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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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mit der Mystik der Therapeuten und Essäer in Verbindung stehen. Die Yogalehre, d. h. die Lehre der Kunst, Gott gleich zu werden, in Gott sich zu versenken und in ihm aufzugehen, - das Verwehen (nirvana von va wehen) in die Gottheit, welche als eine Geheimlehre nur an die würdig Befundenen mitgetheilt werden darf und deren Bekenner Yogi genannt werden, ist die indische Maurerei oder geheime reine Tugendlehre. Nach Benfey bei Ersch und Gruber, Encyklopädie, Sect. II. Bd. XX. S. 160 in dem Art. "Jogi," bedeutet Joga die Concentration des Geistes auf sich selbst zum Zweck tiefsinniger Betrachtung und die nach indischer Ansicht daraus hervorgehende Vereinigung mit dem Höchsten, mit Brahma. Die Yogalehre1) hat zur Grundlage die Besiegung der Leidenschaften und die Uneigennützigkeit der Handlungen, - dringt überall auf Entfernung des Sinnenreizes, Herrschaft der Erkenntniss, Richtung des Gemüthes zu der Gottheit. Das erste Erforderniss der Vertiefung ist die Unterdrückung aller Leidenschaften, die Abgezogenheit von aller Gewalt der Sinnen, ja allen äusseren, sie reizenden Gegenständen. Erst wenn die Geistigkeit Herrschaft gewonnen hat, kann die Vertiefung Kraft haben. Die Vertieften, anstrebend, schaun in sich selber ruhend ihn,
doch nicht ihn schaun, auch anstrebend, die nicht vollendet Geistigen.
Ist jedes Regen der Leidenschaft, ja der leisesten Neigung getilgt und die Seele zu völligem Gleichmuthe und Parteilosigkeit gestimmt, so werden Nachdenken und abgezogene Betrachtung herrschend oder der der Sinnenwelt Entzogene, gegen dieselbe Gleichgültige und von keinem sinnlichen Gefühle mehr Bewegte und Beherrschte vermag nunmehr den reinen und blossen Gedanken Gottes zu denken und in diesen sich beharrlich zu versenken, ja durch diese Versenkung zuletzt selbst zu verwehen und dadurch die vollendete Ruhe, das Nichtsein zu erreichen. Eine Hauptstelle des Gedichtes über die Vertiefung ist folgende: 2)

1) Vergl. auch darüber Benfey in Ersch und Gruber, Encyklopädie, II. Bd. XVII. S. 188 ff.
2) Humboldt, a. a. O., S. 35 und 36.

mit der Mystik der Therapeuten und Essäer in Verbindung stehen. Die Yogalehre, d. h. die Lehre der Kunst, Gott gleich zu werden, in Gott sich zu versenken und in ihm aufzugehen, – das Verwehen (nirvána von vá wehen) in die Gottheit, welche als eine Geheimlehre nur an die würdig Befundenen mitgetheilt werden darf und deren Bekenner Yogí genannt werden, ist die indische Maurerei oder geheime reine Tugendlehre. Nach Benfey bei Ersch und Gruber, Encyklopädie, Sect. II. Bd. XX. S. 160 in dem Art. „Jogi,“ bedeutet Joga die Concentration des Geistes auf sich selbst zum Zweck tiefsinniger Betrachtung und die nach indischer Ansicht daraus hervorgehende Vereinigung mit dem Höchsten, mit Brahma. Die Yogalehre1) hat zur Grundlage die Besiegung der Leidenschaften und die Uneigennützigkeit der Handlungen, – dringt überall auf Entfernung des Sinnenreizes, Herrschaft der Erkenntniss, Richtung des Gemüthes zu der Gottheit. Das erste Erforderniss der Vertiefung ist die Unterdrückung aller Leidenschaften, die Abgezogenheit von aller Gewalt der Sinnen, ja allen äusseren, sie reizenden Gegenständen. Erst wenn die Geistigkeit Herrschaft gewonnen hat, kann die Vertiefung Kraft haben. Die Vertieften, anstrebend, schaun in sich selber ruhend ihn,
doch nicht ihn schaun, auch anstrebend, die nicht vollendet Geistigen.
Ist jedes Regen der Leidenschaft, ja der leisesten Neigung getilgt und die Seele zu völligem Gleichmuthe und Parteilosigkeit gestimmt, so werden Nachdenken und abgezogene Betrachtung herrschend oder der der Sinnenwelt Entzogene, gegen dieselbe Gleichgültige und von keinem sinnlichen Gefühle mehr Bewegte und Beherrschte vermag nunmehr den reinen und blossen Gedanken Gottes zu denken und in diesen sich beharrlich zu versenken, ja durch diese Versenkung zuletzt selbst zu verwehen und dadurch die vollendete Ruhe, das Nichtsein zu erreichen. Eine Hauptstelle des Gedichtes über die Vertiefung ist folgende: 2)

1) Vergl. auch darüber Benfey in Ersch und Gruber, Encyklopädie, II. Bd. XVII. S. 188 ff.
2) Humboldt, a. a. O., S. 35 und 36.
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[569/0585] mit der Mystik der Therapeuten und Essäer in Verbindung stehen. Die Yogalehre, d. h. die Lehre der Kunst, Gott gleich zu werden, in Gott sich zu versenken und in ihm aufzugehen, – das Verwehen (nirvána von vá wehen) in die Gottheit, welche als eine Geheimlehre nur an die würdig Befundenen mitgetheilt werden darf und deren Bekenner Yogí genannt werden, ist die indische Maurerei oder geheime reine Tugendlehre. Nach Benfey bei Ersch und Gruber, Encyklopädie, Sect. II. Bd. XX. S. 160 in dem Art. „Jogi,“ bedeutet Joga die Concentration des Geistes auf sich selbst zum Zweck tiefsinniger Betrachtung und die nach indischer Ansicht daraus hervorgehende Vereinigung mit dem Höchsten, mit Brahma. Die Yogalehre 1) hat zur Grundlage die Besiegung der Leidenschaften und die Uneigennützigkeit der Handlungen, – dringt überall auf Entfernung des Sinnenreizes, Herrschaft der Erkenntniss, Richtung des Gemüthes zu der Gottheit. Das erste Erforderniss der Vertiefung ist die Unterdrückung aller Leidenschaften, die Abgezogenheit von aller Gewalt der Sinnen, ja allen äusseren, sie reizenden Gegenständen. Erst wenn die Geistigkeit Herrschaft gewonnen hat, kann die Vertiefung Kraft haben. Die Vertieften, anstrebend, schaun in sich selber ruhend ihn, doch nicht ihn schaun, auch anstrebend, die nicht vollendet Geistigen. Ist jedes Regen der Leidenschaft, ja der leisesten Neigung getilgt und die Seele zu völligem Gleichmuthe und Parteilosigkeit gestimmt, so werden Nachdenken und abgezogene Betrachtung herrschend oder der der Sinnenwelt Entzogene, gegen dieselbe Gleichgültige und von keinem sinnlichen Gefühle mehr Bewegte und Beherrschte vermag nunmehr den reinen und blossen Gedanken Gottes zu denken und in diesen sich beharrlich zu versenken, ja durch diese Versenkung zuletzt selbst zu verwehen und dadurch die vollendete Ruhe, das Nichtsein zu erreichen. Eine Hauptstelle des Gedichtes über die Vertiefung ist folgende: 2) 1) Vergl. auch darüber Benfey in Ersch und Gruber, Encyklopädie, II. Bd. XVII. S. 188 ff. 2) Humboldt, a. a. O., S. 35 und 36.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 569. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/585>, abgerufen am 22.11.2024.