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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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Gastmalen, wovon schon Stuck, Antiquitatum Convivalium libr. 3. ed. seeunda Tiguri 1547, p. 387 das Sprichwort anführt:

Was wir hie kosend
das bleyb under der Rosen.

und welches selbst Winzer, S. 130, als ein altes Symbol der deutschen Steinmetzen zugesteht. Das Gewichtigste und Entscheidenste bleibt aber noch anzuführen übrig und besteht darin, dass nach Heldmann, a. a. O. S. 193, die Bauleute am Münster zu Strassburg vor dem Jahre 1440 Johannisbrüder hiessen, d. h. eine dem heiligen Johannes gewidmete oder diesen als ihren Schutzheiligen verehrende und feiernde Brüderschaft bildeten. Gestützt auf die Weihezeit des Münsterthurmes zu Strassburg in der Woche des Täufers darf ohne alles und jedes Bedenken angenommen werden, dass wenigstens bis zum Jahre 1439 oder 1440 der Schutzheilige der Baubrüderschaft zu Strassburg Johannes der Täufer gewesen sei, woraus von selbst folgt, dass die Feier des Johannisfestes das jährliche kirchliche Hauptfest der Brüderschaft gewesen sei. In mehr als einer Beziehung darf diese geschichtliche Thatsache als von hoher Bedeutung betrachtet werden, besonders aber wird dadurch die Verwandtschaft und Uebereinstimmung der deutschen und der englischen Steinmetzen und ihrer Bruderschaften, ihres Kirchendienstes und dessen vorchristlicher Hintergrund hergestellt, wie dieses auch der allgemeine Entwickelungsgang der germanischen Völkerbildung und alle sonstige besondere Nachrichten und Verhältnisse erfordern.

Noch ist eine sehr wichtige geschichtliche Bemerkung an die römischen Baucollegien, Bauzünfte anzuknüpfen, welche besonders für das richtige Verständniss der englischen Baulogen nicht ausser Acht gelassen werden darf. Gewöhnlich werden die Bauzünfte gleich den übrigen Zünften innigst mit der Verfassung einer einzelnen und bestimmten Stadt verbunden und verwachsen, der Stadt incorporirt, einen Theil des städtischen Gemeinwesens bildend gedacht, was im Allgemeinen und der Regel nach auch wahr, jedoch nicht nothwendig und daher auch

Gastmalen, wovon schon Stuck, Antiquitatum Convivalium libr. 3. ed. seeunda Tiguri 1547, p. 387 das Sprichwort anführt:

Was wir hie kosend
das bleyb under der Rosen.

und welches selbst Winzer, S. 130, als ein altes Symbol der deutschen Steinmetzen zugesteht. Das Gewichtigste und Entscheidenste bleibt aber noch anzuführen übrig und besteht darin, dass nach Heldmann, a. a. O. S. 193, die Bauleute am Münster zu Strassburg vor dem Jahre 1440 Johannisbrüder hiessen, d. h. eine dem heiligen Johannes gewidmete oder diesen als ihren Schutzheiligen verehrende und feiernde Brüderschaft bildeten. Gestützt auf die Weihezeit des Münsterthurmes zu Strassburg in der Woche des Täufers darf ohne alles und jedes Bedenken angenommen werden, dass wenigstens bis zum Jahre 1439 oder 1440 der Schutzheilige der Baubrüderschaft zu Strassburg Johannes der Täufer gewesen sei, woraus von selbst folgt, dass die Feier des Johannisfestes das jährliche kirchliche Hauptfest der Brüderschaft gewesen sei. In mehr als einer Beziehung darf diese geschichtliche Thatsache als von hoher Bedeutung betrachtet werden, besonders aber wird dadurch die Verwandtschaft und Uebereinstimmung der deutschen und der englischen Steinmetzen und ihrer Bruderschaften, ihres Kirchendienstes und dessen vorchristlicher Hintergrund hergestellt, wie dieses auch der allgemeine Entwickelungsgang der germanischen Völkerbildung und alle sonstige besondere Nachrichten und Verhältnisse erfordern.

