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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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mehreren Logen nicht mehr nothwendig und in andern werde er nur noch als ein Sinnbild des Gehorsams, im Fall er einem abgefordert wird, und als Schwert der Gerechtigkeit betrachtet. Auch Mossdorf in der Encyklopädie meint, ehemals habe vielleicht der Degen zur Vertheidigung des geheiligten Platzes der Loge dienen können; ferner führt er an, dass das Degengeklirre bei der Aufnahme, von Einigen auf den Kampf mit Vorurtheilen und Leidenschaften gedeutet werde, der jedem Emporschwingen des Geistes vorhergehe. Mossdorf erscheint es aber wahrscheinlicher, dass der Degen seit 1717 blos als Auszeichnung von den niedern Klassen habe dienen sollen und dass man vorher in der Maurerei nichts davon gewusst habe. Die letztere Vermuthung wird als durchaus unrichtig schon durch das ältere, aus der Zeit vor 1717 herrührende englische Lehrlingsfragstück widerlegt, indem darnach auf die 15te Frage des vorsitzenden Meisters:

"Wie tratet ihr herein und woran?" der Aufzunehmende antwortet: "An der Spitze eines Schwerts oder Speeres, oder sonst eines kriegerischen Werkzeuges (Instrumentes), das man auf meine entblösete Brust setzte."

Demnach müssen die einzelnen Brüder in der Loge Schwerter getragen haben, denn der einführende Bruder des Aufzunehmenden wird es nicht erst jedes Mal dazu besonders angelegt haben. Selbst Krause, a. a. O., I. 1. S. 259, Note +, ist daher bis zum Gegenbeweise der Meinung, das auf die Brust gesetzte Schwert und wenigstens das Schwerttragen Derer, die vor der Logenthüre stehen, sei ein alter und ächter Gebrauch. Jeder Zweifel hieran wird sodann durch die Art und Weise ausgeschlossen, wie und wann bei den Logenarbeiten und namentlich auch bei der Lehrlingsaufnahme das Schwert von den Brüdern gebraucht, gezogen und getragen wird, indem hierin jedem Unbefangenen das Alterthümliche und aus früheren Zeiten Hergebrachte sich verkündet. Nicht ohne Bedeutung ist dabei, dass die Maurer nach der Regel (gerade zweischneidige) Schwerter tragen, weil nur das gerade Schwert zur Symbolisirung des Lichtstrahles, zur Bewaffnung des Lichtstreiters dienlich ist. Das Schwert, welches eben durch seine Geradheit

mehreren Logen nicht mehr nothwendig und in andern werde er nur noch als ein Sinnbild des Gehorsams, im Fall er einem abgefordert wird, und als Schwert der Gerechtigkeit betrachtet. Auch Mossdorf in der Encyklopädie meint, ehemals habe vielleicht der Degen zur Vertheidigung des geheiligten Platzes der Loge dienen können; ferner führt er an, dass das Degengeklirre bei der Aufnahme, von Einigen auf den Kampf mit Vorurtheilen und Leidenschaften gedeutet werde, der jedem Emporschwingen des Geistes vorhergehe. Mossdorf erscheint es aber wahrscheinlicher, dass der Degen seit 1717 blos als Auszeichnung von den niedern Klassen habe dienen sollen und dass man vorher in der Maurerei nichts davon gewusst habe. Die letztere Vermuthung wird als durchaus unrichtig schon durch das ältere, aus der Zeit vor 1717 herrührende englische Lehrlingsfragstück widerlegt, indem darnach auf die 15te Frage des vorsitzenden Meisters:

„Wie tratet ihr herein und woran?“ der Aufzunehmende antwortet: „An der Spitze eines Schwerts oder Speeres, oder sonst eines kriegerischen Werkzeuges (Instrumentes), das man auf meine entblösete Brust setzte.“

Demnach müssen die einzelnen Brüder in der Loge Schwerter getragen haben, denn der einführende Bruder des Aufzunehmenden wird es nicht erst jedes Mal dazu besonders angelegt haben. Selbst Krause, a. a. O., I. 1. S. 259, Note +, ist daher bis zum Gegenbeweise der Meinung, das auf die Brust gesetzte Schwert und wenigstens das Schwerttragen Derer, die vor der Logenthüre stehen, sei ein alter und ächter Gebrauch. Jeder Zweifel hieran wird sodann durch die Art und Weise ausgeschlossen, wie und wann bei den Logenarbeiten und namentlich auch bei der Lehrlingsaufnahme das Schwert von den Brüdern gebraucht, gezogen und getragen wird, indem hierin jedem Unbefangenen das Alterthümliche und aus früheren Zeiten Hergebrachte sich verkündet. Nicht ohne Bedeutung ist dabei, dass die Maurer nach der Regel (gerade zweischneidige) Schwerter tragen, weil nur das gerade Schwert zur Symbolisirung des Lichtstrahles, zur Bewaffnung des Lichtstreiters dienlich ist. Das Schwert, welches eben durch seine Geradheit

