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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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und all sein Hab und Gut verbrennt, soll, wenn er geständig ist, jede Ecke seines Hauses und ausserdem die Herdstätte besonders, also fünffach büssen; wenn er aber leugnet, so soll er um die vier Ecken mit 4 barschienigen Kämpfen und um die Herdstätte mit dem fünften streiten, denn man soll Mord mit Mord kühlen.1) Nach dem Sendrechte des westerlauwerschen Frieslands gab es fünf Gottesurtheile, worunter der gerichtliche Zweikampf. In einem angelsächsischen Gesetze Alfreds des Grossen ist dem Kläger gestattet, in fünf Kirchen, d. h. einen fünffachen Eid zu schwören, worauf sich der Beklagte durch einen Eid in zwölf Kirchen befreien kann.2) Nach Schmid, schwäbisches Wörterbuch, S. 624 , hat man in Schwaben das Sprichwort: "Er will das Tuch an fünf Zipfeln," d. h. er verlangt zuviel, er will die Sache zu gewiss haben. Nach dem bischöflichen Rechte der Stadt Strassburg mussten die einzelnen Bürger fünf Tage lang Herrendienst leisten (in dominico opere operari). Die Röuste von Zürich führten, eine fünfblätterige weisse Rose im blauen Felde als Wappen.

Da das Pentalpha aus drei verschlungenen Dreiecken zusammengesetzt ist, also aus der dreifachen Dreizahl oder drei x drei besteht, galt es auch als Symbol der dem Gotte Fro heiligen Neunzahl.3) Hierdurch stellt sich das pythagoreische Pentalpha auch dar als das Symbol der neun getreuen und der drei ungetreuen Gesellen, der neun Lebens- und der drei Todesmonate des Hiram und zuletzt des ganzen Jahreslaufes oder der Zwölfzahl. Auf das Letztere deutet es wohl oder könnte es doch deuten, dass von den Bauleuten, von den Bausymbolikern des Mittelalters das Pentalpha auch dargestellt wird in einem Kreise, wie z. B. nach Fallou, a. a. O., an einem Spitzgiebel des Thurmes über der Hauptkirche zu Hannover und an der Barfusserkirche zu Erfurt. Auch erscheint das Pentalpha gleichsam wieder aufgelöset in seine drei Drei-

1) Unger, der gerichtliche Zweikampf, Göttingen 1847, S. 9.
2) Unger, a. a. O., S. 21.
3) Fallou, die Mysterien der Freimaurer, S. 443 (der angeblich zweiten Ausgabe).

und all sein Hab und Gut verbrennt, soll, wenn er geständig ist, jede Ecke seines Hauses und ausserdem die Herdstätte besonders, also fünffach büssen; wenn er aber leugnet, so soll er um die vier Ecken mit 4 barschienigen Kämpfen und um die Herdstätte mit dem fünften streiten, denn man soll Mord mit Mord kühlen.1) Nach dem Sendrechte des westerlauwerschen Frieslands gab es fünf Gottesurtheile, worunter der gerichtliche Zweikampf. In einem angelsächsischen Gesetze Alfreds des Grossen ist dem Kläger gestattet, in fünf Kirchen, d. h. einen fünffachen Eid zu schwören, worauf sich der Beklagte durch einen Eid in zwölf Kirchen befreien kann.2) Nach Schmid, schwäbisches Wörterbuch, S. 624 , hat man in Schwaben das Sprichwort: „Er will das Tuch an fünf Zipfeln,“ d. h. er verlangt zuviel, er will die Sache zu gewiss haben. Nach dem bischöflichen Rechte der Stadt Strassburg mussten die einzelnen Bürger fünf Tage lang Herrendienst leisten (in dominico opere operari). Die Röuste von Zürich führten, eine fünfblätterige weisse Rose im blauen Felde als Wappen.

Da das Pentalpha aus drei verschlungenen Dreiecken zusammengesetzt ist, also aus der dreifachen Dreizahl oder drei × drei besteht, galt es auch als Symbol der dem Gotte Frô heiligen Neunzahl.3) Hierdurch stellt sich das pythagoreische Pentalpha auch dar als das Symbol der neun getreuen und der drei ungetreuen Gesellen, der neun Lebens- und der drei Todesmonate des Hiram und zuletzt des ganzen Jahreslaufes oder der Zwölfzahl. Auf das Letztere deutet es wohl oder könnte es doch deuten, dass von den Bauleuten, von den Bausymbolikern des Mittelalters das Pentalpha auch dargestellt wird in einem Kreise, wie z. B. nach Fallou, a. a. O., an einem Spitzgiebel des Thurmes über der Hauptkirche zu Hannover und an der Barfusserkirche zu Erfurt. Auch erscheint das Pentalpha gleichsam wieder aufgelöset in seine drei Drei-

1) Unger, der gerichtliche Zweikampf, Göttingen 1847, S. 9.
2) Unger, a. a. O., S. 21.
3) Fallou, die Mysterien der Freimaurer, S. 443 (der angeblich zweiten Ausgabe).
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[379/0399] und all sein Hab und Gut verbrennt, soll, wenn er geständig ist, jede Ecke seines Hauses und ausserdem die Herdstätte besonders, also fünffach büssen; wenn er aber leugnet, so soll er um die vier Ecken mit 4 barschienigen Kämpfen und um die Herdstätte mit dem fünften streiten, denn man soll Mord mit Mord kühlen. 1) Nach dem Sendrechte des westerlauwerschen Frieslands gab es fünf Gottesurtheile, worunter der gerichtliche Zweikampf. In einem angelsächsischen Gesetze Alfreds des Grossen ist dem Kläger gestattet, in fünf Kirchen, d. h. einen fünffachen Eid zu schwören, worauf sich der Beklagte durch einen Eid in zwölf Kirchen befreien kann. 2) Nach Schmid, schwäbisches Wörterbuch, S. 624 , hat man in Schwaben das Sprichwort: „Er will das Tuch an fünf Zipfeln,“ d. h. er verlangt zuviel, er will die Sache zu gewiss haben. Nach dem bischöflichen Rechte der Stadt Strassburg mussten die einzelnen Bürger fünf Tage lang Herrendienst leisten (in dominico opere operari). Die Röuste von Zürich führten, eine fünfblätterige weisse Rose im blauen Felde als Wappen. Da das Pentalpha aus drei verschlungenen Dreiecken zusammengesetzt ist, also aus der dreifachen Dreizahl oder drei × drei besteht, galt es auch als Symbol der dem Gotte Frô heiligen Neunzahl. 3) Hierdurch stellt sich das pythagoreische Pentalpha auch dar als das Symbol der neun getreuen und der drei ungetreuen Gesellen, der neun Lebens- und der drei Todesmonate des Hiram und zuletzt des ganzen Jahreslaufes oder der Zwölfzahl. Auf das Letztere deutet es wohl oder könnte es doch deuten, dass von den Bauleuten, von den Bausymbolikern des Mittelalters das Pentalpha auch dargestellt wird in einem Kreise, wie z. B. nach Fallou, a. a. O., an einem Spitzgiebel des Thurmes über der Hauptkirche zu Hannover und an der Barfusserkirche zu Erfurt. Auch erscheint das Pentalpha gleichsam wieder aufgelöset in seine drei Drei- 1) Unger, der gerichtliche Zweikampf, Göttingen 1847, S. 9. 2) Unger, a. a. O., S. 21. 3) Fallou, die Mysterien der Freimaurer, S. 443 (der angeblich zweiten Ausgabe).

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 379. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/399>, abgerufen am 23.11.2024.