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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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wir heben daraus nachträglich noch hervor: Wie bei den Etruskern eine jede Stadt wenigstens drei Tempel der obern Götter haben sollte, sollte sie auch drei, auf feierliche Weise geweihte Thore haben, bei denen die Götterbilder zur Verehrung aufgestellt wurden. Diese drei Thore haben offenbar einen symbolischen Bezug auf die drei Lichtgottheiten und sind ganz dasselbe, mithin uralte Symbol, welches die drei geöffneten oder lichten Thore der maurerischen Tapis sind. Nach O. Müllers Ansicht hat auch die palatinische Roma quadrata nur drei Thore gehabt. Dreimal werden bei den Lustrationen zum Beschluss des Census die drei Opferthiere, ein Stier, ein Widder und ein Schwein um das Heer geführt, um dasselbe zu reinigen, und die Thiere, auf welche alles Unreine übergegangen, dem Mars zu opfern. An den Hirtenfesten mussten zur Entsündigung die Hirten und das Vieh unter Pfeifenschall und Cymbelnklang dreimal durch ein Strohfeuer laufen; dreimal muss der Priester bei den Orakeln zu Tibur sein Haupt mit reinem Quellwasser besprengen. Das tres faciunt collegium leitet Bodemeyer, S. 18, aus dem römischen Poiatificalrechte ab, indem für den Senat und das Volk in religiösen Dingen Gesetz gewesen sei, worüber drei Pontifen sich geeiniget hatten. Nach Romulus gab es anfänglich nur drei Auguren nach den drei Stämmen. Drei Tage wurden anfänglich die grossen Spiele gefeiert. Der Flamen Dialis durfte nicht dreimal hinter einander ausser seinem Hause und Bette schlafen. Wenn das römische Volk von einem andern Volke beleidigt oder verletzt worden war, verlangten die Fetialen durch den pater patratus dreimal in feierlicher Weise (clarigatio) Sühne für das verletzte Recht, und erst wenn 33 Tage verflossen waren, ohne dass Genugthuung gegeben worden, wurde der Krieg erklärt, indem eine in Blut getauchte Lanze (hasta feirrata aut sanguinea praeusta) in Gegenwart von drei Zeugen (non minus tribus puberibus praesentibus) in das Land des Feindes geschleudert wurde.1) Im deutschen Rechte findet sich das letztere Symbol gleich-

1) Bodemeyer, a. a. O., S. 23; Lasaulx, Studien, S. 216; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 163.

wir heben daraus nachträglich noch hervor: Wie bei den Etruskern eine jede Stadt wenigstens drei Tempel der obern Götter haben sollte, sollte sie auch drei, auf feierliche Weise geweihte Thore haben, bei denen die Götterbilder zur Verehrung aufgestellt wurden. Diese drei Thore haben offenbar einen symbolischen Bezug auf die drei Lichtgottheiten und sind ganz dasselbe, mithin uralte Symbol, welches die drei geöffneten oder lichten Thore der maurerischen Tapis sind. Nach O. Müllers Ansicht hat auch die palatinische Roma quadrata nur drei Thore gehabt. Dreimal werden bei den Lustrationen zum Beschluss des Census die drei Opferthiere, ein Stier, ein Widder und ein Schwein um das Heer geführt, um dasselbe zu reinigen, und die Thiere, auf welche alles Unreine übergegangen, dem Mars zu opfern. An den Hirtenfesten mussten zur Entsündigung die Hirten und das Vieh unter Pfeifenschall und Cymbelnklang dreimal durch ein Strohfeuer laufen; dreimal muss der Priester bei den Orakeln zu Tibur sein Haupt mit reinem Quellwasser besprengen. Das tres faciunt collegium leitet Bodemeyer, S. 18, aus dem römischen Poiatificalrechte ab, indem für den Senat und das Volk in religiösen Dingen Gesetz gewesen sei, worüber drei Pontifen sich geeiniget hatten. Nach Romulus gab es anfänglich nur drei Auguren nach den drei Stämmen. Drei Tage wurden anfänglich die grossen Spiele gefeiert. Der Flamen Dialis durfte nicht dreimal hinter einander ausser seinem Hause und Bette schlafen. Wenn das römische Volk von einem andern Volke beleidigt oder verletzt worden war, verlangten die Fetialen durch den pater patratus dreimal in feierlicher Weise (clarigatio) Sühne für das verletzte Recht, und erst wenn 33 Tage verflossen waren, ohne dass Genugthuung gegeben worden, wurde der Krieg erklärt, indem eine in Blut getauchte Lanze (hasta feirrata aut sanguinea praeusta) in Gegenwart von drei Zeugen (non minus tribus puberibus praesentibus) in das Land des Feindes geschleudert wurde.1) Im deutschen Rechte findet sich das letztere Symbol gleich-

