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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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griffen werden, und wenn er dennoch durch einen Zufall in die Gewalt seiner Gegner gerathen sollte, sich unsichtbar machen und so seinen Banden sich wieder entziehen. Man sagt auch neungescheid und siebengescheid nach Schmeller, bayerisches Wörterbuch, II. S. 607, vielleicht in Bezug auf die ehemals in der Zahl 9 und 7 gewählten sachverständigen Schiedsrichter bei verschiedenen Gelegenheiten, so z. B. die Nenner beim Scheibenschiessen. - Im Russischen bezeichnet Dewyntewis, neun Väter habend, ein Hurenkind, und die Schwarzwurz heisst dewesyl, Neunkraut.1) Nach deutschem Rechtsgebrauche musste Derjenige welcher eine Leibeigene zur Frau hatte, neun Schritte von den Gerichtsschranken stehen bleiben.2) Neun Thore hatte Walhalla; mit neun Riesenjungfrauen hatte Odhin den Himmelswächter Heimdal erzeugt. Bei den salischen Franken hatte der Angeklagte neun Tage zur Verantwortung (Fallou S. 436). Ein vor 60 Jahren in einem Hauskeller zu Wyl im Kanton Bern aufgefundenes und noch erhaltenes Basrelief-Bildwerk, auf einem Granitblocke, der zu einem alten Altare gedient zu haben scheint, welches Jahn, der Kanton Bern, S. 401 Anm., der frühern römischkeltischen Zeit zuschreibt und mit Haller für eine Darstellung des Sonnengottes Belenus hält, trägt abwärts vom Kopfe neun Ringe, die Jahn auf den Sonnendiskus, den Ring der Ewigkeit und die sieben Disken der sieben Planeten deutet.3) Nach der Zendsage trägt der heilige Stier Saroseok neun Stämme der auswandernden Eranier über den Zare Ferakhant (das persische Meer?4)). König Numa soll das römische Volk in neun Zünfte oder Collegia eingetheilt haben, welche bei Heldmann, a. a. O., S. 59, einzeln aufgezählt werden.

Der maurerische Satz, dass wenigstens fünf Mitglieder erforderlich sind, um eine (unvollkommene Loge) zu bilden, wird von Gädicke, Freimaurerlexikon unter Fünf, aus den fünf Sinnen abgeleitet, indem die zu einer Loge

1) Pott, Studien zur griech. Mythol., S. 322.
2) Fallou, S. 317.
3) Vergl. auch Wyss, Reise ins Berner Oberland, S. 259 Anm.**
4) Knötel, Cheops, S. 119.

griffen werden, und wenn er dennoch durch einen Zufall in die Gewalt seiner Gegner gerathen sollte, sich unsichtbar machen und so seinen Banden sich wieder entziehen. Man sagt auch neungescheid und siebengescheid nach Schmeller, bayerisches Wörterbuch, II. S. 607, vielleicht in Bezug auf die ehemals in der Zahl 9 und 7 gewählten sachverständigen Schiedsrichter bei verschiedenen Gelegenheiten, so z. B. die Nenner beim Scheibenschiessen. – Im Russischen bezeichnet Dewyntêwis, neun Väter habend, ein Hurenkind, und die Schwarzwurz heisst dewesyl, Neunkraut.1) Nach deutschem Rechtsgebrauche musste Derjenige welcher eine Leibeigene zur Frau hatte, neun Schritte von den Gerichtsschranken stehen bleiben.2) Neun Thore hatte Walhalla; mit neun Riesenjungfrauen hatte Odhin den Himmelswächter Heimdal erzeugt. Bei den salischen Franken hatte der Angeklagte neun Tage zur Verantwortung (Fallou S. 436). Ein vor 60 Jahren in einem Hauskeller zu Wyl im Kanton Bern aufgefundenes und noch erhaltenes Basrelief-Bildwerk, auf einem Granitblocke, der zu einem alten Altare gedient zu haben scheint, welches Jahn, der Kanton Bern, S. 401 Anm., der frühern römischkeltischen Zeit zuschreibt und mit Haller für eine Darstellung des Sonnengottes Belenus hält, trägt abwärts vom Kopfe neun Ringe, die Jahn auf den Sonnendiskus, den Ring der Ewigkeit und die sieben Disken der sieben Planeten deutet.3) Nach der Zendsage trägt der heilige Stier Saroseok neun Stämme der auswandernden Eranier über den Zaré Ferakhant (das persische Meer?4)). König Numa soll das römische Volk in neun Zünfte oder Collegia eingetheilt haben, welche bei Heldmann, a. a. O., S. 59, einzeln aufgezählt werden.

Der maurerische Satz, dass wenigstens fünf Mitglieder erforderlich sind, um eine (unvollkommene Loge) zu bilden, wird von Gädicke, Freimaurerlexikon unter Fünf, aus den fünf Sinnen abgeleitet, indem die zu einer Loge

1) Pott, Studien zur griech. Mythol., S. 322.
2) Fallou, S. 317.
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[389/0409] griffen werden, und wenn er dennoch durch einen Zufall in die Gewalt seiner Gegner gerathen sollte, sich unsichtbar machen und so seinen Banden sich wieder entziehen. Man sagt auch neungescheid und siebengescheid nach Schmeller, bayerisches Wörterbuch, II. S. 607, vielleicht in Bezug auf die ehemals in der Zahl 9 und 7 gewählten sachverständigen Schiedsrichter bei verschiedenen Gelegenheiten, so z. B. die Nenner beim Scheibenschiessen. – Im Russischen bezeichnet Dewyntêwis, neun Väter habend, ein Hurenkind, und die Schwarzwurz heisst dewesyl, Neunkraut. 1) Nach deutschem Rechtsgebrauche musste Derjenige welcher eine Leibeigene zur Frau hatte, neun Schritte von den Gerichtsschranken stehen bleiben. 2) Neun Thore hatte Walhalla; mit neun Riesenjungfrauen hatte Odhin den Himmelswächter Heimdal erzeugt. Bei den salischen Franken hatte der Angeklagte neun Tage zur Verantwortung (Fallou S. 436). Ein vor 60 Jahren in einem Hauskeller zu Wyl im Kanton Bern aufgefundenes und noch erhaltenes Basrelief-Bildwerk, auf einem Granitblocke, der zu einem alten Altare gedient zu haben scheint, welches Jahn, der Kanton Bern, S. 401 Anm., der frühern römischkeltischen Zeit zuschreibt und mit Haller für eine Darstellung des Sonnengottes Belenus hält, trägt abwärts vom Kopfe neun Ringe, die Jahn auf den Sonnendiskus, den Ring der Ewigkeit und die sieben Disken der sieben Planeten deutet. 3) Nach der Zendsage trägt der heilige Stier Saroseok neun Stämme der auswandernden Eranier über den Zaré Ferakhant (das persische Meer? 4)). König Numa soll das römische Volk in neun Zünfte oder Collegia eingetheilt haben, welche bei Heldmann, a. a. O., S. 59, einzeln aufgezählt werden. Der maurerische Satz, dass wenigstens fünf Mitglieder erforderlich sind, um eine (unvollkommene Loge) zu bilden, wird von Gädicke, Freimaurerlexikon unter Fünf, aus den fünf Sinnen abgeleitet, indem die zu einer Loge 1) Pott, Studien zur griech. Mythol., S. 322. 2) Fallou, S. 317. 3) Vergl. auch Wyss, Reise ins Berner Oberland, S. 259 Anm.** 4) Knötel, Cheops, S. 119.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/409>, abgerufen am 25.11.2024.