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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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eine andere und neue, eine kunstlose Zeit nahte und begann.

Die geschlossenen griechischen Kunstwerkstätten, die geschlossenen Handwerker- und Künstlerverbindungen, die Geschleehtergenossenschaften waren nicht blos den Nichtgenossen verschlossen, sondern auch ihre technischen Kenntnisse und Fertigkeiten bewahrten sie als ihr ursprüngliches Familiengeheimniss und Familiengut, um es als solches ihren Nachkommen zu überliefern, wie sie es von ihren Vorfahren empfangen hatten. Wenn späterhin diese Genossenschaften sich auch mehr öffneten und eigentliche Fremde als Mitglieder zuliessen und aufnahmen, blieben sie doch immerhin noch geschlossene und waren nur leichter zugänglich. Eben deshalb war gewiss die Aufnahme in die Genossenschaft stets eine feierliche, auf die Einschärfung des zu bewahrenden Geheimnisses berechnete und vermuthlich auch eine gradweise, jedoch fehlen alle näheren und bestimmten Nachrichten darüber. Da die hierher gehörenden Handwerke dem Hephistos, Dädalos oder der Athene, also Feuer- oder Lichtgottheiten gewidmet waren und da zu Athen die Aufnahme in die Familie und den Familienverein der Phratrie als eine Mittheilung des heiligen Feuers bei dem jährlich im October gefeierten Feste der Apaturien erfolgte,1) dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass die Aufnahme in die Handwerksgenossenschaft, zum Mitglied einer Kunstwerkstätte eine weihende Lichtertheilung, eine Mysterienaufnahme im Wesentlichen gewesen sei, wodurch aber Verschiedenheiten nach Orten und Gegenden nicht ausgeschlossen werden, wie dieses die Einrichtungen der Daktylen, Korybanten und Telchinen, soweit dieselben bekannt sind, bestätigen. Verschiedenen Kunstwerkstätten als Genosse anzugehören, in verschiedene Mysterien eingeweiht sein, hatte im Alterthum ungefähr denselben Sinn, wie wenn wir von dem Besuche mehrerer Bauschulen, Kunstakademien oder Hochschulen reden. In dem Kunststyle der verschiedenen alten Kunstwerkstätten und in ihrer Kunsthöhe bestand nach Thiersch, S. 246 ff., kein

1) Symbolik, II. S. 274.

eine andere und neue, eine kunstlose Zeit nahte und begann.

Die geschlossenen griechischen Kunstwerkstätten, die geschlossenen Handwerker- und Künstlerverbindungen, die Geschleehtergenossenschaften waren nicht blos den Nichtgenossen verschlossen, sondern auch ihre technischen Kenntnisse und Fertigkeiten bewahrten sie als ihr ursprüngliches Familiengeheimniss und Familiengut, um es als solches ihren Nachkommen zu überliefern, wie sie es von ihren Vorfahren empfangen hatten. Wenn späterhin diese Genossenschaften sich auch mehr öffneten und eigentliche Fremde als Mitglieder zuliessen und aufnahmen, blieben sie doch immerhin noch geschlossene und waren nur leichter zugänglich. Eben deshalb war gewiss die Aufnahme in die Genossenschaft stets eine feierliche, auf die Einschärfung des zu bewahrenden Geheimnisses berechnete und vermuthlich auch eine gradweise, jedoch fehlen alle näheren und bestimmten Nachrichten darüber. Da die hierher gehörenden Handwerke dem Hephistos, Dädalos oder der Athene, also Feuer- oder Lichtgottheiten gewidmet waren und da zu Athen die Aufnahme in die Familie und den Familienverein der Phratrie als eine Mittheilung des heiligen Feuers bei dem jährlich im October gefeierten Feste der Apaturien erfolgte,1) dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass die Aufnahme in die Handwerksgenossenschaft, zum Mitglied einer Kunstwerkstätte eine weihende Lichtertheilung, eine Mysterienaufnahme im Wesentlichen gewesen sei, wodurch aber Verschiedenheiten nach Orten und Gegenden nicht ausgeschlossen werden, wie dieses die Einrichtungen der Daktylen, Korybanten und Telchinen, soweit dieselben bekannt sind, bestätigen. Verschiedenen Kunstwerkstätten als Genosse anzugehören, in verschiedene Mysterien eingeweiht sein, hatte im Alterthum ungefähr denselben Sinn, wie wenn wir von dem Besuche mehrerer Bauschulen, Kunstakademien oder Hochschulen reden. In dem Kunststyle der verschiedenen alten Kunstwerkstätten und in ihrer Kunsthöhe bestand nach Thiersch, S. 246 ff., kein

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[104/0124] eine andere und neue, eine kunstlose Zeit nahte und begann. Die geschlossenen griechischen Kunstwerkstätten, die geschlossenen Handwerker- und Künstlerverbindungen, die Geschleehtergenossenschaften waren nicht blos den Nichtgenossen verschlossen, sondern auch ihre technischen Kenntnisse und Fertigkeiten bewahrten sie als ihr ursprüngliches Familiengeheimniss und Familiengut, um es als solches ihren Nachkommen zu überliefern, wie sie es von ihren Vorfahren empfangen hatten. Wenn späterhin diese Genossenschaften sich auch mehr öffneten und eigentliche Fremde als Mitglieder zuliessen und aufnahmen, blieben sie doch immerhin noch geschlossene und waren nur leichter zugänglich. Eben deshalb war gewiss die Aufnahme in die Genossenschaft stets eine feierliche, auf die Einschärfung des zu bewahrenden Geheimnisses berechnete und vermuthlich auch eine gradweise, jedoch fehlen alle näheren und bestimmten Nachrichten darüber. Da die hierher gehörenden Handwerke dem Hephistos, Dädalos oder der Athene, also Feuer- oder Lichtgottheiten gewidmet waren und da zu Athen die Aufnahme in die Familie und den Familienverein der Phratrie als eine Mittheilung des heiligen Feuers bei dem jährlich im October gefeierten Feste der Apaturien erfolgte, 1) dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass die Aufnahme in die Handwerksgenossenschaft, zum Mitglied einer Kunstwerkstätte eine weihende Lichtertheilung, eine Mysterienaufnahme im Wesentlichen gewesen sei, wodurch aber Verschiedenheiten nach Orten und Gegenden nicht ausgeschlossen werden, wie dieses die Einrichtungen der Daktylen, Korybanten und Telchinen, soweit dieselben bekannt sind, bestätigen. Verschiedenen Kunstwerkstätten als Genosse anzugehören, in verschiedene Mysterien eingeweiht sein, hatte im Alterthum ungefähr denselben Sinn, wie wenn wir von dem Besuche mehrerer Bauschulen, Kunstakademien oder Hochschulen reden. In dem Kunststyle der verschiedenen alten Kunstwerkstätten und in ihrer Kunsthöhe bestand nach Thiersch, S. 246 ff., kein 1) Symbolik, II. S. 274.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/124>, abgerufen am 24.11.2024.