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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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Theseus war eine politische, eine rein staatliche und sollte und musste alle Staatsbürger in den einzelnen Theilen unterbringen, wie in den spätern deutschen Städten auch alle Stadtbürger oft in eine Anzahl von Zünften vertheilt wurden, wenngleich Viele zu der ihnen bestimmten (politischen) Zunft durch ihre Beschäftigung nicht gehören mochten. Innerhalb und unbeschadet der politischen Eintheilung und Verbindung konnten die Geschlechter und Phratrieen auch ihre gewerblichen Interessen versehen und wahren, weshalb man den Gewerbsgenossenschaften auch bei der politischen Eintheilung schon dadurch möglichst Rechnung getragen hatte, dass man einen Gewerbsverein in die neue politische Eintheilung einfügte und einpasste, wo dieses nur immer anging. Daher würde es sich dann einfach erklären, dass die politischen Phratrieen und Geschlechter gewerbliche Namen tragen, Hatte Attika in der ältesten Zeit erbliche Kasten, war die bewusste Aufgabe und Absicht der Gesetzgebung des Theseus, die Auflösung der alten Zustände und die Umschmelzung derselben in einen einheitlichen Staat. Die Mitglieder in den einzelnen Geschlechtern und Phratrieen konnten blos politisch verbunden sein, waren aber vielfach zugleich durch Verwandtschaft und das gleiche Gewerbe verbunden; theilten sich also in Vollgenossen und blos politische Genossen. Die Eintheilung in Geschlechter und Phratrieen scheint aber vorzüglich der religiösen oder kirchlichen Verfassung, dem Kirchen- und Schulwesen zur Unterlage gedient zu haben und behielt diese Bedeutung auch dann unverändert bei, als durch Klisthenes um das Jahr 509 vor Chr.1) eine neue politische Volkseintheilung in 100 Demen mit 10 Phylen von je 10 Demen aufkam,2) Mit der Demenverfassung3) des Klisthenes wurde in Attika gewissermassen das Politische und Bürgerliche von dem Religiösen und Kirchlichen getrennt, indem das Erstere auf den neuen Demen, das Letztere auf den alten Geschlechtern und Phratrieen beruhte. Die Phratrieen oder

1) Peter, Zeittafeln, S. 37.
2) Schoemann, I. S. 367.
3) Ueber den Namen der Demen vgl. meine Symbolik. II. S. 690.

Theseus war eine politische, eine rein staatliche und sollte und musste alle Staatsbürger in den einzelnen Theilen unterbringen, wie in den spätern deutschen Städten auch alle Stadtbürger oft in eine Anzahl von Zünften vertheilt wurden, wenngleich Viele zu der ihnen bestimmten (politischen) Zunft durch ihre Beschäftigung nicht gehören mochten. Innerhalb und unbeschadet der politischen Eintheilung und Verbindung konnten die Geschlechter und Phratrieen auch ihre gewerblichen Interessen versehen und wahren, weshalb man den Gewerbsgenossenschaften auch bei der politischen Eintheilung schon dadurch möglichst Rechnung getragen hatte, dass man einen Gewerbsverein in die neue politische Eintheilung einfügte und einpasste, wo dieses nur immer anging. Daher würde es sich dann einfach erklären, dass die politischen Phratrieen und Geschlechter gewerbliche Namen tragen, Hatte Attika in der ältesten Zeit erbliche Kasten, war die bewusste Aufgabe und Absicht der Gesetzgebung des Theseus, die Auflösung der alten Zustände und die Umschmelzung derselben in einen einheitlichen Staat. Die Mitglieder in den einzelnen Geschlechtern und Phratrieen konnten blos politisch verbunden sein, waren aber vielfach zugleich durch Verwandtschaft und das gleiche Gewerbe verbunden; theilten sich also in Vollgenossen und blos politische Genossen. Die Eintheilung in Geschlechter und Phratrieen scheint aber vorzüglich der religiösen oder kirchlichen Verfassung, dem Kirchen- und Schulwesen zur Unterlage gedient zu haben und behielt diese Bedeutung auch dann unverändert bei, als durch Klisthenes um das Jahr 509 vor Chr.1) eine neue politische Volkseintheilung in 100 Demen mit 10 Phylen von je 10 Demen aufkam,2) Mit der Demenverfassung3) des Klisthenes wurde in Attika gewissermassen das Politische und Bürgerliche von dem Religiösen und Kirchlichen getrennt, indem das Erstere auf den neuen Demen, das Letztere auf den alten Geschlechtern und Phratrieen beruhte. Die Phratrieen oder

1) Peter, Zeittafeln, S. 37.
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[82/0102] Theseus war eine politische, eine rein staatliche und sollte und musste alle Staatsbürger in den einzelnen Theilen unterbringen, wie in den spätern deutschen Städten auch alle Stadtbürger oft in eine Anzahl von Zünften vertheilt wurden, wenngleich Viele zu der ihnen bestimmten (politischen) Zunft durch ihre Beschäftigung nicht gehören mochten. Innerhalb und unbeschadet der politischen Eintheilung und Verbindung konnten die Geschlechter und Phratrieen auch ihre gewerblichen Interessen versehen und wahren, weshalb man den Gewerbsgenossenschaften auch bei der politischen Eintheilung schon dadurch möglichst Rechnung getragen hatte, dass man einen Gewerbsverein in die neue politische Eintheilung einfügte und einpasste, wo dieses nur immer anging. Daher würde es sich dann einfach erklären, dass die politischen Phratrieen und Geschlechter gewerbliche Namen tragen, Hatte Attika in der ältesten Zeit erbliche Kasten, war die bewusste Aufgabe und Absicht der Gesetzgebung des Theseus, die Auflösung der alten Zustände und die Umschmelzung derselben in einen einheitlichen Staat. Die Mitglieder in den einzelnen Geschlechtern und Phratrieen konnten blos politisch verbunden sein, waren aber vielfach zugleich durch Verwandtschaft und das gleiche Gewerbe verbunden; theilten sich also in Vollgenossen und blos politische Genossen. Die Eintheilung in Geschlechter und Phratrieen scheint aber vorzüglich der religiösen oder kirchlichen Verfassung, dem Kirchen- und Schulwesen zur Unterlage gedient zu haben und behielt diese Bedeutung auch dann unverändert bei, als durch Klisthenes um das Jahr 509 vor Chr. 1) eine neue politische Volkseintheilung in 100 Demen mit 10 Phylen von je 10 Demen aufkam, 2) Mit der Demenverfassung 3) des Klisthenes wurde in Attika gewissermassen das Politische und Bürgerliche von dem Religiösen und Kirchlichen getrennt, indem das Erstere auf den neuen Demen, das Letztere auf den alten Geschlechtern und Phratrieen beruhte. Die Phratrieen oder 1) Peter, Zeittafeln, S. 37. 2) Schoemann, I. S. 367. 3) Ueber den Namen der Demen vgl. meine Symbolik. II. S. 690.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/102>, abgerufen am 28.11.2024.