Darauf beruht es, dass, obwohl der Mensch und seine gute Seele (göttliche Vernunft), sein Schutzgeist, sonst dieselben und nicht von einander verschieden sind, sie jetzt doch von einander getrennt und die gute Seele mit der bösen um den Menschen sich streitend gedacht werden. Aber dieser Streit des Ormuzd und Ahriman, zwischen den beiden Genien ist nur ein Bild des Kampfes, welchen der Mensch in dem eigenen Innern zwischen dem Guten und Bösen kämpfet und der hier kaum endet, da er auch noch jenseits wird fortgerungen werden müssen, wenigstens von Denen, die hier diesen Kampf nicht siegreichdurchgekämpft haben.
Auch nach dem brahmanischen Religionssystem, wie dasselbe in den durch Hollwohl bekannt gemachten Fragmenten des Schasta enthalten ist, sind alle Seelen der Menschen und Thiere ursprünglich gefallene Geister, der jetzige Zustand der Menschen ist daher nur eine Folge einer in der Geisterwelt vorausgegangenen Uebertretung, eines Falles in dem himmlischen Reiche. Der Urheber jenes ursprünglichen Falles ist noch jetzt der Hauptfeind und Verführer der Menschen. Zur Wiedererlangung seines verlornen Zustandes bedarf der Mensch des Beistandes höherer Wesen. Zwischen dem Tode und der vollkommenen Wiederherstellung der frühern Reinheit und Göttliehkeit der Seele gibt es noch sieben Perioden der Läuterung.1)
In dem germanischen Volksglauben spricht sich gleichfalls die Ansicht aus, dass die Menschenseelen aus dem himmlischen Lichte stammen, besonders in den allerwärts verbreiteten Sagen von den Kindsbrunnen; denn diese Kindsbrunnen sind eben nur der Wolkenhimmel, das Wolkenmeer, worin die Kinderseelen auf dem Schosse der Göttin Holda weilen und woher sie der Storch oder der Marienkäfer den gebärenden Müttern zur Geburt auf die Erde herabträgt.2) Darnach glaubten also auch die Germanen gleich den Baktrern, dass die Beseelung des Menschen erst im Augenblicke der Geburt durch den Eintritt
1) Claudius Werke, III. (Canstadt 1835) S. 89.
2) Mannhardt, germanische Mythen, S. 80 u. 255 ff.
Darauf beruht es, dass, obwohl der Mensch und seine gute Seele (göttliche Vernunft), sein Schutzgeist, sonst dieselben und nicht von einander verschieden sind, sie jetzt doch von einander getrennt und die gute Seele mit der bösen um den Menschen sich streitend gedacht werden. Aber dieser Streit des Ormuzd und Ahriman, zwischen den beiden Genien ist nur ein Bild des Kampfes, welchen der Mensch in dem eigenen Innern zwischen dem Guten und Bösen kämpfet und der hier kaum endet, da er auch noch jenseits wird fortgerungen werden müssen, wenigstens von Denen, die hier diesen Kampf nicht siegreichdurchgekämpft haben.
Auch nach dem brahmanischen Religionssystem, wie dasselbe in den durch Hollwohl bekannt gemachten Fragmenten des Schasta enthalten ist, sind alle Seelen der Menschen und Thiere ursprünglich gefallene Geister, der jetzige Zustand der Menschen ist daher nur eine Folge einer in der Geisterwelt vorausgegangenen Uebertretung, eines Falles in dem himmlischen Reiche. Der Urheber jenes ursprünglichen Falles ist noch jetzt der Hauptfeind und Verführer der Menschen. Zur Wiedererlangung seines verlornen Zustandes bedarf der Mensch des Beistandes höherer Wesen. Zwischen dem Tode und der vollkommenen Wiederherstellung der frühern Reinheit und Göttliehkeit der Seele gibt es noch sieben Perioden der Läuterung.1)
In dem germanischen Volksglauben spricht sich gleichfalls die Ansicht aus, dass die Menschenseelen aus dem himmlischen Lichte stammen, besonders in den allerwärts verbreiteten Sagen von den Kindsbrunnen; denn diese Kindsbrunnen sind eben nur der Wolkenhimmel, das Wolkenmeer, worin die Kinderseelen auf dem Schosse der Göttin Holda weilen und woher sie der Storch oder der Marienkäfer den gebärenden Müttern zur Geburt auf die Erde herabträgt.2) Darnach glaubten also auch die Germanen gleich den Baktrern, dass die Beseelung des Menschen erst im Augenblicke der Geburt durch den Eintritt
1) Claudius Werke, III. (Canstadt 1835) S. 89.
2) Mannhardt, germanische Mythen, S. 80 u. 255 ff.
