Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.Yama das Urtheil über die Seele des Verstorbenen spricht, ruft er zu Zeugen des Gerichtes Surya (die Sonne), Chandra (den Mond), Payana (den Wind), Agni (das Feuer), Akaca (den Aether), Prit' hivi (die Erde) und Varuna (das Wasser). Aehnlich schwuren die Griechen unter Anrufung der Elemente.1) Die Inder nahmen auch fünf Organe des Handelns an: Mund, Hände, Füsse, Hintern und Geschlechtsorgane, sowie fünf (nach Andern zehn) vitale Functionen: Ein- und Ausathmen u. s. f.2) Die Lehrzeit der deutschen Steinmetzlehrlinge war seit den ältesten Zeiten auf fünf Jahre festgesetzt.3) Fünffach ist der Schritt, der Schlag, das Reisen und das Alter des jetzigen Freimaurergesellen. Nach der deutschen gemeinen Steinmetzordnung4) darf ein Meister nicht mehr als fünf Lehrlinge annehmen, vermuthlich weil er nicht mehr gehörig unterrichten und bilden könnte; hatte der Meister nur einen einzigen Bau, durfte er nicht mehr als drei Lehrlinge zugleich haben. Die Handwerksmaurer müssen drei Jahre lernen und zwei Jahre wandern,5) können also nicht vor fünf Jahren Meister werden, wie die Steinmetzen nicht vor sieben Jahren, indem auch sie wenigstens zwei Jahre wandern sollen. Die englischen Steinmetzen brauchen zwar nicht zu wandern, müssen aber dagegen sieben Jahre lernen, wodurch sie den deutschen Steinmetzen doch gleichgestellt werden.6) Gewöhnlich müssen die deutschen Steinmetzen sogar drei Jahre wandern und können somit nicht vor acht Jahren Meister sein. XLIX. Die Siebenzahl. Die in dem ganzen Alterthume sowie in der Maurerei unendlich viel gebrauchten Fünf- und Siebenzahlen sind 1) Prichard, ägypt. Mythol., S. 181. 2) Rosenkranz, a. a. O., S. 157. 3) Fallou, S. 40; Heldmann, S. 227 und 284 ff. 4) Heldmann, S. 262 und 263. 5) Fallou, S. 53. 6) Fallou, S. 40.
Yama das Urtheil über die Seele des Verstorbenen spricht, ruft er zu Zeugen des Gerichtes Surya (die Sonne), Chandra (den Mond), Payana (den Wind), Agni (das Feuer), Akâça (den Aether), Prit’ hivi (die Erde) und Varuna (das Wasser). Aehnlich schwuren die Griechen unter Anrufung der Elemente.1) Die Inder nahmen auch fünf Organe des Handelns an: Mund, Hände, Füsse, Hintern und Geschlechtsorgane, sowie fünf (nach Andern zehn) vitale Functionen: Ein- und Ausathmen u. s. f.2) Die Lehrzeit der deutschen Steinmetzlehrlinge war seit den ältesten Zeiten auf fünf Jahre festgesetzt.3) Fünffach ist der Schritt, der Schlag, das Reisen und das Alter des jetzigen Freimaurergesellen. Nach der deutschen gemeinen Steinmetzordnung4) darf ein Meister nicht mehr als fünf Lehrlinge annehmen, vermuthlich weil er nicht mehr gehörig unterrichten und bilden könnte; hatte der Meister nur einen einzigen Bau, durfte er nicht mehr als drei Lehrlinge zugleich haben. Die Handwerksmaurer müssen drei Jahre lernen und zwei Jahre wandern,5) können also nicht vor fünf Jahren Meister werden, wie die Steinmetzen nicht vor sieben Jahren, indem auch sie wenigstens zwei Jahre wandern sollen. Die englischen Steinmetzen brauchen zwar nicht zu wandern, müssen aber dagegen sieben Jahre lernen, wodurch sie den deutschen Steinmetzen doch gleichgestellt werden.6) Gewöhnlich müssen die deutschen Steinmetzen sogar drei Jahre wandern und können somit nicht vor acht Jahren Meister sein. XLIX. Die Siebenzahl. Die in dem ganzen Alterthume sowie in der Maurerei unendlich viel gebrauchten Fünf- und Siebenzahlen sind 1) Prichard, ägypt. Mythol., S. 181. 2) Rosenkranz, a. a. O., S. 157. 3) Fallou, S. 40; Heldmann, S. 227 und 284 ff. 4) Heldmann, S. 262 und 263. 5) Fallou, S. 53. 6) Fallou, S. 40.
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Yama das Urtheil über die Seele des Verstorbenen spricht, ruft er zu Zeugen des Gerichtes Surya (die Sonne), Chandra (den Mond), Payana (den Wind), Agni (das Feuer), Akâça (den Aether), Prit’ hivi (die Erde) und Varuna (das Wasser). Aehnlich schwuren die Griechen unter Anrufung der Elemente. 1) Die Inder nahmen auch fünf Organe des Handelns an: Mund, Hände, Füsse, Hintern und Geschlechtsorgane, sowie fünf (nach Andern zehn) vitale Functionen: Ein- und Ausathmen u. s. f. 2)
Die Lehrzeit der deutschen Steinmetzlehrlinge war seit den ältesten Zeiten auf fünf Jahre festgesetzt. 3) Fünffach ist der Schritt, der Schlag, das Reisen und das Alter des jetzigen Freimaurergesellen. Nach der deutschen gemeinen Steinmetzordnung 4) darf ein Meister nicht mehr als fünf Lehrlinge annehmen, vermuthlich weil er nicht mehr gehörig unterrichten und bilden könnte; hatte der Meister nur einen einzigen Bau, durfte er nicht mehr als drei Lehrlinge zugleich haben. Die Handwerksmaurer müssen drei Jahre lernen und zwei Jahre wandern, 5) können also nicht vor fünf Jahren Meister werden, wie die Steinmetzen nicht vor sieben Jahren, indem auch sie wenigstens zwei Jahre wandern sollen. Die englischen Steinmetzen brauchen zwar nicht zu wandern, müssen aber dagegen sieben Jahre lernen, wodurch sie den deutschen Steinmetzen doch gleichgestellt werden. 6) Gewöhnlich müssen die deutschen Steinmetzen sogar drei Jahre wandern und können somit nicht vor acht Jahren Meister sein.
XLIX.
Die Siebenzahl.
Die in dem ganzen Alterthume sowie in der Maurerei unendlich viel gebrauchten Fünf- und Siebenzahlen sind
1) Prichard, ägypt. Mythol., S. 181.
2) Rosenkranz, a. a. O., S. 157.
3) Fallou, S. 40; Heldmann, S. 227 und 284 ff.
4) Heldmann, S. 262 und 263.
5) Fallou, S. 53.
6) Fallou, S. 40.
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