den, namentlich der tredecim (eine keltische Zahl) jurati, li Trezes jureis de la paix, zur Erscheinung. Heusler glaubt, dass die paraiges vielleicht uralte, an jenen Orten angesiedelte grosse Parentelen seien; wir glauben, die ursprünglichste Gemeinde sei nach indo-germanischer Weise von fünf Familien gebildet worden, welche sich dann im Laufe der Zeiten zu fünf Parentelen, gleichsam fünf Stämmen oder doch Geschlechtern erweiterten. Die Stadt oder das Bisthum Metz hatte hiermit zusammenhängend auch fünf Abteien. Die fünf paraiges erhielten später die Bezeichnung nobles, d. h. bildeten das Patriciat im Gegensatze des (sechsten) paraige du commun, der einfachen Bürgergemeinde. Entfernt verwandt ist hiemit, dass die christlichen Basiliken 3, 5 und selbst 7 Schiffe oder neben dem Hauptschiff, Langhaus 2, 4 und 6 Nebenschiffe haben, was aber allerdings nicht symbolisch ist, sondern einfach aus der baulichen Construction hervorgeht. Eine fünf schiffige Basilika war z. B. schon die von Constantin erbaute Peterskirche zu Rom;1) ebenso die Paulskirche (S. Paole) zu Rom, die etwas später unter Theodosius von 386 - 400 angelegt worden und im J. 1823 abgebrannt ist; ferner der im vorigen Jahrhundert neu aufgeführte Dom zu Ravenna;2) die von der Helena, der Mutter des Kaisers Constantin, erbaute und noch erhaltene Basilika zu Bethlehem.3) - England hat einen Lord Warden of the cinque Ports, d. h. Aufseher der fünf Häfen an der Ostküste Frankreich gegenüber, nämlich Hastings, Romney, Hythe. Dover und Sandwich, denen später noch Winchelsea und Rhe beigefügt wurden. Auf königlichen englischen Goldmünzen, und zwar auf dem Avers sowohl als auf dem Revers, findet sich eine fünfblätterige Rose angebracht.4) In der Schweiz ist die Mitgliederzahl der Gerichts- und der Verwaltungsbehörden sehr häufig 5, oder
auch 7, 9 und 12. Die friesischen Landrechte bestimmen, dass wer eines andern Haus bei Nacht in Brand steckt
1) Lübke, Geschichte der Architektur, S. 179.
2) Lübke, a. a. O., S. 182.
3) Lübke, S. 184.
4) Zweiter Bericht des historischen Vereins der Pfalz, S. 26.
den, namentlich der tredecim (eine keltische Zahl) jurati, li Trezes jureis de la paix, zur Erscheinung. Heusler glaubt, dass die paraiges vielleicht uralte, an jenen Orten angesiedelte grosse Parentelen seien; wir glauben, die ursprünglichste Gemeinde sei nach indo-germanischer Weise von fünf Familien gebildet worden, welche sich dann im Laufe der Zeiten zu fünf Parentelen, gleichsam fünf Stämmen oder doch Geschlechtern erweiterten. Die Stadt oder das Bisthum Metz hatte hiermit zusammenhängend auch fünf Abteien. Die fünf paraiges erhielten später die Bezeichnung nobles, d. h. bildeten das Patriciat im Gegensatze des (sechsten) paraige du commun, der einfachen Bürgergemeinde. Entfernt verwandt ist hiemit, dass die christlichen Basiliken 3, 5 und selbst 7 Schiffe oder neben dem Hauptschiff, Langhaus 2, 4 und 6 Nebenschiffe haben, was aber allerdings nicht symbolisch ist, sondern einfach aus der baulichen Construction hervorgeht. Eine fünf schiffige Basilika war z. B. schon die von Constantin erbaute Peterskirche zu Rom;1) ebenso die Paulskirche (S. Paole) zu Rom, die etwas später unter Theodosius von 386 – 400 angelegt worden und im J. 1823 abgebrannt ist; ferner der im vorigen Jahrhundert neu aufgeführte Dom zu Ravenna;2) die von der Helena, der Mutter des Kaisers Constantin, erbaute und noch erhaltene Basilika zu Bethlehem.3) – England hat einen Lord Warden of the cinque Ports, d. h. Aufseher der fünf Häfen an der Ostküste Frankreich gegenüber, nämlich Hastings, Romney, Hythe. Dover und Sandwich, denen später noch Winchelsea und Rhe beigefügt wurden. Auf königlichen englischen Goldmünzen, und zwar auf dem Avers sowohl als auf dem Revers, findet sich eine fünfblätterige Rose angebracht.4) In der Schweiz ist die Mitgliederzahl der Gerichts- und der Verwaltungsbehörden sehr häufig 5, oder
auch 7, 9 und 12. Die friesischen Landrechte bestimmen, dass wer eines andern Haus bei Nacht in Brand steckt
1) Lübke, Geschichte der Architektur, S. 179.
2) Lübke, a. a. O., S. 182.
3) Lübke, S. 184.
4) Zweiter Bericht des historischen Vereins der Pfalz, S. 26.
