Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.umfasste zu Caesars Zeiten vier grosse Gaue (de belle gall. I. 12). Das transalpinische Gallien wurde anfänglich von den Römern oder von August in vier Hauptprovinzen eingetheilt.1) Ganz an die Eintheilung, welche namentlich auch zu militärischen Zwecken schon Servius Tullius der Stadt Rom gegeben hatte, erinnert, dass z. B. die bischöfliche Stadt Basel schon seit dem J. 1388 in Viertheile geordnet und zu jedem Theile ein Hauptmann gesetzt war, "um dass jedermann wisse, wohin er gehöre, wenn gestürmt wird." Diese Quartiere, oder, wie sie genannt wurden, die vier Banner waren St. Peter und St. Johann mit dem Fischmarkt als Sammelplatz, St. Leonhard (beim Richtbrunnen), St. Alban und St. Ulrich (an den Schwellen beim Spital) und St. Martin (am Kornmarkt). Während eine Verordnung von 1392 diese Eintheilung für Feuersnoth und Kriegsgefahr festhielt, wurde sie nach einer spätern Verordnung v. J. 1410 blos für den Fall von Krieg aufrecht erhalten.2) - Nach den vier Himmelsgegenden war auch das altperuanische Reich der Incas viergetheilt,3) von Cuzco aus gerechnet; die vier Theile des Reiches wurden jedoch nicht nach den vier Weltgegenden, sondern nach den vier Provinzen und Volksstämmen benannt, welche in diesen Weltgegenden sich befanden. Die Schneekette der Antis oder Andes wurde darnach als eine Ostkette betrachtet. Es ist vielleicht nicht ganz der Wahrheit entsprechend und nicht völlig erschöpfend, diese Eintheilungen an die vier Himmelsgegenden anzuknüpfen, wie es allerdings geschehen kann und nach den Benennungen von Ost und West, Nord und Süd auch wirklich geschieht und theilweise selbst geschehen muss. Die vier Himmelsgegenden nämlich möchten keineswegs der letzte und ursprünglichste Theilungsgrund sein, sondern können ebenfalls auf einen höhern Grund der Theilung zurückgeführt werden, - sind selbst erst durch die Theilung entstanden oder ein ab- 1) Warnkönig, französische Staats- und Rechtsgeschichte (Basel 1846), S. 43 ff. 2) Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel, S. 247. 3) Humboldt, Ansichten der Natur, II. S. 368 ff.
umfasste zu Caesars Zeiten vier grosse Gaue (de belle gall. I. 12). Das transalpinische Gallien wurde anfänglich von den Römern oder von August in vier Hauptprovinzen eingetheilt.1) Ganz an die Eintheilung, welche namentlich auch zu militärischen Zwecken schon Servius Tullius der Stadt Rom gegeben hatte, erinnert, dass z. B. die bischöfliche Stadt Basel schon seit dem J. 1388 in Viertheile geordnet und zu jedem Theile ein Hauptmann gesetzt war, „um dass jedermann wisse, wohin er gehöre, wenn gestürmt wird.“ Diese Quartiere, oder, wie sie genannt wurden, die vier Banner waren St. Peter und St. Johann mit dem Fischmarkt als Sammelplatz, St. Leonhard (beim Richtbrunnen), St. Alban und St. Ulrich (an den Schwellen beim Spital) und St. Martin (am Kornmarkt). Während eine Verordnung von 1392 diese Eintheilung für Feuersnoth und Kriegsgefahr festhielt, wurde sie nach einer spätern Verordnung v. J. 1410 blos für den Fall von Krieg aufrecht erhalten.2) – Nach den vier Himmelsgegenden war auch das altperuanische Reich der Incas viergetheilt,3) von Cuzco aus gerechnet; die vier Theile des Reiches wurden jedoch nicht nach den vier Weltgegenden, sondern nach den vier Provinzen und Volksstämmen benannt, welche in diesen Weltgegenden sich befanden. Die Schneekette der Antis oder Andes wurde darnach als eine Ostkette betrachtet. Es ist vielleicht nicht ganz der Wahrheit entsprechend und nicht völlig erschöpfend, diese Eintheilungen an die vier Himmelsgegenden anzuknüpfen, wie es allerdings geschehen kann und nach den Benennungen von Ost und West, Nord und Süd auch wirklich geschieht und theilweise selbst geschehen muss. Die vier Himmelsgegenden nämlich möchten keineswegs der letzte und ursprünglichste Theilungsgrund sein, sondern können ebenfalls auf einen höhern Grund der Theilung zurückgeführt werden, – sind selbst erst durch die Theilung entstanden oder ein ab- 1) Warnkönig, französische Staats- und Rechtsgeschichte (Basel 1846), S. 43 ff. 2) Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel, S. 247. 3) Humboldt, Ansichten der Natur, II. S. 368 ff.
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umfasste zu Caesars Zeiten vier grosse Gaue (de belle gall. I. 12). Das transalpinische Gallien wurde anfänglich von den Römern oder von August in vier Hauptprovinzen eingetheilt. 1) Ganz an die Eintheilung, welche namentlich auch zu militärischen Zwecken schon Servius Tullius der Stadt Rom gegeben hatte, erinnert, dass z. B. die bischöfliche Stadt Basel schon seit dem J. 1388 in Viertheile geordnet und zu jedem Theile ein Hauptmann gesetzt war, „um dass jedermann wisse, wohin er gehöre, wenn gestürmt wird.“ Diese Quartiere, oder, wie sie genannt wurden, die vier Banner waren St. Peter und St. Johann mit dem Fischmarkt als Sammelplatz, St. Leonhard (beim Richtbrunnen), St. Alban und St. Ulrich (an den Schwellen beim Spital) und St. Martin (am Kornmarkt). Während eine Verordnung von 1392 diese Eintheilung für Feuersnoth und Kriegsgefahr festhielt, wurde sie nach einer spätern Verordnung v. J. 1410 blos für den Fall von Krieg aufrecht erhalten. 2) – Nach den vier Himmelsgegenden war auch das altperuanische Reich der Incas viergetheilt, 3) von Cuzco aus gerechnet; die vier Theile des Reiches wurden jedoch nicht nach den vier Weltgegenden, sondern nach den vier Provinzen und Volksstämmen benannt, welche in diesen Weltgegenden sich befanden. Die Schneekette der Antis oder Andes wurde darnach als eine Ostkette betrachtet.
Es ist vielleicht nicht ganz der Wahrheit entsprechend und nicht völlig erschöpfend, diese Eintheilungen an die vier Himmelsgegenden anzuknüpfen, wie es allerdings geschehen kann und nach den Benennungen von Ost und West, Nord und Süd auch wirklich geschieht und theilweise selbst geschehen muss. Die vier Himmelsgegenden nämlich möchten keineswegs der letzte und ursprünglichste Theilungsgrund sein, sondern können ebenfalls auf einen höhern Grund der Theilung zurückgeführt werden, – sind selbst erst durch die Theilung entstanden oder ein ab-
1) Warnkönig, französische Staats- und Rechtsgeschichte (Basel 1846), S. 43 ff.
2) Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel, S. 247.
3) Humboldt, Ansichten der Natur, II. S. 368 ff.
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