorzüglich auch des Frankenreiches in diesen mit den römischen Kirchen und Priestern ohne Unterbrechung fortbestanden, haben sich das römische städtische Leben und die römische Bildung, die römische Sprache und das Recht, die römische Technik und selbst der römische Baustyl 3) nicht allein nothwendig in bestimmtem Umfange damit erhalten, sondern sie waren so mächtig geblieben, um die fremden Ankömmlinge und
1) Hüllmann, S. 138 ff.
2) Warnkoenig, S. 70.
3) Schnaase, III. S. 482 ff. und IV. 2. S. 49.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/250>, abgerufen am 16.02.2025. |