1) Bodemeyer, a. a. O., S. 23; Lasaulx, Studien, S. 216; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 163.
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 Etruskern eine jede Stadt wenigstens drei Tempel der obern Götter haben sollte, sollte sie auch
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 aufgestellt wurden. Diese drei Thore haben offenbar einen symbolischen Bezug auf die drei
 Lichtgottheiten und sind ganz dasselbe, mithin uralte Symbol, welches die drei geöffneten oder
 lichten Thore der maurerischen Tapis sind. Nach O. Müllers Ansicht hat auch die palatinische Roma
 quadrata nur drei Thore gehabt. Dreimal werden bei den Lustrationen zum Beschluss des Census die
 drei Opferthiere, ein Stier, ein Widder und ein Schwein um das Heer geführt, um dasselbe zu
 reinigen, und die Thiere, auf welche alles Unreine übergegangen, dem Mars zu opfern. An den
 Hirtenfesten mussten zur Entsündigung die Hirten und das Vieh unter Pfeifenschall und Cymbelnklang
 dreimal durch ein Strohfeuer laufen; dreimal muss der Priester bei den Orakeln zu Tibur sein Haupt
 mit reinem Quellwasser besprengen. Das tres faciunt collegium leitet Bodemeyer, S. 18, aus dem
 römischen Poiatificalrechte ab, indem für den Senat und das Volk in religiösen Dingen Gesetz gewesen
 sei, worüber drei Pontifen sich geeiniget hatten. Nach Romulus gab es anfänglich nur drei Auguren
 nach den drei Stämmen. Drei Tage wurden anfänglich die grossen Spiele gefeiert. Der Flamen Dialis
 durfte nicht dreimal hinter einander ausser seinem Hause und Bette schlafen. Wenn das römische Volk
 von einem andern Volke beleidigt oder verletzt worden war, verlangten die Fetialen durch den pater
 patratus dreimal in feierlicher Weise (clarigatio) Sühne für das verletzte Recht, und erst wenn 33
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[514/0530] wir heben daraus nachträglich noch hervor: Wie bei den Etruskern eine jede Stadt wenigstens drei Tempel der obern Götter haben sollte, sollte sie auch drei, auf feierliche Weise geweihte Thore haben, bei denen die Götterbilder zur Verehrung aufgestellt wurden. Diese drei Thore haben offenbar einen symbolischen Bezug auf die drei Lichtgottheiten und sind ganz dasselbe, mithin uralte Symbol, welches die drei geöffneten oder lichten Thore der maurerischen Tapis sind. Nach O. Müllers Ansicht hat auch die palatinische Roma quadrata nur drei Thore gehabt. Dreimal werden bei den Lustrationen zum Beschluss des Census die drei Opferthiere, ein Stier, ein Widder und ein Schwein um das Heer geführt, um dasselbe zu reinigen, und die Thiere, auf welche alles Unreine übergegangen, dem Mars zu opfern. An den Hirtenfesten mussten zur Entsündigung die Hirten und das Vieh unter Pfeifenschall und Cymbelnklang dreimal durch ein Strohfeuer laufen; dreimal muss der Priester bei den Orakeln zu Tibur sein Haupt mit reinem Quellwasser besprengen. Das tres faciunt collegium leitet Bodemeyer, S. 18, aus dem römischen Poiatificalrechte ab, indem für den Senat und das Volk in religiösen Dingen Gesetz gewesen sei, worüber drei Pontifen sich geeiniget hatten. Nach Romulus gab es anfänglich nur drei Auguren nach den drei Stämmen. Drei Tage wurden anfänglich die grossen Spiele gefeiert. Der Flamen Dialis durfte nicht dreimal hinter einander ausser seinem Hause und Bette schlafen. Wenn das römische Volk von einem andern Volke beleidigt oder verletzt worden war, verlangten die Fetialen durch den pater patratus dreimal in feierlicher Weise (clarigatio) Sühne für das verletzte Recht, und erst wenn 33 Tage verflossen waren, ohne dass Genugthuung gegeben worden, wurde der Krieg erklärt, indem eine in Blut getauchte Lanze (hasta feirrata aut sanguinea praeusta) in Gegenwart von drei Zeugen (non minus tribus puberibus praesentibus) in das Land des Feindes geschleudert wurde. 1) Im deutschen Rechte findet sich das letztere Symbol gleich- 1) Bodemeyer, a. a. O., S. 23; Lasaulx, Studien, S. 216; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 163.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 514. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/530>, abgerufen am 22.11.2024.