Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.schichte, II. S. 287 ff., indem er glaubt, dass die römischen städtischen Einrichtungen in Gallien aus älterer Zeit bestehen blieben, vielleicht ohne in den Formen viel zu verlieren, aber in einer Weise die ihnen doch alle politische höhere Wichtigkeit raubte und welche sieh mit der Einordnung in das allgemeine System der Reicbsverwaltung unter den fränkischen Königen vertrug, dass sie dann später eine grössere Bedeutung wieder erlangen und auf die Entwickelung einer neuen städtischen Verfassung einen Einfluss ausüben konnten. Dieselben Ansichten, nur etwas bestimmter, stellt auf Warnkönig, französische Staatsgeschichte, Basel 1846, S. 143 ff., dass nämlich die germanischen Eroberer Galliens die städtischen Einrichtungen haben fortbestehen lassen, im Laufe der Zeiten aber sich die römische Städteverfassung allmählig verloren und in der germanischen aufgelöset habe, wie dieses Savigny, a. a. O., I. S. 887, und Raynouard, histoire du droit municipal en France, Paris 1828, II. S. 23, annehmen; die häufigsten Beweise der Fortdauer der römischen Municipalverfassung während der fränkischen Periode liefern die Formelsammlungen, indem nach denselben die meisten feierlichen Rechtsgeschäfte vor städtischen Magistraten nach alter Weise eingegangen werden. Zufolge Thierry, a. a. O., haben sich die Stadtgilden zuerst in Nordfrankreich, zu Cambray, Lille u. s. w. ausgebildet und sich alsdann von da nach Deutschland, diesseits und jenseits des Rheines, ausgebreitet; die Strassburger Stadtordnung von 1100 wäre eine der ersten derartigen in Deutschland. Die maurerische besondere und geheime Schrift1) war wohl auch den Kelten und Druiden bekannt und eigenthümlich. Eine alte Schrift (Geheimschrift) der Iren hiess ogham, oghum, von welcher vielleicht erst als Eponymos "Ogma, Elathani filius", [fremdsprachliches Material] hergeleitet ist.2) Die germanische Runa, Raune bezeichnet auch das religiöse Hysterium und sodann die geheime, auch alterthümliche 1) Krause, Kunsturkunden, II. 2. S. 257, Anm. a; Ragon, cours philosophique et interpretatif des initiations anciennes et moderns, p. 179; Heldmann, a. a. O., S. 9. 2) Diefenbach, Origines Europ., S. 391, Nr. 237.
schichte, II. S. 287 ff., indem er glaubt, dass die römischen städtischen Einrichtungen in Gallien aus älterer Zeit bestehen blieben, vielleicht ohne in den Formen viel zu verlieren, aber in einer Weise die ihnen doch alle politische höhere Wichtigkeit raubte und welche sieh mit der Einordnung in das allgemeine System der Reicbsverwaltung unter den fränkischen Königen vertrug, dass sie dann später eine grössere Bedeutung wieder erlangen und auf die Entwickelung einer neuen städtischen Verfassung einen Einfluss ausüben konnten. Dieselben Ansichten, nur etwas bestimmter, stellt auf Warnkönig, französische Staatsgeschichte, Basel 1846, S. 143 ff., dass nämlich die germanischen Eroberer Galliens die städtischen Einrichtungen haben fortbestehen lassen, im Laufe der Zeiten aber sich die römische Städteverfassung allmählig verloren und in der germanischen aufgelöset habe, wie dieses Savigny, a. a. O., I. S. 887, und Raynouard, histoire du droit municipal en France, Paris 1828, II. S. 23, annehmen; die häufigsten Beweise der Fortdauer der römischen Municipalverfassung während der fränkischen Periode liefern die Formelsammlungen, indem nach denselben die meisten feierlichen Rechtsgeschäfte vor städtischen Magistraten nach alter Weise eingegangen werden. Zufolge Thierry, a. a. O., haben sich die Stadtgilden zuerst in Nordfrankreich, zu Cambray, Lille u. s. w. ausgebildet und sich alsdann von da nach Deutschland, diesseits und jenseits des Rheines, ausgebreitet; die Strassburger Stadtordnung von 1100 wäre eine der ersten derartigen in Deutschland. Die maurerische besondere und geheime Schrift1) war wohl auch den Kelten und Druiden bekannt und eigenthümlich. Eine alte Schrift (Geheimschrift) der Iren hiess ogham, oghum, von welcher vielleicht erst als Eponymos „Ogma, Elathani filius“, [fremdsprachliches Material] hergeleitet ist.2) Die germanische Runa, Raune bezeichnet auch das religiöse Hysterium und sodann die geheime, auch alterthümliche 1) Krause, Kunsturkunden, II. 2. S. 257, Anm. a; Ragon, cours philosophique et interprétatif des initiations anciennes et moderns, p. 179; Heldmann, a. a. O., S. 9. 2) Diefenbach, Origines Europ., S. 391, Nr. 237.
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schichte, II. S. 287 ff., indem er glaubt, dass die römischen städtischen Einrichtungen in Gallien aus älterer Zeit bestehen blieben, vielleicht ohne in den Formen viel zu verlieren, aber in einer Weise die ihnen doch alle politische höhere Wichtigkeit raubte und welche sieh mit der Einordnung in das allgemeine System der Reicbsverwaltung unter den fränkischen Königen vertrug, dass sie dann später eine grössere Bedeutung wieder erlangen und auf die Entwickelung einer neuen städtischen Verfassung einen Einfluss ausüben konnten. Dieselben Ansichten, nur etwas bestimmter, stellt auf Warnkönig, französische Staatsgeschichte, Basel 1846, S. 143 ff., dass nämlich die germanischen Eroberer Galliens die städtischen Einrichtungen haben fortbestehen lassen, im Laufe der Zeiten aber sich die römische Städteverfassung allmählig verloren und in der germanischen aufgelöset habe, wie dieses Savigny, a. a. O., I. S. 887, und Raynouard, histoire du droit municipal en France, Paris 1828, II. S. 23, annehmen; die häufigsten Beweise der Fortdauer der römischen Municipalverfassung während der fränkischen Periode liefern die Formelsammlungen, indem nach denselben die meisten feierlichen Rechtsgeschäfte vor städtischen Magistraten nach alter Weise eingegangen werden. Zufolge Thierry, a. a. O., haben sich die Stadtgilden zuerst in Nordfrankreich, zu Cambray, Lille u. s. w. ausgebildet und sich alsdann von da nach Deutschland, diesseits und jenseits des Rheines, ausgebreitet; die Strassburger Stadtordnung von 1100 wäre eine der ersten derartigen in Deutschland.
Die maurerische besondere und geheime Schrift 1) war wohl auch den Kelten und Druiden bekannt und eigenthümlich. Eine alte Schrift (Geheimschrift) der Iren hiess ogham, oghum, von welcher vielleicht erst als Eponymos „Ogma, Elathani filius“, _ hergeleitet ist. 2) Die germanische Runa, Raune bezeichnet auch das religiöse Hysterium und sodann die geheime, auch alterthümliche
1) Krause, Kunsturkunden, II. 2. S. 257, Anm. a; Ragon, cours philosophique et interprétatif des initiations anciennes et moderns, p. 179; Heldmann, a. a. O., S. 9.
2) Diefenbach, Origines Europ., S. 391, Nr. 237.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/276>, abgerufen am 16.02.2025. |