Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.war nicht allein die Vermittlerin in allen Streitigkeiten ihrer Mitglieder unter sich,1) sondern war im Jahr 1461 als ein förmliches Gericht mit einer eigenen Gerichtsordnung und mit einem rechtskundigen Schreiber bestellt und im Jahr 1490 bestätigt worden,2) bis es im Jahr 1620 wegen Missbrauchs seiner Amtsgewalt aufgehoben wurde. Die Bauhütte und Bauzunft zu Strassburg war sonach ein förmliches Amt im strengsten staatsrechtlichen Sinne, ein Amtsgericht, womit es gewiss und allein zusammenhängt, dass z. B. nnl. ambacht auch das Handwerk, dän. amt auch die Zunft bedeutet. Die Urtheile der Bauhütte, des Bauamtes und Baugerichtes zu Strassburg wurden Hüttenbriefe, lettres de loge geheissen. Eine Hauptpflicht der Mysterien-, Zunft- und Bundesbeamten, besonders aber des Br. Ceremonienmeisters, des Poliers oder Parlierers (parabolator 3)), war und ist es auch, gegen die fremden und besuchenden Brüder die Pflichten der Gastfreundschaft zu üben und ihnen vorzüglich aus den schon bei den römischen Baucorporationen üblich gewesenen Zunftbechern oder Zunftpokalen in der heiligen Dreizahl sehr ceremoniell den Willkommenstrunk zuzutrinken und darzubringen.4) Das Trinken aus dem gleichen Becher,5) die 1) Krause, II. 2. S. 247. 2) Krause, II. 2. S. 245. 3) Heldmann, die drei ältesten geschichtlichen Denkmale der Freimaurerbrüderschäft, S. 213, 225 und 276; Fallou, a. a. O., S. 44 und 233; Winzer, a. a. O., S. 133. 4) Krause, II. 2. S. 255 ff. 5) Auf Java nehmen die Verlobten, sitzend auf einer Decke oder einer Matte, zum ersten feierlichen Zeichen der Vereinigung und Einheit den beliebten Siri-Sirang aus einer Dose. Vergl. Ausland für 1849, S. 536 a. Wie Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 271, oben, berichtet, erfolgt bei den Nairar in Malabar die Trauung einfach dadurch, dass der Bräutigam einen Strick um den Hals der Braut bindet; bei der niedrigen Kaste der Poliar dagegen erfolgt die Trauung dadurch, dass der Bräutigam der Braut einen Ring auf den Finger steckt (Lassen, IV. S. 271, unten>. Auch gehört hieher ein sinniger Gebrauch, den Vollmer in seinem Natur und Sittengemälde der Tropenländer, München 1829, S. 234, mittheilt: "Am Ende der Mahlzeit nahm mein Wirth, der Kazike Atahuaco, eine schöne Ananas, zerschnitt sie und reichte mir die eine Hälfte, indem er mir durch den Dolmetscher zu verstehen gab, sowie er diese Frucht mit mir theile, wolle er fortan sein Lehen mit mir theilen."
war nicht allein die Vermittlerin in allen Streitigkeiten ihrer Mitglieder unter sich,1) sondern war im Jahr 1461 als ein förmliches Gericht mit einer eigenen Gerichtsordnung und mit einem rechtskundigen Schreiber bestellt und im Jahr 1490 bestätigt worden,2) bis es im Jahr 1620 wegen Missbrauchs seiner Amtsgewalt aufgehoben wurde. Die Bauhütte und Bauzunft zu Strassburg war sonach ein förmliches Amt im strengsten staatsrechtlichen Sinne, ein Amtsgericht, womit es gewiss und allein zusammenhängt, dass z. B. nnl. ambacht auch das Handwerk, dän. amt auch die Zunft bedeutet. Die Urtheile der Bauhütte, des Bauamtes und Baugerichtes zu Strassburg wurden Hüttenbriefe, lettres de loge geheissen. Eine Hauptpflicht der Mysterien-, Zunft- und Bundesbeamten, besonders aber des Br. Ceremonienmeisters, des Poliers oder Parlierers (parabolator 3)), war und ist es auch, gegen die fremden und besuchenden Brüder die Pflichten der Gastfreundschaft zu üben und ihnen vorzüglich aus den schon bei den römischen Baucorporationen üblich gewesenen Zunftbechern oder Zunftpokalen in der heiligen Dreizahl sehr ceremoniell den Willkommenstrunk zuzutrinken und darzubringen.4) Das Trinken aus dem gleichen Becher,5) die 1) Krause, II. 2. S. 247. 