Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.II. S. 315 ff., - Lübke, Geschichte der Architektur, S. 616 ff., aufgenommen ist, lässt mit dem Tode Alexanders des Grossen oder um 324 vor Chr. den Verfall der griechischen Kunst beginnen und bis zum J. 146 v. Chr. oder bis zur Zerstörung von Korinth und bis zum Untergange der griechischen Freiheit fortgehen. III. Die kymrischen Barden. Eine besondere und sehr aufmerksame Betrachtung verdienen hier die kymrischen Barden, welche sich am längsten und am reinsten in Wales und in Irland1) erhalten haben und worüber neuerlich der rühmlich bekannte Bonner Rechtsgelehrte, F. Walter, in seiner Schrift, das alte Wales, Bonn 1859, S. 254 bis 314, mit grosser Klarheit und fast allzu strengem kritischen Sinne gehandelt hat, weshalb wir seiner Darstellung vorzugsweise folgen werden. Die Verfassung und die Gebräuche der druidischen und lichtgläubigen Barden,2) welche zugleich den Culdeern sehr nahe standen, waren nachweislich auf die Verfassung und die Gebräuche, die Rituale der alten englischen Bauzünfte von vorbildlichem Einflusse, was bisher weniger beachtet wurde, weil das englische Bardenwesen and seine Geschichte erst in den neuern Zeiten mehr und gründlicher erörtert und erforscht worden sind. Die englischen Quellen und Literatur stehen bei Walter verzeichnet, worauf einfach verwiesen wird. Die Druiden3) im weitern Sinne zerfielen in Gallien 1) San Marte, Beiträge zur bretonischen Heldensage, Quedlinburg 1847, S. 122 ff. 2) Vergl. auch Symbolik, I. S. 630. 3) Vergl. darüber die Symbolik an den im Register angeführten Stellen; Diefenbach, Origines Europaeae, Frankfurt 1861, unter Bardus und Druides,
II. S. 315 ff., – Lübke, Geschichte der Architektur, S. 616 ff., aufgenommen ist, lässt mit dem Tode Alexanders des Grossen oder um 324 vor Chr. den Verfall der griechischen Kunst beginnen und bis zum J. 146 v. Chr. oder bis zur Zerstörung von Korinth und bis zum Untergange der griechischen Freiheit fortgehen. III. Die kymrischen Barden. Eine besondere und sehr aufmerksame Betrachtung verdienen hier die kymrischen Barden, welche sich am längsten und am reinsten in Wales und in Irland1) erhalten haben und worüber neuerlich der rühmlich bekannte Bonner Rechtsgelehrte, F. Walter, in seiner Schrift, das alte Wales, Bonn 1859, S. 254 bis 314, mit grosser Klarheit und fast allzu strengem kritischen Sinne gehandelt hat, weshalb wir seiner Darstellung vorzugsweise folgen werden. Die Verfassung und die Gebräuche der druidischen und lichtgläubigen Barden,2) welche zugleich den Culdeern sehr nahe standen, waren nachweislich auf die Verfassung und die Gebräuche, die Rituale der alten englischen Bauzünfte von vorbildlichem Einflusse, was bisher weniger beachtet wurde, weil das englische Bardenwesen and seine Geschichte erst in den neuern Zeiten mehr und gründlicher erörtert und erforscht worden sind. Die englischen Quellen und Literatur stehen bei Walter verzeichnet, worauf einfach verwiesen wird. Die Druiden3) im weitern Sinne zerfielen in Gallien 1) San Marte, Beiträge zur bretonischen Heldensage, Quedlinburg 1847, S. 122 ff. 2) Vergl. auch Symbolik, I. S. 630. 3) Vergl. darüber die Symbolik an den im Register angeführten Stellen; Diefenbach, Origines Europaeae, Frankfurt 1861, unter Bardus und Druides,
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II. S. 315 ff., – Lübke, Geschichte der Architektur, S. 616 ff., aufgenommen ist, lässt mit dem Tode Alexanders des Grossen oder um 324 vor Chr. den Verfall der griechischen Kunst beginnen und bis zum J. 146 v. Chr. oder bis zur Zerstörung von Korinth und bis zum Untergange der griechischen Freiheit fortgehen.
III.
Die kymrischen Barden.
Eine besondere und sehr aufmerksame Betrachtung verdienen hier die kymrischen Barden, welche sich am längsten und am reinsten in Wales und in Irland 1) erhalten haben und worüber neuerlich der rühmlich bekannte Bonner Rechtsgelehrte, F. Walter, in seiner Schrift, das alte Wales, Bonn 1859, S. 254 bis 314, mit grosser Klarheit und fast allzu strengem kritischen Sinne gehandelt hat, weshalb wir seiner Darstellung vorzugsweise folgen werden. Die Verfassung und die Gebräuche der druidischen und lichtgläubigen Barden, 2) welche zugleich den Culdeern sehr nahe standen, waren nachweislich auf die Verfassung und die Gebräuche, die Rituale der alten englischen Bauzünfte von vorbildlichem Einflusse, was bisher weniger beachtet wurde, weil das englische Bardenwesen and seine Geschichte erst in den neuern Zeiten mehr und gründlicher erörtert und erforscht worden sind. Die englischen Quellen und Literatur stehen bei Walter verzeichnet, worauf einfach verwiesen wird.
Die Druiden 3) im weitern Sinne zerfielen in Gallien
1) San Marte, Beiträge zur bretonischen Heldensage, Quedlinburg 1847, S. 122 ff.
2) Vergl. auch Symbolik, I. S. 630.
3) Vergl. darüber die Symbolik an den im Register angeführten Stellen; Diefenbach, Origines Europaeae, Frankfurt 1861, unter Bardus und Druides,
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