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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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sitzen, seine Thaten zu betrachten und einstens bei Gottes Gericht zu melden. So sitzen die Raben Huginn und Muninn, Gedanke und Erinnerung, auf Odhins Schultern, - so flattern Rothbarts Raben um den Kyffhäuser, - Ivleinrads Raben verrathen im Wirthshause zu Zürich die dahin von Einsiedeln entflohenen Mörder, und auf der Schulter der Schlüsseljungfrau von Tegerfelden sitzt gleichfalls ein solcher Vogel. Nach altarabischem Glauben, den Mahommed verbot, wächst aus dem Kopfblute schuldlos Erschlagener der Vogel Ham und schreit nach des Mörders Blut.1) Auch wird wohl Jeder hier der Kraniche des. lbycus gedenken:

Sieh' da! Sieh' da, Timotheus,
Die Kraniche des Ibycus."

Die göttlichen Thiersymbole, die Thiergeister und Thiergespenster haben übrigens Rochholz, a. a. O., II. S. 71 ff., verleitet, auch den alten Deutschen den Glauben an die Seelenwanderung in Thiere zuzuschreiben und diesen Glauben sogar mit Lessing nicht so unvernünftig zu finden. Ebenso leicht, meint Rochholz, hätte es beinahe geschehen können, dass wir die geheiligten Figuren des neuen Glaubens in derselben Gestalt der Thiersymbolik, in welcher wir sie ursprünglich verehren lernten, bis auf die Neuzeit fortvererbt hätten. Eine Evangelienhandschrift des 10. Jahrhunderts aus St. Eloy bei Arras stelle die vier Evangelisten mit den Häuptern ihrer Attribute dar: Matthäus habe den Kopf eines Jünglings, Lukas den eines Rosses, anstatt eines Ochsen, Johannes den eines Adlers, mit Klauen statt der Hände (Marcus wird nicht erwähnt).

In den Urkunden und Ritualen der Maurer sind höchst beachtenswerthe Ueberreste des alten Genienglaubens und Geniendienstes enthalten, welche den Durchgang der Maurerei durch die Römer, durch die religiösen römischen Baukorporationen und damit das hohe Alterthum der Maurerei beurkunden. In dem ältesten englischen Lehrlingsfragstücke wird unmittelbar nach seiner Beeidigung der Neuaufgenommene durch den Meister vom Stuhl aufgefordert.,

1) Rochholz, Schweizersagen aus dem Aargau, II. S. 44.

sitzen, seine Thaten zu betrachten und einstens bei Gottes Gericht zu melden. So sitzen die Raben Huginn und Muninn, Gedanke und Erinnerung, auf Odhins Schultern, – so flattern Rothbarts Raben um den Kyffhäuser, – Ivleinrads Raben verrathen im Wirthshause zu Zürich die dahin von Einsiedeln entflohenen Mörder, und auf der Schulter der Schlüsseljungfrau von Tegerfelden sitzt gleichfalls ein solcher Vogel. Nach altarabischem Glauben, den Mahommed verbot, wächst aus dem Kopfblute schuldlos Erschlagener der Vogel Ham und schreit nach des Mörders Blut.1) Auch wird wohl Jeder hier der Kraniche des. lbycus gedenken:

Sieh’ da! Sieh’ da, Timotheus,
Die Kraniche des Ibycus.“

Die göttlichen Thiersymbole, die Thiergeister und Thiergespenster haben übrigens Rochholz, a. a. O., II. S. 71 ff., verleitet, auch den alten Deutschen den Glauben an die Seelenwanderung in Thiere zuzuschreiben und diesen Glauben sogar mit Lessing nicht so unvernünftig zu finden. Ebenso leicht, meint Rochholz, hätte es beinahe geschehen können, dass wir die geheiligten Figuren des neuen Glaubens in derselben Gestalt der Thiersymbolik, in welcher wir sie ursprünglich verehren lernten, bis auf die Neuzeit fortvererbt hätten. Eine Evangelienhandschrift des 10. Jahrhunderts aus St. Eloy bei Arras stelle die vier Evangelisten mit den Häuptern ihrer Attribute dar: Matthäus habe den Kopf eines Jünglings, Lukas den eines Rosses, anstatt eines Ochsen, Johannes den eines Adlers, mit Klauen statt der Hände (Marcus wird nicht erwähnt).

In den Urkunden und Ritualen der Maurer sind höchst beachtenswerthe Ueberreste des alten Genienglaubens und Geniendienstes enthalten, welche den Durchgang der Maurerei durch die Römer, durch die religiösen römischen Baukorporationen und damit das hohe Alterthum der Maurerei beurkunden. In dem ältesten englischen Lehrlingsfragstücke wird unmittelbar nach seiner Beeidigung der Neuaufgenommene durch den Meister vom Stuhl aufgefordert.,

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 bis auf die Neuzeit fortvererbt hätten. Eine Evangelienhandschrift des 10. Jahrhunderts aus St. Eloy
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[600/0616] sitzen, seine Thaten zu betrachten und einstens bei Gottes Gericht zu melden. So sitzen die Raben Huginn und Muninn, Gedanke und Erinnerung, auf Odhins Schultern, – so flattern Rothbarts Raben um den Kyffhäuser, – Ivleinrads Raben verrathen im Wirthshause zu Zürich die dahin von Einsiedeln entflohenen Mörder, und auf der Schulter der Schlüsseljungfrau von Tegerfelden sitzt gleichfalls ein solcher Vogel. Nach altarabischem Glauben, den Mahommed verbot, wächst aus dem Kopfblute schuldlos Erschlagener der Vogel Ham und schreit nach des Mörders Blut. 1) Auch wird wohl Jeder hier der Kraniche des. lbycus gedenken: Sieh’ da! Sieh’ da, Timotheus, Die Kraniche des Ibycus.“ Die göttlichen Thiersymbole, die Thiergeister und Thiergespenster haben übrigens Rochholz, a. a. O., II. S. 71 ff., verleitet, auch den alten Deutschen den Glauben an die Seelenwanderung in Thiere zuzuschreiben und diesen Glauben sogar mit Lessing nicht so unvernünftig zu finden. Ebenso leicht, meint Rochholz, hätte es beinahe geschehen können, dass wir die geheiligten Figuren des neuen Glaubens in derselben Gestalt der Thiersymbolik, in welcher wir sie ursprünglich verehren lernten, bis auf die Neuzeit fortvererbt hätten. Eine Evangelienhandschrift des 10. Jahrhunderts aus St. Eloy bei Arras stelle die vier Evangelisten mit den Häuptern ihrer Attribute dar: Matthäus habe den Kopf eines Jünglings, Lukas den eines Rosses, anstatt eines Ochsen, Johannes den eines Adlers, mit Klauen statt der Hände (Marcus wird nicht erwähnt). In den Urkunden und Ritualen der Maurer sind höchst beachtenswerthe Ueberreste des alten Genienglaubens und Geniendienstes enthalten, welche den Durchgang der Maurerei durch die Römer, durch die religiösen römischen Baukorporationen und damit das hohe Alterthum der Maurerei beurkunden. In dem ältesten englischen Lehrlingsfragstücke wird unmittelbar nach seiner Beeidigung der Neuaufgenommene durch den Meister vom Stuhl aufgefordert., 1) Rochholz, Schweizersagen aus dem Aargau, II. S. 44.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 600. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/616>, abgerufen am 22.11.2024.