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 betrachtet. Auch Mossdorf in der Encyklopädie meint, ehemals habe vielleicht der Degen zur
 Vertheidigung des geheiligten Platzes der Loge dienen können; ferner führt er an, dass das
 Degengeklirre bei der Aufnahme, von Einigen auf den Kampf mit Vorurtheilen und Leidenschaften
 gedeutet werde, der jedem Emporschwingen des Geistes vorhergehe. Mossdorf erscheint es aber
 wahrscheinlicher, dass der Degen seit 1717 blos als Auszeichnung von den niedern Klassen habe dienen
 sollen und dass man vorher in der Maurerei nichts davon gewusst habe. Die letztere Vermuthung wird
 als durchaus unrichtig schon durch das ältere, aus der Zeit vor 1717 herrührende englische
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 gesetzte Schwert und wenigstens das Schwerttragen Derer, die vor der Logenthüre stehen, sei ein
 alter und ächter Gebrauch. Jeder Zweifel hieran wird sodann durch die Art und Weise ausgeschlossen,
 wie und wann bei den Logenarbeiten und namentlich auch bei der Lehrlingsaufnahme das Schwert von den
 Brüdern gebraucht, gezogen und getragen wird, indem hierin jedem Unbefangenen das Alterthümliche und
 aus früheren Zeiten Hergebrachte sich verkündet. Nicht ohne Bedeutung ist dabei, dass die Maurer
 nach der Regel (gerade zweischneidige) Schwerter tragen, weil nur das gerade Schwert zur
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[55/0071] mehreren Logen nicht mehr nothwendig und in andern werde er nur noch als ein Sinnbild des Gehorsams, im Fall er einem abgefordert wird, und als Schwert der Gerechtigkeit betrachtet. Auch Mossdorf in der Encyklopädie meint, ehemals habe vielleicht der Degen zur Vertheidigung des geheiligten Platzes der Loge dienen können; ferner führt er an, dass das Degengeklirre bei der Aufnahme, von Einigen auf den Kampf mit Vorurtheilen und Leidenschaften gedeutet werde, der jedem Emporschwingen des Geistes vorhergehe. Mossdorf erscheint es aber wahrscheinlicher, dass der Degen seit 1717 blos als Auszeichnung von den niedern Klassen habe dienen sollen und dass man vorher in der Maurerei nichts davon gewusst habe. Die letztere Vermuthung wird als durchaus unrichtig schon durch das ältere, aus der Zeit vor 1717 herrührende englische Lehrlingsfragstück widerlegt, indem darnach auf die 15te Frage des vorsitzenden Meisters: „Wie tratet ihr herein und woran?“ der Aufzunehmende antwortet: „An der Spitze eines Schwerts oder Speeres, oder sonst eines kriegerischen Werkzeuges (Instrumentes), das man auf meine entblösete Brust setzte.“ Demnach müssen die einzelnen Brüder in der Loge Schwerter getragen haben, denn der einführende Bruder des Aufzunehmenden wird es nicht erst jedes Mal dazu besonders angelegt haben. Selbst Krause, a. a. O., I. 1. S. 259, Note +, ist daher bis zum Gegenbeweise der Meinung, das auf die Brust gesetzte Schwert und wenigstens das Schwerttragen Derer, die vor der Logenthüre stehen, sei ein alter und ächter Gebrauch. Jeder Zweifel hieran wird sodann durch die Art und Weise ausgeschlossen, wie und wann bei den Logenarbeiten und namentlich auch bei der Lehrlingsaufnahme das Schwert von den Brüdern gebraucht, gezogen und getragen wird, indem hierin jedem Unbefangenen das Alterthümliche und aus früheren Zeiten Hergebrachte sich verkündet. Nicht ohne Bedeutung ist dabei, dass die Maurer nach der Regel (gerade zweischneidige) Schwerter tragen, weil nur das gerade Schwert zur Symbolisirung des Lichtstrahles, zur Bewaffnung des Lichtstreiters dienlich ist. Das Schwert, welches eben durch seine Geradheit

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/71>, abgerufen am 25.11.2024.