Noch ist eine sehr wichtige geschichtliche Bemerkung an die römischen Baucollegien, Bauzünfte anzuknüpfen, welche besonders für das richtige Verständniss der englischen Baulogen nicht ausser Acht gelassen werden darf. Gewöhnlich werden die Bauzünfte gleich den übrigen Zünften innigst mit der Verfassung einer einzelnen und bestimmten Stadt verbunden und verwachsen, der Stadt incorporirt, einen Theil des städtischen Gemeinwesens bildend gedacht, was im Allgemeinen und der Regel nach auch wahr, jedoch nicht nothwendig und daher auch

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 1439 oder 1440 der Schutzheilige der Baubrüderschaft zu Strassburg Johannes der Täufer gewesen sei, woraus von selbst folgt, dass die Feier des Johannisfestes das jährliche kirchliche Hauptfest der Brüderschaft gewesen sei. In mehr als einer Beziehung darf diese geschichtliche Thatsache als von hoher Bedeutung betrachtet werden, besonders aber wird dadurch die Verwandtschaft und Uebereinstimmung der deutschen und der englischen Steinmetzen
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 Noch ist eine sehr wichtige geschichtliche Bemerkung an die römischen Baucollegien, Bauzünfte anzuknüpfen, welche besonders für das richtige Verständniss der englischen Baulogen nicht ausser Acht gelassen werden darf. Gewöhnlich werden die Bauzünfte gleich den übrigen Zünften innigst mit der Verfassung einer einzelnen und bestimmten Stadt verbunden und verwachsen, der Stadt incorporirt, einen Theil des städtischen Gemeinwesens bildend gedacht, was im Allgemeinen und der Regel nach auch wahr, jedoch nicht nothwendig und daher auch
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[273/0293] Gastmalen, wovon schon Stuck, Antiquitatum Convivalium libr. 3. ed. seeunda Tiguri 1547, p. 387 das Sprichwort anführt: Was wir hie kosend das bleyb under der Rosen. und welches selbst Winzer, S. 130, als ein altes Symbol der deutschen Steinmetzen zugesteht. Das Gewichtigste und Entscheidenste bleibt aber noch anzuführen übrig und besteht darin, dass nach Heldmann, a. a. O. S. 193, die Bauleute am Münster zu Strassburg vor dem Jahre 1440 Johannisbrüder hiessen, d. h. eine dem heiligen Johannes gewidmete oder diesen als ihren Schutzheiligen verehrende und feiernde Brüderschaft bildeten. Gestützt auf die Weihezeit des Münsterthurmes zu Strassburg in der Woche des Täufers darf ohne alles und jedes Bedenken angenommen werden, dass wenigstens bis zum Jahre 1439 oder 1440 der Schutzheilige der Baubrüderschaft zu Strassburg Johannes der Täufer gewesen sei, woraus von selbst folgt, dass die Feier des Johannisfestes das jährliche kirchliche Hauptfest der Brüderschaft gewesen sei. In mehr als einer Beziehung darf diese geschichtliche Thatsache als von hoher Bedeutung betrachtet werden, besonders aber wird dadurch die Verwandtschaft und Uebereinstimmung der deutschen und der englischen Steinmetzen und ihrer Bruderschaften, ihres Kirchendienstes und dessen vorchristlicher Hintergrund hergestellt, wie dieses auch der allgemeine Entwickelungsgang der germanischen Völkerbildung und alle sonstige besondere Nachrichten und Verhältnisse erfordern. Noch ist eine sehr wichtige geschichtliche Bemerkung an die römischen Baucollegien, Bauzünfte anzuknüpfen, welche besonders für das richtige Verständniss der englischen Baulogen nicht ausser Acht gelassen werden darf. Gewöhnlich werden die Bauzünfte gleich den übrigen Zünften innigst mit der Verfassung einer einzelnen und bestimmten Stadt verbunden und verwachsen, der Stadt incorporirt, einen Theil des städtischen Gemeinwesens bildend gedacht, was im Allgemeinen und der Regel nach auch wahr, jedoch nicht nothwendig und daher auch

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/293>, abgerufen am 22.11.2024.