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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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dem ihr arbeitet, auch auf des Herrn Vortheil sehen und zu seinem Nutzen arbeiten.

Ferner sollt ihr alle Maurer Mitgenossen oder Brüder nennen, und sie lieben, und keine andere Benennung gebrauchen.

Ferner sollt ihr eures Bruders Weib nicht zurn Ehebruche verführen, noch seine Tochter oder Magd schänden, ihn auf keine Art in Schande bringen, noch ihn ausser Arbeit setzen.

Ferner sollt ihr ehrlich euer Essen und Trinken bezahlen, wo ihr einkehret. Ihr sollt auch nirgends ein Verbrechen, oder etwas Schlechtes begehen, wodurch die Maurergesellschaft in üblen Ruf kommen könnte.

Auch die nur flüchtigste Vergleichung der ältern und der jüngern Fassung der maurerischen Pflichten wird überzeugen, dass die ältere erhabener und idealer, rein christlicher und rein menschlicher, bardischer und weniger römisch-katholisch, benedictinisch sei. Das Mönchs- und das Papstthum wurde auch in England immer mächtiger und unduldsamer, wodurch als Gegenwirkung zunächst die Reformation und in dem maurerischen Lebenskreise die Freimaurerei vorbereitet wurde.1) Auch mag schon jetzt die für die Geschichte der Bauhütten und des sie erfüllenden höhern weltbürgerlichen, oder europäischen Geistes sehr wichtige Bemerkung gemacht werden, dass ursprünglich die Bauhütte keine bleibende und feste Stelle hat und haben sollte, sondern nur vorübergehend an dem Orte, in der Stadt aufgeschlagen wird, wo man eben, grosse Bauten unternommen hat, um nach Vollendung der Bauten wieder abgebrochen und nach einem andern Orte, verlegt zu werden. Die Beweglichkeit und Wandelbarkeit der Bauhütte, gleichsam des tragbaren jüdischen Gotteszeltes, erhielt den Sinn der Bauleute selbst beweglicher und blos auf ihren Zweck des Bauens gerichtet, und die Bauhütte selbst war eine stets sich bewegende, wandelbare und sich erneuernde, indem die sie bildenden Meister und Gesellen im ewigen Wechsel zu und wieder fortwanderten. Das Wandern und die Wandelbarkeit, die stete Ver-

1) Vergl. auch Krause, II. 1. S. 116 ff.

dem ihr arbeitet, auch auf des Herrn Vortheil sehen und zu seinem Nutzen arbeiten.

Ferner sollt ihr alle Maurer Mitgenossen oder Brüder nennen, und sie lieben, und keine andere Benennung gebrauchen.

Ferner sollt ihr eures Bruders Weib nicht zurn Ehebruche verführen, noch seine Tochter oder Magd schänden, ihn auf keine Art in Schande bringen, noch ihn ausser Arbeit setzen.

Ferner sollt ihr ehrlich euer Essen und Trinken bezahlen, wo ihr einkehret. Ihr sollt auch nirgends ein Verbrechen, oder etwas Schlechtes begehen, wodurch die Maurergesellschaft in üblen Ruf kommen könnte.

Auch die nur flüchtigste Vergleichung der ältern und der jüngern Fassung der maurerischen Pflichten wird überzeugen, dass die ältere erhabener und idealer, rein christlicher und rein menschlicher, bardischer und weniger römisch-katholisch, benedictinisch sei. Das Mönchs- und das Papstthum wurde auch in England immer mächtiger und unduldsamer, wodurch als Gegenwirkung zunächst die Reformation und in dem maurerischen Lebenskreise die Freimaurerei vorbereitet wurde.1) Auch mag schon jetzt die für die Geschichte der Bauhütten und des sie erfüllenden höhern weltbürgerlichen, oder europäischen Geistes sehr wichtige Bemerkung gemacht werden, dass ursprünglich die Bauhütte keine bleibende und feste Stelle hat und haben sollte, sondern nur vorübergehend an dem Orte, in der Stadt aufgeschlagen wird, wo man eben, grosse Bauten unternommen hat, um nach Vollendung der Bauten wieder abgebrochen und nach einem andern Orte, verlegt zu werden. Die Beweglichkeit und Wandelbarkeit der Bauhütte, gleichsam des tragbaren jüdischen Gotteszeltes, erhielt den Sinn der Bauleute selbst beweglicher und blos auf ihren Zweck des Bauens gerichtet, und die Bauhütte selbst war eine stets sich bewegende, wandelbare und sich erneuernde, indem die sie bildenden Meister und Gesellen im ewigen Wechsel zu und wieder fortwanderten. Das Wandern und die Wandelbarkeit, die stete Ver-

1) Vergl. auch Krause, II. 1. S. 116 ff.
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[210/0230] dem ihr arbeitet, auch auf des Herrn Vortheil sehen und zu seinem Nutzen arbeiten. Ferner sollt ihr alle Maurer Mitgenossen oder Brüder nennen, und sie lieben, und keine andere Benennung gebrauchen. Ferner sollt ihr eures Bruders Weib nicht zurn Ehebruche verführen, noch seine Tochter oder Magd schänden, ihn auf keine Art in Schande bringen, noch ihn ausser Arbeit setzen. Ferner sollt ihr ehrlich euer Essen und Trinken bezahlen, wo ihr einkehret. Ihr sollt auch nirgends ein Verbrechen, oder etwas Schlechtes begehen, wodurch die Maurergesellschaft in üblen Ruf kommen könnte. Auch die nur flüchtigste Vergleichung der ältern und der jüngern Fassung der maurerischen Pflichten wird überzeugen, dass die ältere erhabener und idealer, rein christlicher und rein menschlicher, bardischer und weniger römisch-katholisch, benedictinisch sei. Das Mönchs- und das Papstthum wurde auch in England immer mächtiger und unduldsamer, wodurch als Gegenwirkung zunächst die Reformation und in dem maurerischen Lebenskreise die Freimaurerei vorbereitet wurde. 1) Auch mag schon jetzt die für die Geschichte der Bauhütten und des sie erfüllenden höhern weltbürgerlichen, oder europäischen Geistes sehr wichtige Bemerkung gemacht werden, dass ursprünglich die Bauhütte keine bleibende und feste Stelle hat und haben sollte, sondern nur vorübergehend an dem Orte, in der Stadt aufgeschlagen wird, wo man eben, grosse Bauten unternommen hat, um nach Vollendung der Bauten wieder abgebrochen und nach einem andern Orte, verlegt zu werden. Die Beweglichkeit und Wandelbarkeit der Bauhütte, gleichsam des tragbaren jüdischen Gotteszeltes, erhielt den Sinn der Bauleute selbst beweglicher und blos auf ihren Zweck des Bauens gerichtet, und die Bauhütte selbst war eine stets sich bewegende, wandelbare und sich erneuernde, indem die sie bildenden Meister und Gesellen im ewigen Wechsel zu und wieder fortwanderten. Das Wandern und die Wandelbarkeit, die stete Ver- 1) Vergl. auch Krause, II. 1. S. 116 ff.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/230>, abgerufen am 24.11.2024.