2) Krause, II. 2. S. 245. 3) Heldmann, die drei ältesten geschichtlichen Denkmale der Freimaurerbrüderschäft, S. 213, 225 und 276; Fallou, a. a. O., S. 44 und 233; Winzer, a. a. O., S. 133. 4) Krause, II. 2. S. 255 ff. 5) Auf Java nehmen die Verlobten, sitzend auf einer Decke oder einer Matte, zum ersten feierlichen Zeichen der Vereinigung und Einheit den beliebten Siri-Sirang aus einer Dose. Vergl. Ausland für 1849, S. 536 a. Wie Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 271, oben, berichtet, erfolgt bei den Nairar in Malabar die Trauung einfach dadurch, dass der Bräutigam einen Strick um den Hals der Braut bindet; bei der niedrigen Kaste der Poliar dagegen erfolgt die Trauung dadurch, dass der Bräutigam der Braut einen Ring auf den Finger steckt (Lassen, IV. S. 271, unten>. Auch gehört hieher ein sinniger Gebrauch, den Vollmer in seinem Natur und Sittengemälde der Tropenländer, München 1829, S. 234, mittheilt: „Am Ende der Mahlzeit nahm mein Wirth, der Kazike Atahuaco, eine schöne Ananas, zerschnitt sie und reichte mir die eine Hälfte, indem er mir durch den Dolmetscher zu verstehen gab, sowie er diese Frucht mit mir theile, wolle er fortan sein Lehen mit mir theilen.“
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war nicht allein die Vermittlerin in allen Streitigkeiten ihrer Mitglieder unter sich, 1) sondern war im Jahr 1461 als ein förmliches Gericht mit einer eigenen Gerichtsordnung und mit einem rechtskundigen Schreiber bestellt und im Jahr 1490 bestätigt worden, 2) bis es im Jahr 1620 wegen Missbrauchs seiner Amtsgewalt aufgehoben wurde. Die Bauhütte und Bauzunft zu Strassburg war sonach ein förmliches Amt im strengsten staatsrechtlichen Sinne, ein Amtsgericht, womit es gewiss und allein zusammenhängt, dass z. B. nnl. ambacht auch das Handwerk, dän. amt auch die Zunft bedeutet. Die Urtheile der Bauhütte, des Bauamtes und Baugerichtes zu Strassburg wurden Hüttenbriefe, lettres de loge geheissen. Eine Hauptpflicht der Mysterien-, Zunft- und Bundesbeamten, besonders aber des Br. Ceremonienmeisters, des Poliers oder Parlierers (parabolator 3)), war und ist es auch, gegen die fremden und besuchenden Brüder die Pflichten der Gastfreundschaft zu üben und ihnen vorzüglich aus den schon bei den römischen Baucorporationen üblich gewesenen Zunftbechern oder Zunftpokalen in der heiligen Dreizahl sehr ceremoniell den Willkommenstrunk zuzutrinken und darzubringen. 4) Das Trinken aus dem gleichen Becher, 5) die
1) Krause, II. 2. S. 247.
2) Krause, II. 2. S. 245.
3) Heldmann, die drei ältesten geschichtlichen Denkmale der Freimaurerbrüderschäft, S. 213, 225 und 276; Fallou, a. a. O., S. 44 und 233; Winzer, a. a. O., S. 133.
4) Krause, II. 2. S. 255 ff.
5) Auf Java nehmen die Verlobten, sitzend auf einer Decke oder einer Matte, zum ersten feierlichen Zeichen der Vereinigung und Einheit den beliebten Siri-Sirang aus einer Dose. Vergl. Ausland für 1849, S. 536 a. Wie Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 271, oben, berichtet, erfolgt bei den Nairar in Malabar die Trauung einfach dadurch, dass der Bräutigam einen Strick um den Hals der Braut bindet; bei der niedrigen Kaste der Poliar dagegen erfolgt die Trauung dadurch, dass der Bräutigam der Braut einen Ring auf den Finger steckt (Lassen, IV. S. 271, unten>. Auch gehört hieher ein sinniger Gebrauch, den Vollmer in seinem Natur und Sittengemälde der Tropenländer, München 1829, S. 234, mittheilt: „Am Ende der Mahlzeit nahm mein Wirth, der Kazike Atahuaco, eine schöne Ananas, zerschnitt sie und reichte mir die eine Hälfte, indem er mir durch den Dolmetscher zu verstehen gab, sowie er diese Frucht mit mir theile, wolle er fortan sein Lehen mit mir theilen.“
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