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0048"n="28"/><p>
Darauf beruht es, dass, obwohl der Mensch und seine gute Seele (göttliche Vernunft), sein Schutzgeist, sonst dieselben und nicht von einander verschieden sind, sie jetzt doch von einander getrennt und die gute Seele mit der bösen um den Menschen sich streitend gedacht werden. Aber dieser Streit des Ormuzd und Ahriman, zwischen den beiden Genien ist nur ein Bild des Kampfes, welchen der Mensch in dem eigenen Innern zwischen dem Guten und Bösen kämpfet und der hier kaum endet, da er auch noch jenseits wird fortgerungen werden müssen, wenigstens von Denen, die hier diesen Kampf nicht siegreichdurchgekämpft haben.</p><p>
Auch nach dem brahmanischen Religionssystem, wie dasselbe in den durch Hollwohl bekannt gemachten Fragmenten des Schasta enthalten ist, sind alle Seelen der Menschen und Thiere ursprünglich gefallene Geister, der jetzige Zustand der Menschen ist daher nur eine Folge einer in der Geisterwelt vorausgegangenen Uebertretung, eines Falles in dem himmlischen Reiche. Der Urheber jenes ursprünglichen Falles ist noch jetzt der Hauptfeind und Verführer der Menschen. Zur Wiedererlangung seines verlornen Zustandes bedarf der Mensch des Beistandes höherer Wesen. Zwischen dem Tode und der vollkommenen Wiederherstellung der frühern Reinheit und Göttliehkeit der Seele gibt es noch sieben Perioden der Läuterung.<noteplace="foot"n="1)">Claudius Werke, III. (Canstadt 1835) S. 89.<lb/></note></p><p>
In dem germanischen Volksglauben spricht sich gleichfalls die Ansicht aus, dass die Menschenseelen aus dem himmlischen Lichte stammen, besonders in den allerwärts verbreiteten Sagen von den Kindsbrunnen; denn diese Kindsbrunnen sind eben nur der Wolkenhimmel, das Wolkenmeer, worin die Kinderseelen auf dem Schosse der Göttin Holda weilen und woher sie der Storch oder der Marienkäfer den gebärenden Müttern zur Geburt auf die Erde herabträgt.<noteplace="foot"n="2)"> Mannhardt, germanische Mythen, S. 80 u. 255 ff.<lb/></note> Darnach glaubten also auch die Germanen gleich den Baktrern, dass die Beseelung des Menschen erst im Augenblicke der Geburt durch den Eintritt
</p></div></body></text></TEI>
[28/0048]
Darauf beruht es, dass, obwohl der Mensch und seine gute Seele (göttliche Vernunft), sein Schutzgeist, sonst dieselben und nicht von einander verschieden sind, sie jetzt doch von einander getrennt und die gute Seele mit der bösen um den Menschen sich streitend gedacht werden. Aber dieser Streit des Ormuzd und Ahriman, zwischen den beiden Genien ist nur ein Bild des Kampfes, welchen der Mensch in dem eigenen Innern zwischen dem Guten und Bösen kämpfet und der hier kaum endet, da er auch noch jenseits wird fortgerungen werden müssen, wenigstens von Denen, die hier diesen Kampf nicht siegreichdurchgekämpft haben.
Auch nach dem brahmanischen Religionssystem, wie dasselbe in den durch Hollwohl bekannt gemachten Fragmenten des Schasta enthalten ist, sind alle Seelen der Menschen und Thiere ursprünglich gefallene Geister, der jetzige Zustand der Menschen ist daher nur eine Folge einer in der Geisterwelt vorausgegangenen Uebertretung, eines Falles in dem himmlischen Reiche. Der Urheber jenes ursprünglichen Falles ist noch jetzt der Hauptfeind und Verführer der Menschen. Zur Wiedererlangung seines verlornen Zustandes bedarf der Mensch des Beistandes höherer Wesen. Zwischen dem Tode und der vollkommenen Wiederherstellung der frühern Reinheit und Göttliehkeit der Seele gibt es noch sieben Perioden der Läuterung. 1)
In dem germanischen Volksglauben spricht sich gleichfalls die Ansicht aus, dass die Menschenseelen aus dem himmlischen Lichte stammen, besonders in den allerwärts verbreiteten Sagen von den Kindsbrunnen; denn diese Kindsbrunnen sind eben nur der Wolkenhimmel, das Wolkenmeer, worin die Kinderseelen auf dem Schosse der Göttin Holda weilen und woher sie der Storch oder der Marienkäfer den gebärenden Müttern zur Geburt auf die Erde herabträgt. 2) Darnach glaubten also auch die Germanen gleich den Baktrern, dass die Beseelung des Menschen erst im Augenblicke der Geburt durch den Eintritt
1) Claudius Werke, III. (Canstadt 1835) S. 89.
2) Mannhardt, germanische Mythen, S. 80 u. 255 ff.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/48>, abgerufen am 17.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.