Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.licher und sie sollen zunächst nur die fremden Wanderer aufnehmen, woran sich die sog. Schaugesellen, Irten- oder Ordengesellen (die maurerischen Ceremonienmeister) schliessen, welche für die Unterbringung der einwandernden Gesellen zu sorgen, für sie bei den Meistern nach einer Anstellung Umfrage und Umschau zu halten, - auch sie zu bewirthen hatten, wo Geschenke eingeführt waren, und ihnen den Gruss (der Legitimation) abfordern mussten.1) Die gleiche Sitte und Pflicht hatten und haben die Studentenverbindungen, namentlich die burschenschaftlichen, gegenüber den fremden Verbindungsgenossen und sie ist die stärkste Bewährung der Zusammengehörigkeit, der Einheit. Alle, welche vermöge ihres Berufes und Geschäftes oft und viel reisen müssen, die reisenden Handelsleute, lassen sich daher gerne zu Freimaurern aufnehmen, was ein beredtes Zeugniss für die Natur und den Werth der Freimaurerei ist. Die Herbergen, alt Heriberga, span. albergue, franz. auberge, werden noch näher bezeichnet als ellende Herbergen, Herbergen für Ellende, Fremde,2) für Andersländische (ali-landi), wie z. B. Zürich eine solche hatte und das dazu gebrauchte Haus noch heute zur ellenden Herberge heisst. Die meisten Abteien des Herzogthums Baiern hatten in München eigene Herbergen oder Häuser zur Aufnahme ihrer dahin gesandten Conventsmitglieder.3) Der letzte Grund und Ursprung der Sitte liegt wohl in den Gebräuchen der römischen Collegien und in ihrem jus sodalitium, worunter man namentlich auch die aus einem freiwilligen, wechselseitigen Vertrage entsprungene Verbindlichkeit verstand, sich wechselseits, wie Brüdern und Kindern, Hülfe zu leisten, welche Verpflichtung mit der der Gastfreundschaft zusammenfällt und von den Griechen und Römern sehr heilig gehalten wurde.4) Hiermit hängt es denn auch zusammen, dass die Provinzialcollegien des römischen Reiches sehr oft mit ihren zu Rom befindlichen Patronen einen förmlichen wechselseitigen 1) Stock, a.a. O., S. 9 und 33, S.49 ff. 2) Ziemann, a. a. O., unter Ellende. 3) Schmeller, a. a. O., III. S. 229. 4) Krause, II. 2. S. 141.
licher und sie sollen zunächst nur die fremden Wanderer aufnehmen, woran sich die sog. Schaugesellen, Irten- oder Ordengesellen (die maurerischen Ceremonienmeister) schliessen, welche für die Unterbringung der einwandernden Gesellen zu sorgen, für sie bei den Meistern nach einer Anstellung Umfrage und Umschau zu halten, – auch sie zu bewirthen hatten, wo Geschenke eingeführt waren, und ihnen den Gruss (der Legitimation) abfordern mussten.1) Die gleiche Sitte und Pflicht hatten und haben die Studentenverbindungen, namentlich die burschenschaftlichen, gegenüber den fremden Verbindungsgenossen und sie ist die stärkste Bewährung der Zusammengehörigkeit, der Einheit. Alle, welche vermöge ihres Berufes und Geschäftes oft und viel reisen müssen, die reisenden Handelsleute, lassen sich daher gerne zu Freimaurern aufnehmen, was ein beredtes Zeugniss für die Natur und den Werth der Freimaurerei ist. Die Herbergen, alt Heriberga, span. albergue, franz. auberge, werden noch näher bezeichnet als ellende Herbergen, Herbergen für Ellende, Fremde,2) für Andersländische (ali-landi), wie z. B. Zürich eine solche hatte und das dazu gebrauchte Haus noch heute zur ellenden Herberge heisst. Die meisten Abteien des Herzogthums Baiern hatten in München eigene Herbergen oder Häuser zur Aufnahme ihrer dahin gesandten Conventsmitglieder.3) Der letzte Grund und Ursprung der Sitte liegt wohl in den Gebräuchen der römischen Collegien und in ihrem jus sodalitium, worunter man namentlich auch die aus einem freiwilligen, wechselseitigen Vertrage entsprungene Verbindlichkeit verstand, sich wechselseits, wie Brüdern und Kindern, Hülfe zu leisten, welche Verpflichtung mit der der Gastfreundschaft zusammenfällt und von den Griechen und Römern sehr heilig gehalten wurde.4) Hiermit hängt es denn auch zusammen, dass die Provinzialcollegien des römischen Reiches sehr oft mit ihren zu Rom befindlichen Patronen einen förmlichen wechselseitigen 1) Stock, a.a. O., S. 9 und 33, S.49 ff. 2) Ziemann, a. a. O., unter Ellende. 3) Schmeller, a. a. O., III. S. 229. 4) Krause, II. 2. S. 141.
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licher und sie sollen zunächst nur die fremden Wanderer aufnehmen, woran sich die sog. Schaugesellen, Irten- oder Ordengesellen (die maurerischen Ceremonienmeister) schliessen, welche für die Unterbringung der einwandernden Gesellen zu sorgen, für sie bei den Meistern nach einer Anstellung Umfrage und Umschau zu halten, – auch sie zu bewirthen hatten, wo Geschenke eingeführt waren, und ihnen den Gruss (der Legitimation) abfordern mussten. 1) Die gleiche Sitte und Pflicht hatten und haben die Studentenverbindungen, namentlich die burschenschaftlichen, gegenüber den fremden Verbindungsgenossen und sie ist die stärkste Bewährung der Zusammengehörigkeit, der Einheit. Alle, welche vermöge ihres Berufes und Geschäftes oft und viel reisen müssen, die reisenden Handelsleute, lassen sich daher gerne zu Freimaurern aufnehmen, was ein beredtes Zeugniss für die Natur und den Werth der Freimaurerei ist. Die Herbergen, alt Heriberga, span. albergue, franz. auberge, werden noch näher bezeichnet als ellende Herbergen, Herbergen für Ellende, Fremde, 2) für Andersländische (ali-landi), wie z. B. Zürich eine solche hatte und das dazu gebrauchte Haus noch heute zur ellenden Herberge heisst. Die meisten Abteien des Herzogthums Baiern hatten in München eigene Herbergen oder Häuser zur Aufnahme ihrer dahin gesandten Conventsmitglieder. 3) Der letzte Grund und Ursprung der Sitte liegt wohl in den Gebräuchen der römischen Collegien und in ihrem jus sodalitium, worunter man namentlich auch die aus einem freiwilligen, wechselseitigen Vertrage entsprungene Verbindlichkeit verstand, sich wechselseits, wie Brüdern und Kindern, Hülfe zu leisten, welche Verpflichtung mit der der Gastfreundschaft zusammenfällt und von den Griechen und Römern sehr heilig gehalten wurde. 4) Hiermit hängt es denn auch zusammen, dass die Provinzialcollegien des römischen Reiches sehr oft mit ihren zu Rom befindlichen Patronen einen förmlichen wechselseitigen
1) Stock, a.a. O., S. 9 und 33, S.49 ff.
2) Ziemann, a. a. O., unter Ellende.
3) Schmeller, a. a. O., III. S. 229.
4) Krause, II. 2. S. 141.
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