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den, namentlich der tredecim (eine keltische Zahl) jurati, li Trezes jureis de la paix, zur Erscheinung. Heusler glaubt, dass die paraiges vielleicht uralte, an jenen Orten angesiedelte grosse Parentelen seien; wir glauben, die ursprünglichste Gemeinde sei nach indo-germanischer Weise von fünf Familien gebildet worden, welche sich dann im Laufe der Zeiten zu fünf Parentelen, gleichsam fünf Stämmen oder doch Geschlechtern erweiterten. Die Stadt oder das Bisthum Metz hatte hiermit zusammenhängend auch fünf Abteien. Die fünf paraiges erhielten später die Bezeichnung nobles, d. h. bildeten das Patriciat im Gegensatze des (sechsten) paraige du commun, der einfachen Bürgergemeinde. Entfernt verwandt ist hiemit, dass die christlichen Basiliken 3, 5 und selbst 7 Schiffe oder neben dem Hauptschiff, Langhaus 2, 4 und 6 Nebenschiffe haben, was aber allerdings nicht symbolisch ist, sondern einfach aus der baulichen Construction hervorgeht. Eine fünf schiffige Basilika war z. B. schon die von Constantin erbaute Peterskirche zu Rom;<noteplace="foot"n="1)">Lübke, Geschichte der Architektur, S. 179.<lb/></note> ebenso die Paulskirche (S. Paole) zu Rom, die etwas später unter Theodosius von 386 – 400 angelegt worden und im J. 1823 abgebrannt ist; ferner der im vorigen Jahrhundert neu aufgeführte Dom zu Ravenna;<noteplace="foot"n="2)">Lübke, a. a. O., S. 182.<lb/></note> die von der Helena, der Mutter des Kaisers Constantin, erbaute und noch erhaltene Basilika zu Bethlehem.<noteplace="foot"n="3)">Lübke, S. 184.<lb/></note>– England hat einen Lord Warden of the cinque Ports, d. h. Aufseher der fünf Häfen an der Ostküste Frankreich gegenüber, nämlich Hastings, Romney, Hythe. Dover und Sandwich, denen später noch Winchelsea und Rhe beigefügt wurden. Auf königlichen englischen Goldmünzen, und zwar auf dem Avers sowohl als auf dem Revers, findet sich eine fünfblätterige Rose angebracht.<noteplace="foot"n="4)">Zweiter Bericht des historischen Vereins der Pfalz, S. 26.<lb/></note> In der Schweiz ist die Mitgliederzahl der Gerichts- und der Verwaltungsbehörden sehr häufig 5, oder
auch 7, 9 und 12. Die friesischen Landrechte bestimmen, dass wer eines andern Haus bei Nacht in Brand steckt
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den, namentlich der tredecim (eine keltische Zahl) jurati, li Trezes jureis de la paix, zur Erscheinung. Heusler glaubt, dass die paraiges vielleicht uralte, an jenen Orten angesiedelte grosse Parentelen seien; wir glauben, die ursprünglichste Gemeinde sei nach indo-germanischer Weise von fünf Familien gebildet worden, welche sich dann im Laufe der Zeiten zu fünf Parentelen, gleichsam fünf Stämmen oder doch Geschlechtern erweiterten. Die Stadt oder das Bisthum Metz hatte hiermit zusammenhängend auch fünf Abteien. Die fünf paraiges erhielten später die Bezeichnung nobles, d. h. bildeten das Patriciat im Gegensatze des (sechsten) paraige du commun, der einfachen Bürgergemeinde. Entfernt verwandt ist hiemit, dass die christlichen Basiliken 3, 5 und selbst 7 Schiffe oder neben dem Hauptschiff, Langhaus 2, 4 und 6 Nebenschiffe haben, was aber allerdings nicht symbolisch ist, sondern einfach aus der baulichen Construction hervorgeht. Eine fünf schiffige Basilika war z. B. schon die von Constantin erbaute Peterskirche zu Rom; 1) ebenso die Paulskirche (S. Paole) zu Rom, die etwas später unter Theodosius von 386 – 400 angelegt worden und im J. 1823 abgebrannt ist; ferner der im vorigen Jahrhundert neu aufgeführte Dom zu Ravenna; 2) die von der Helena, der Mutter des Kaisers Constantin, erbaute und noch erhaltene Basilika zu Bethlehem. 3) – England hat einen Lord Warden of the cinque Ports, d. h. Aufseher der fünf Häfen an der Ostküste Frankreich gegenüber, nämlich Hastings, Romney, Hythe. Dover und Sandwich, denen später noch Winchelsea und Rhe beigefügt wurden. Auf königlichen englischen Goldmünzen, und zwar auf dem Avers sowohl als auf dem Revers, findet sich eine fünfblätterige Rose angebracht. 4) In der Schweiz ist die Mitgliederzahl der Gerichts- und der Verwaltungsbehörden sehr häufig 5, oder auch 7, 9 und 12. Die friesischen Landrechte bestimmen, dass wer eines andern Haus bei Nacht in Brand steckt
1) Lübke, Geschichte der Architektur, S. 179.
2) Lübke, a. a. O., S. 182.
3) Lübke, S. 184.
4) Zweiter Bericht des historischen Vereins der Pfalz, S. 26.
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/398>, abgerufen am 16.02.2025.
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